Thema: AFD

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema AFD.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Reflexion eines vergangenen Jahres

2024 war ein bewegtes Jahr. Im Rückblick wirkt das Jahr wie ein Fiebertraum, wie ein Gleiten von einer Katastrophe in die nächste, während sich die schlimmsten politischen Prognosen eine nach der anderen erfüllten. Egal ob es die Wahlergebnisse der AfD bei den Landtagswahlen in Thüringen, Brandenburg und Sachsen waren, der Erfolg rechter Parteien bei den EU-Wahlen oder die Wiederwahl Trumps in den USA, die Welt scheint nach rechts zu rücken, während Bürgerrechte eingeschränkt und Minderheiten zunehmend bedroht werden. Als letzter großer Knall scheiterte zuletzt schließlich auch krachend die Ampelkoalition. Die Regierung, die vor drei Jahren noch als „Fortschrittskoalition“ an die Macht getreten ist, konnte in ihren letzten Zügen nur noch durch konservative Law-and-Order-Politik und der Übernahme fremdenfeindlicher Narrativen direkt aus dem Wahlprogramm der AfD glänzen. Nach den Gewalttaten in Solingen etwa wurde kurzerhand Migration als Wurzel des Übels deklariert und ein „Sicherheitspaket“ hastig durchgewunken, das als Antwort auf einen grauenvollen Einzelfall vor allem die Rechte und Freiheiten von Migrant:innen einschränkt und sie

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review

Es gibt Gruppen, bei denen ist es nicht wirklich überraschend, hetzerische und menschenverachtende Aussagen gegen Pädophile zu hören. Boulevardmedien wie die BILD etwa, oder das neurechte Magazin Nieus von Ex-BILD Chef Reichelt. Oder Rechte und rechtsextreme Kräfte, die generell gegen Minderheiten hetzen, und Pädophilie dabei häufig als Thema instrumentalisieren um andere Minderheiten zu diffamieren. Oder auch konservative „Law and Order“ – Politiker:innen, die sich gerne als Hardliner inszenieren und dafür Pädophile als große gesellschaftliche Bedrohung und sich selber als Helden im Kampf dagegen darstellen. Nicht, dass dies menschenverachtende und stigmatisierende Aussagen weniger schlimm, abscheulich oder gefährlich machen würde. Aber es ist zumindest nicht unerwartet.

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Titelbild zu Wie im Bundestag gegen Pädophile gehetzt wird

Letzten Freitag diskutierte der Deutsche Bundestag über einen Antrag der AfD-Fraktion zur „Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch“ (PDF). Der Antrag sieht unter anderem erweiterte und gesetzlich verankerte Befugnisse für die unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung und Meldepflichten für Mitarbeiter:innen von Kirchen und Institutionen bei Bekanntwerden von Fällen sexuellen Missbrauchs vor. Von Mitgliedern der anderen Fraktionen wurde der Antrag stark kritisiert, insbesondere wurde der AfD die versuchte Politisierung von Kinderschutz vorgeworfen.

