Thema: EPA

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Titelbild zu Wenn der Gang zum Therapeuten gefährlich wird

Jan geht es nicht gut. Schon seit längerem plagen ihn düstere Gedanken, Depressionen und Schlafstörungen, er flüchtet in den Alkoholkonsum, der seine Probleme aber nur verschlimmert. An einem Tiefpunkt angekommen stellt er fest: Er braucht Hilfe, um sein Leben wieder in den Griff zu bekommen. Nach langer Suche findet er schließlich einen Psychotherapeuten, mit dem er gut klarkommt. Immer mehr öffnet er sich in den Sitzungen, bis Jan ihm auch sein letztes, am stärksten behütetes Geheimnis anvertraut: Jan ist pädophil, er fühlt sich schon seit seiner Jugend zu Jungs im Vorschulalter hingezogen. Der Therapeut reagiert zum Glück verständnisvoll, und mit seiner Unterstützung kann Jan seine psychischen Probleme langsam in den Griff bekommen. Am Ende jeder Sitzung tippt der Therapeut seine Sitzungsnotizen in den Rechner ein und füllt nach und nach Jans Patientenakte, in der als Diagnose nun unter anderem auch der Code F65.4 notiert ist – Pädophilie.

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Titelbild zu Reflexion eines vergangenen Jahres

2024 war ein bewegtes Jahr. Im Rückblick wirkt das Jahr wie ein Fiebertraum, wie ein Gleiten von einer Katastrophe in die nächste, während sich die schlimmsten politischen Prognosen eine nach der anderen erfüllten. Egal ob es die Wahlergebnisse der AfD bei den Landtagswahlen in Thüringen, Brandenburg und Sachsen waren, der Erfolg rechter Parteien bei den EU-Wahlen oder die Wiederwahl Trumps in den USA, die Welt scheint nach rechts zu rücken, während Bürgerrechte eingeschränkt und Minderheiten zunehmend bedroht werden. Als letzter großer Knall scheiterte zuletzt schließlich auch krachend die Ampelkoalition. Die Regierung, die vor drei Jahren noch als „Fortschrittskoalition“ an die Macht getreten ist, konnte in ihren letzten Zügen nur noch durch konservative Law-and-Order-Politik und der Übernahme fremdenfeindlicher Narrativen direkt aus dem Wahlprogramm der AfD glänzen. Nach den Gewalttaten in Solingen etwa wurde kurzerhand Migration als Wurzel des Übels deklariert und ein „Sicherheitspaket“ hastig durchgewunken, das als Antwort auf einen grauenvollen Einzelfall vor allem die Rechte und Freiheiten von Migrant:innen einschränkt und sie

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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KiH und WsaM waren Versuche, die Gesellschaft aufzuklären und "von unten" zu ändern. Das Ergebnis ist, dass wir so ziemlich überall aus dem Diskurs ausgesperrt wurden und WsaM zu wenig mehr als einem Stichwortgeber für rechtsextreme Fliegenfänger geworden ist. Die Verfassungsbeschwerden waren umgekehrt der Versuch, "von oben" rote Linien zu definieren und feststellen zu lassen, dass auch Pädophile unveräußerbare Rechte haben, und das ist nun noch katastrophaler gescheitert, als ich es vorher für möglich gehalten hätte. Der einzige Weg vorwärts ist in meiner Sicht Solidarität nach innen, der Aufbau einer Community und einer Untergrundbewegung, aus der sich größeres in die Gesellschaft erwachsen kann. Alleingänge wie von Georg oder Klase führen leider nur dazu, dass sich der gesammelte Hass auf diese Personen entlädt. Aber ich bin jetzt auch schon seit über 10 Jahren in der Szene und habe in der Zeit einiges ausprobiert, aber von einer nennenswerten Bewegung, die daraus entstanden wäre, kann auch nicht die Rede sein. Ich bin für jede Idee, was man noch versuchen könnte um mehr Pädophile anzusprechen und aktivistisch einzubinden dankbar. Ich will nicht aufgeben, aber ich sehe im Moment nicht, was wir überhaupt noch tun können.
Ich glaube nicht, dass das etwas gebracht hätte. Richter sollten sich von solchen Kampagnen generell nicht beeinflussen lassen. Wenn das Gericht keine Ahnung von Pädophilie hat (was man an jeder Ecke des Urteils merkt), wäre es ihre Aufgabe gewesen, Informationen einzuholen, aber das Gericht hielt es ja noch nicht einmal für nötig ein Gutachten von jemanden wie Beier einzuholen, um ihn zu zwingen seine vagen Sorgen und Befürchtungen fachlich zu untermauern. Hier kann man auch klare Parallelen zum Homosexuellenurteil von 1957 erkennen. Auch damals hat das BVerfG absurde Dinge behauptet, und es nicht für notwendig befunden Schwule selber vorzuladen, um auf diese Vorurteile zu antworten.
Der große Fehler war das man keine öffentlichen Kampagnen hatte z. B. über Dritte. Ja, ist schwer, aber man sieht gut wie die Richter keine Ahnung von Pädophilie haben, weil da draußen in der Welt und im Internet nur Müll erzählt wird.
Das BVerfG hat sich mit solchen Argumenten keinen Gefallen getan und schadet seinem Image aufs übelste. Selbst die meisten "normalen" Menschen mit Hirn halten solche Sätze für moralisches Gehampel und nutzen daher, wenn sie dagegen sind, eher so Dinge wie "Hemmschwelle" etc. Das wird den meisten irgendwann klar werden. Im Grunde kann jetzt auch Inzestpornographie vollständig verboten werden. Hat man in England mit "Kinderschutz" begründet. Danach kommt dann BDSM und was weiß ich noch alles. Das Masturbationsverhalten geht niemanden etwas an, solange kein direktes Opfer existiert. Offenloch und der/die anonyme Richter/in haben es im Senat bestimmt kaum ausgehalten sich solchen Rotz anhören zu müssen.
Besonders problematisch finde ich die in der Urteilsbegründung zu findende Behauptung, es sei Teil der Intention von § 184l StGB, "eine – sexualbezogene – Objektifizierung von Kindern und damit zugleich eine schleichende Verharmlosung beziehungsweise Normalisierung sexueller Handlungen an Kindern zu verhindern." Das war jedoch - wie Offenloch im Sondervotum auch korrekterweise anmerkt - nie Teil der eigentlichen Gesetzesbegründung! Offenloch vermutet hier, dass es sich um eine eigene Interpretation der Senatsmehrheit handelt, aber m. E. legt die hier behauptete Intention auch nahe, dass das BVerfG hiermit selbst versucht, die Vorschrift zu rechtfertigen, anstatt sie bloß hinsichtlich ihrer Verfassungskonformität zu prüfen. Und das wäre eine gefährliche Kompetenzüberschreitung durch das BVerfG!