Avatar von Kid Gohan

Autor: Kid Gohan

Gastautor

Kid Gohan ist ein Gastautor auf Kinder im Herzen.

Kid Gohans Blog

Gastbeitrag

Einleitung:

Hallo, das ist mein erster Beitrag auf Kinder im Herzen und ich weiß nicht zu 100% ob es hier reinpasst. Ich möchte mich auch im Voraus entschuldigen wegen meiner Rechtschreibung und Grammatik. Ich habe lange überlegt ob ich diesen Schritt eingehe, es kostet mich auch ein wenig Überwindung, weil es ein besonderes Thema ist. Mein Username ist Kid Gohan und ich bin Ende 20 Jahre. Ich bin pädophil, ich stehe auf kleine Jungs die ca. 5 bis 10 Jahre alt sind. Dank GSA (SUH) habe ich keine großen Probleme mit meiner Neigung mehr. Natürlich gibt es trotzdem immer mal wieder Probleme mit meiner Neigung aber es hat sich deutlich gebessert. Ich denke nicht mehr ich sei pervers oder ich bin das Letzte auf der Welt ect. pp. Eine Person gibt mir immer Kraft und Halt weiter zu kämpfen und durchzuhalten. Ich bin froh, dass es ihn gibt.

Weiterlesen…

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

Suche

Neuste Kommentare

Einmal bitte mit 1 Stern bewerten, weil das ein echt schlechter Artikel ist: https://www.anwalt.de/rechtstipps/bundesverfassungsgericht-bestaetigt-verbot-von-sexpuppen-mit-kindlichem-erscheinungsbild-expertenbericht-277204.html Mit seinem Beschluss vom 21.05.2026 stärkt das Bundesverfassungsgericht den präventiven Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt. Immer geil diese Annahme. Die Wissenschaft suggeriert ja eben das die Puppen präventiv wirken können, also kann man hier wohl eher von einem Schaden sprechen. Die Entscheidung dürfte für die zukünftige Anwendung des § 184l StGB richtungsweisend sein und setzt zugleich Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Bewertung präventiver Strafnormen im Bereich des Sexualstrafrechts. Übersetzt: Mehr Verbote! Strafbar seien ausschließlich objektiv nach außen tretende Handlungen wie Herstellung, Vertrieb, Erwerb oder Besitz entsprechender Gegenstände. Die Vorschrift erfasse somit kein reines Gedankenstrafrecht. Gedankenstrafrecht bedeutet eben viel mehr, wie z. B. "predictive policing" und genau das wird mit § 184l StGB gemacht. Meine Fresse.
@Anonym Habe ich gestern auch gesehen. Noch besser: ALLE bisherigen Kommentare dort lehnen das Urteil (und das Puppenverbot allgemein) ab.
Hey Breaky, der Kollege hat deinen Kommentar und so einige andere tatsächlich freigegeben. Finde ich schon lustig
@Sirius Was heißt das konkret? Sind damit Pädophile gemeint, oder soll es in Zeitungen / Fernsehformaten diskutiert werden? Eine Doku über diese Puppen bzw. das Verfahren wäre schon cool. Dann kann man das endlich mal aus Sicht der Betroffenen gestalten.
Man muss die Sachen auch genau lesen: Ein Eingriff in den von Art. 8 geschützten Bereich muss auch notwendig sein. Und bei deinem Zitat aus Art. 6 geht es um "Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden" - das wird wohl kaum Gegenstand der Beschwerde sein.