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Vor einiger Zeit machte in der Community die Hetzrede der AfD-Abgeordneten Iris Dworeck-Danielowski die Runde. Und im Zuge dessen dürfte einigen auch der Name Arndt Klocke ein Begriff sein. Richtig. Es handelt sich um den Mann, der sich die gesamte Hetzrede stumm anhörte und bei der ersten Erwähnung von Homosexualität, gegen Ende, die Fassung verlor. Es scheint ihm ungeheuerlich, wie jemand gegen Homosexualität hetzen kann. Hetze gegen Pädophilie ist für ihn dabei jedoch scheinbar eine Selbstverständlichkeit.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Vor einem Monat kam wieder eine neue Studie heraus, die auch das Puppenthema nochmal aufgreift und auch zeigt das auch Pädophile ein Recht auf Sexualität haben: Bärbel Knorr | Heino Stöver , Sexuelle Rechte und Gesundheit in Haft, 21.11.2025 Bei der Nutzung solcher Puppen für masturbatorische Ersatzhandlungen fehlt es an einem Opfer, an einer Rechtsgutsverletzung und an jeglicher schädigenden Außenwirkung bei Dritten. Selbst eine entfernte schädigende Wirkung der Art, dass durch die Nutzung solcher Puppen Taten gegen reale Kinder angeregt würden, besteht vor dem Hintergrund von Forschungsergebnissen nicht. Es zeigt sich vielmehr sogar ein umgekehrter Effekt, wonach die Masturbation unter Nutzung solcher Puppen Taten gegen reale Kinder ersetzen und damit verhindern kann (Desbuleux/Fuss 2024). Die Kriminalisierung zielt letztlich auf die bloße – moralisch abgewertete – Phantasie (Lederer 2025). Trotz solcher Durchbrechungen zeigt sich anhand der, hier nur holz schnittartig skizzierten, Entwicklung des Sexualstrafrechts, dass ein Recht auf Sexualität im Kern durchaus anerkannt ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Grund recht auf sexuelle Selbstbestimmung in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verankert, das dort erstmals 2008 Erwähnung fand (BVerfGE 120, 224 (239); zum Ganzen Valentiner 2021). Unterstützung, wie die Betroffenen mit dieser Situation umgehen sollen, ist kaum ersichtlich, eher wird von ihnen schlicht verlangt, dieses Verhalten und am besten gleich dieses Begehren, einzustellen. Finden entsprechende Phantasien dennoch ihre Fortsetzung, so weichen die Betroffenen im Vollzug oft auf Abbildungen aus, die keinen erkennbaren Sexualitätsbezug haben, etwa Wäschekataloge oder Abbildungen von Kindern allgemein. Auch zeichnen sie öfter selbst, und dann auch Kinder. Quelle (Open Access): https://www.inlibra.com/de/document/view/pdf/uuid/843651d4-17a3-318c-ba8b-f990a777f9e8?page=1&toc=4659161
@Nixda ich habe mich hier auf die Zeit bezogen, wo Schwule strafrechtlich verfolgt und gesellschaftlich geächtet wurden. Welche Firma wollte damals schon "schwulenfreundlich" sein? Merkste selber?
@Anonym Der Unterschied liegt in der gesellschaftlichen Wahrnehmung und Bewertung von Pädophilie und Homophilie, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass es auf Grund negativer Reaktionen, seitens der Firmenbelegschaft, zu einer solchen Drucksituation kommt, dürfte bei einem pädophilen Arbeitnehmer sehr viel höher sein, als sie es bei einem schwulen Arbeitnehmer jemals wäre. Hinzu kommt, wie ich weiter oben schon schrieb, dass es in unserer Gesellschaft für eine Firma eher geschäftsschädigend wäre, als schwulenfeindlich dazustehen, also ein Diskriminierungsschutz, für schwule Arbeitnehmer, schon im Interesse der Firmenreputation ist. Bei der Pädophilie verhält es sich genau umgekehrt. Welche Firma will schon als "pädofreundlich" verschrien sein. @Breaky Ja eben, die meisten Leute sind sehr wohl dazu in der Lage, zwischen "Sein" und "Tun" zu unterscheiden. Sicher, die Leute werden beeinflusst. Das Schlagwort "pädophil", lässt sich medial und politisch bestens vermarkten, erzeugt Aufmerksamkeit plus Emotion und damit Clicks und Quote und generiert Wählerstimmen - aber reproduziert und verfestigt damit das Zerrbild des "Pädos", der irgendwie immer ein Täter ist bzw. des SMK-Täters, der irgendwie immer ein "Pädo" ist. Aber die meisten Leute sind dieser Beeinflussung ja nicht ohnmächtig ausgeliefert. Sie brauchen nur eine gewisse Bereitschaft, sich mal abseits aller Klischees mit dem Thema auseinanderzusetzen. Kann man natürlich nicht erzwingen, sondern sich nur erhoffen.
Ich glaube leider nicht, dass die faschistische Trump-Regierung solche Forschung noch zulassen wird, wenn sie jetzt schon wissenschaftliche Arbeiten zensiert, in denen nur Wörter wie „Gleichberechtigung“ oder „Diversität“ vorkommen.
In den USA könnten Wissenschaftler entsprechende Studien eig. durchführen, da in letzter Zeit zweimal höchstrichterlich bestätigt wurde das der Besitz von fiktiven Inhalten, auch wenn sie fotorealistisch sind, von der amerikanischen Verfassung geschützt ist. In Lewis v. State, 2023 hat das Gericht auch klar gemacht das die Beweislast beim Staat liegt, dieser also nachweisen muss das es sich bei dem Bild um ein tatsächliches Kind handelt: Im vorliegenden Fall stimmte das Gericht Lewis zu, dass der Staat keine Beweise dafür vorgelegt hatte, dass die Bilder, die vom Sachverständigen des Staates in den Anklagepunkten 1, 15, 16 und 23-30 als CGI identifiziert worden waren, das Bild eines Kindes darstellten oder enthielten. Das Gericht führte eine eigene unabhängige Untersuchung des Bildes in Ziffer 1 durch und kam zu dem Schluss, dass es kein Bild eines Kindes darstellte oder enthielt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass „dies einen Mangel an Beweisen darstellt, der ausreicht, um die Verurteilung von Lewis aufzuheben“. https://www.criminallegalnews.org/news/2023/jun/15/arkansas-supreme-court-reverses-11-counts-possession-child-pornography-because-cgi-images-do-not-depict-image-child/