Thema: FANTASIEN

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema FANTASIEN.

Alle Beiträge zum Thema

Immer wieder stoße ich auf großes Unverständnis, während ich mich an Diskussionen zum Thema Pädophilie beteilige. Eine der häufigsten Aussagen die ich lese ist die, dass ein Pädophiler sich einfach nicht dauerhaft im Griff haben kann. Diese Aussage zeigt deutlich, dass hier ein großes Misstrauen herrscht. Dieses beruht natürlich auf der Angst, dass Kinder grundsätzlich in Gefahr schweben, wenn sie sich in der unmittelbaren Nähe eines Pädophilen befinden. Doch wie weit geht dieses Misstrauen eigentlich, wem genau gilt es und die wichtigste Frage: Ist es berechtigt?

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Liebe KiH-Leser,

angesichts der aktuellen politischen Umstände und des am Mittwoch beschlossenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, sehen wir uns gezwungen unsere Grundsätze auf KiH anzupassen.

Unsere Ansicht war von Anfang an, dass Kinder vor sexuellen Übergriffen jeglicher Art, egal ob direkt oder indirekt, geschützt werden müssen. Unter dem Titel "Kinder im Herzen" verstehen wir auch, dass uns ihr Wohlergehen am Herzen liegt, und wir jeden Schaden von ihnen abwenden wollen. Aus diesem Grund waren wir immer gewillt, das in Deutschland geltende Strafgesetzbuch (StGB) zu akzeptieren. Dies haben wir versucht, klar in unseren Grundsätzen zum Ausdruck zu bringen:

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Gastbeitrag

Einleitung:

Hallo, das ist mein erster Beitrag auf Kinder im Herzen und ich weiß nicht zu 100% ob es hier reinpasst. Ich möchte mich auch im Voraus entschuldigen wegen meiner Rechtschreibung und Grammatik. Ich habe lange überlegt ob ich diesen Schritt eingehe, es kostet mich auch ein wenig Überwindung, weil es ein besonderes Thema ist. Mein Username ist Kid Gohan und ich bin Ende 20 Jahre. Ich bin pädophil, ich stehe auf kleine Jungs die ca. 5 bis 10 Jahre alt sind. Dank GSA (SUH) habe ich keine großen Probleme mit meiner Neigung mehr. Natürlich gibt es trotzdem immer mal wieder Probleme mit meiner Neigung aber es hat sich deutlich gebessert. Ich denke nicht mehr ich sei pervers oder ich bin das Letzte auf der Welt ect. pp. Eine Person gibt mir immer Kraft und Halt weiter zu kämpfen und durchzuhalten. Ich bin froh, dass es ihn gibt.

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Der Wunsch nach einem Beziehungspartner ist etwas zutiefst menschliches und daher beschäftigt er natürlich auch Menschen mit einer pädophilen Neigung. Aber passt das überhaupt zusammen?

Ich selbst bin nicht kernpädophil, ich kann hier also selbstverständlich nur von meinen eigenen Erfahrungen mit vergangenen Partnerschaften und meiner aktuellen Beziehung sprechen. Ich denke, wenn man nicht ausschließlich an Kindern sondern auch an Erwachsenen sexuelles (und/oder) romantisches Interesse hat, dann ist so eine Beziehung zu einem nicht-pädophilen Menschen durchaus möglich. Dazu ist allerdings, wie in jeder gesunden Beziehung, Offenheit und Verständnis auf beiden Seiten nötig - und die Bereitschaft Kompromisse einzugehen.

