Liebe KiH-Leser,

angesichts der aktuellen politischen Umstände und des am Mittwoch beschlossenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, sehen wir uns gezwungen unsere Grundsätze auf KiH anzupassen.

Unsere Ansicht war von Anfang an, dass Kinder vor sexuellen Übergriffen jeglicher Art, egal ob direkt oder indirekt, geschützt werden müssen. Unter dem Titel "Kinder im Herzen" verstehen wir auch, dass uns ihr Wohlergehen am Herzen liegt, und wir jeden Schaden von ihnen abwenden wollen. Aus diesem Grund waren wir immer gewillt, das in Deutschland geltende Strafgesetzbuch (StGB) zu akzeptieren. Dies haben wir versucht, klar in unseren Grundsätzen zum Ausdruck zu bringen:

Kurz gesagt akzeptieren wir das StGB und es ist ausdrücklich nicht unser Ziel, bestehende Gesetze zu verändern

Der Gesetzesentwurf vom 21.10. geht unserer Meinung allerdings entschieden zu weit und ist nicht mehr verhältnismäßig. Mit dem Verbot von kindlichen Sexpuppen und rein fiktiven pornographischen Darstellungen von Kindern werden keine existierenden Kinder geschützt, und stattdessen reine Fantasien unter Strafe gestellt. Wir sehen darin keine sinnvolle Maßnahme für den Kinderschutz, sondern einen Angriff gegen pädophile Menschen, die sich Alternativen suchen, um ein straffreies Leben zu führen.

Es werden damit auch Menschen kriminalisiert und mit Haftstrafen bedroht, die ihre Sexualität in reinen Fantasien ausleben und nie einem Kind etwas antun. Damit zielt der Entwurf ganz konkret darauf ab, die Pädophilie als grundsätzliches Gedankenverbrechen zu werten. Das wird auch in folgender Aussage deutlich, mit der das Bundesjustizministerium die Strafbarkeit von Puppen begründet:

Von der neuen Regelung soll auch ein Signal für die Gesellschaft ausgehen, dass Kinder – seien sie auch nur körperlich nachgebildet – nicht zum Objekt sexueller Handlungsweisen gemacht werden dürfen.

Es gibt keinen einzigen Beleg dafür, dass die Nutzung von kindlichen Puppen oder rein fiktiver Kinderpornographie dazu führt, dass ein pädophiler Mensch eher einen Missbrauch an einem realen Kind begeht. Dies zu untersuchen sollte jedoch unerlässlich sein, bevor man ein Verbot fordert, da man nichts über die Folgen einer solchen Maßnahme weiß. Es ist durchaus denkbar, dass gerade ein Verbot dazu führt, dass manche Menschen eher einen realen Missbrauch begehen – zum Beispiel aus mangelnden Alternativen oder schlichtweg aus Frust aufgrund der andauernden Gängelungen der Gesellschaft.

Wir sind noch immer gegen jedwede Beschönigung sexuellen Missbrauchs von Kindern und daher gegen jegliche Form von sexuellen Kontakten mit Kindern. Da die aktuelle Änderung aber offenbar willkürlich und ohne belastbare Nachweise über dessen Sinnhaftigkeit zur Diskriminierung gegen Minderheiten beiträgt, können wir nicht mehr länger angeben, bestehende Gesetze vollumpfänglich zu akzeptieren. Aus dem Grund haben wir unsere Grundsätze angepasst, um der aktuellen Situation Rechnung zu tragen und der Kritik derartiger Gesetzesvorhaben auf Kinder im Herzen einen Raum geben zu können.

Die aktuellen Grundsätze könnt ihr hier finden.

Euer KiH-Team.