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Titelbild zu Stellungnahme eines Edelpädos

Vor einigen Tagen bin ich zufällig auf den Eintrag über Edelpädos auf der BoyWiki1 gestolpert. Für diejenigen, die sich jetzt fragen: "Was zum Teufel ist ein Edelpädo?" (nein, es handelt sich nicht um einen teuren Wein), sei hier mal die in der BoyWiki gegebene Definition zitiert:

Als Edelpädo werden manchmal pädophile Menschen in abfälliger Weise bezeichnet, die sich zwar zu Kindern hingezogen fühlen, aber dabei selbst ausdrücklich oder in den Augen anderer die sexuelle Seite übermäßig verleugnen. Sie übernehmen dabei eine Argumentation von Kinderschützern, nach der Kinder keine eigenen auf Erwachsene gerichteten sexuellen Wünsche hätten und sie die Tragweite eines sexuellen Kontaktes nicht einschätzen könnten […]

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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"Politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung von können die richterliche Bewertung beeinflussen." Also entweder wir haben einen Rechtsstaat oder wir haben keinen. Da ist ein großer Unterschied zwischen einer Garantie und einem Versprechen. Wenn "politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung" ausreichen, um uns die Grundrechte zu verwehren, dann haben diese Grundrechte keinen Wert. Dann waren diese nur ein nettes Versprechen, aber keine Garantie. Trotzdem halte ich diese Einschätzung natürlich für realistisch... leider.
@UwU Auf der einen Seite finde ich es natürlich Schade, dass du weg bist. Du hast uns immer mit sehr guten Informationen versorgt. Dafür möchte ich dir danken, ich weiß deine Arbeit wirklich sehr zu schätzen. Auf der anderen Seite gönne ich dir natürlich auch diese verdiente Pause. Ich wünsche dir eine gute, erholsame Zeit und freue mich, wenn du irgendwann zurück kommst. Ich hoffe, dass dann dieser Albtraum endlich ein Ende gefunden hat und wir uns über die schönen Dinge unterhalten können. Lass dich nicht unterkriegen.
Also so wie ich das hier lese gab es eine Verfassungsbeschwerde gegen das Puppenverbot bereits und zwar von Gieseking. Aber da er darüber nicht berichtet wurde seine wohl abgelehnt. Also, das Eure Beschwerden es geschafft haben zeigt ja schon einmal das doch Hoffnung besteht. Siehe hier in den Kommentaren, wo er in 2022 sagte: Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch noch auf meine Erfahrungen in eigener und dritter VBs hinweisen: https://paedoseite.home.blog/2022/07/02/verfassungsbeschwerden-eingereicht/
Hier einmal die Meinung einer KI zu den laufenden Verfahren: Risiken / Gegenargumente Das BVerfG hat bislang selten Grundrechte gegen strafrechtliche Regelungen mit starkem Schutzinteresse abgewogen. Politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung von können die richterliche Bewertung beeinflussen. Abschließende Einschätzung Unter Berücksichtigung der niedrigen generellen Erfolgsquote von Verfassungsbeschwerden, aber gleichzeitig der starken empirischen Evidenz, dass das Verbot weder wirksam noch verhältnismäßig ist, liegen die Erfolgschancen über dem Durchschnitt, jedoch nicht hoch genug, um ein garantiertes Ergebnis zu erwarten. Wenn das Verfahren die üblichen Fristen (≥ 6 Monate) übersteht und die Richter die genannten Grundrechtsverletzungen anerkennen, könnte sie das Verbot zumindest teilweise für verfassungswidrig erklären.
Habe mich dazu entschieden erst einmal Abstand von diesem Thema zu nehmen, da die Entscheidung ja bald da ist. Das kostet mich in letzter Zeit einfach zu viel Energie (Studien, Verfassungsrecht etc. pp.). Habe mich daher auch von Euren Webseiten abgemeldet, um auch wirklich mental den Kopf für privates freizubekommen. Danke für die tolle Zeit. Ich melde mich nach einer hoffentlich positiven Entscheidung wieder bei Euch. Aber aktuell möchte ich mich bis zu diesem Zeitpunkt auf andere Dinge konzentrieren. Ich hoffe das ich auf KiH und co. viel positives bis dahin als "backlog" lesen darf. Euch ein frohes neues Jahr und weiterhin viel Erfolg. 🐀