Thema: FIKTIVE WELT

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Gastbeitrag

Einleitung:

Hallo, das ist mein erster Beitrag auf Kinder im Herzen und ich weiß nicht zu 100% ob es hier reinpasst. Ich möchte mich auch im Voraus entschuldigen wegen meiner Rechtschreibung und Grammatik. Ich habe lange überlegt ob ich diesen Schritt eingehe, es kostet mich auch ein wenig Überwindung, weil es ein besonderes Thema ist. Mein Username ist Kid Gohan und ich bin Ende 20 Jahre. Ich bin pädophil, ich stehe auf kleine Jungs die ca. 5 bis 10 Jahre alt sind. Dank GSA (SUH) habe ich keine großen Probleme mit meiner Neigung mehr. Natürlich gibt es trotzdem immer mal wieder Probleme mit meiner Neigung aber es hat sich deutlich gebessert. Ich denke nicht mehr ich sei pervers oder ich bin das Letzte auf der Welt ect. pp. Eine Person gibt mir immer Kraft und Halt weiter zu kämpfen und durchzuhalten. Ich bin froh, dass es ihn gibt.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Das BVerfG hat selber keine Befugnis, Gesetze zu erlassen, sondern kann nur bestehende auf Verfassungskonformität prüfen (wie hier geschehen). Die Argumentation des Senats enthält dabei durchaus auch die direkte Aufforderung, weitere Ersatzmaterialien zu kriminalisieren, denn: " Den Staat trifft deshalb die besondere Pflicht, die Selbstbestimmung von Kindern zu schützen, indem er verhindert, dass Kinder zum Instrument und Objekt der Sexualität von Erwachsenen wer- den." Jedenfalls wird aus der Argumentation im Urteil recht eindeutig, dass der Kriminalisierung von Texten und Zeichnungen von Seiten des BVerfG nichts im Wege stehen wird. Falls, oder eher wenn der Gesetzgeber ein entsprechendes Gesetz in die Wege leitet, wird er sich auf dieses Urteil berufen können.
Zwecks Unterstützung kannst du es per Mail bei team@gegen-das-puppenverbot.de versuchen.
Ein Punkt, der im Urteil nicht besprochen wurde: Was ist die Begründung dafür, dass Zeichnungen zu besitzen legal ist, während Puppen zu besitzen eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre bedeutet? Der Text der Verfassungsbeschwerde ist soweit ich weiß nicht öffentlich. Mich würde interessieren, ob die Verfassungsbeschwerde diesen Punkt erwähnt hat oder was die Gründe waren, nicht nach diesen verschiedenen rechtlichen Maßstäben für Zeichnungen und Puppen zu fragen. Insbesondere wurde die Verbreitung von Zeichnungen in kleinen Gruppen nicht unter Strafe gestellt, weil der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass solche Zeichnungen ein geringes Risiko dafür haben, dass Konsumierende dadurch zu Begehung von Straftaten motiviert werden. Deshalb wurde auch die Verbreitung von Zeichnungen innerhalb kleiner Gruppen nicht verboten. Das Verfassungsgericht kann natürlich sagen, dass es dem Gesetzgeber freisteht, ohne ersichtlichen Grund diese total verschiedenen Gesetzte für Zeichnungen (und Texte) vs. Puppen zu erlassen, aber es wäre schön gewesen, wenn es durch die Verfassungsbeschwerde gezwungen worden wäre, auf darauf einzugehen. Zeichnungen und Texte können zudem auf sehr einfachen Weg online verbreitet werden, vor allem da in vielen Ländern (z.B. USA) diese mehr oder weniger legal sind. Das heißt, wenn angeblich laut Verfassungsgericht "Objektifizierung" und "Normalisierung" ein berechtigter Grund für ein Verbot sei, dann müssten Zeichnungen als noch viel gefährlicher eingestuft werden als Puppen, welche schließlich nicht einfach durch ctrl + c kopiert und verbreitet werden können, sondern viel Zeit und Geld für die Herstellung benötigen. Oder anders gesagt, wenn Zeichnungen auf vielen sozialen Medien einfach zugänglich sind, da diese sozialen Medien im Ausland sind, wo solche Zeichnungen legal sind, dann sind im Vergleich dazu Puppen nichts weiter als ein Tropfen im Ozean. Diesen Tropfen zu verbieten mit der Begründung, dass die Gefahr besteht nass zu werden, erscheint etwas lächerlich. Außerdem hätte ich gerne gesehen, was das Verfassungsgericht zu einer seiner frühreren Entscheidungen, der Mützenbacher-Entscheidung von 1990 sagt. Dort wurde explizit ein Roman mit Kapiteln, in welchen Kinderprostitution vorkommt als legal erklärt. Das Urteil stellte fest, dass Werke sowohl Kunst als auch Pornographie sein können und dass Kunstfreiheit für solche Werke gilt (solange jedenfalls wie keine echten Kinder teil des Werkes sind). Das Urteil damals berief sich auf frühere Entscheidungen, in denen Kunst sehr weit definiert wurde. Wichtig ist nicht, dass ein Werk mit viel Sorgfalt oder Talent hergestellt wurde, sondern dass die Form des Werkes künstlerisch ist, d.h. Text auf Papier oder Farbe auf Leinwand erfüllt diese Voraussetzungen, egal was auch der Text oder die Farbe darstellt. Puppen sollten demenstprechend höchstwahrscheinlich auch als Kunst aufgefasst werden.
Auch wenn hier jetzt viel übers Auswandern gesprochen wurde (mich eingeschlossen), so würde ich mir trotzdem wünschen wenn man ein Weg zum EGMR geht. Sonst geht dieses Thema glaube ich für immer unter. Ein negatives EGMR-Urteil würde auch Experten aus anderen Ländern zum sprechen bringen. Ich würde eine Klage auch finanziell unterstützen.
Daran erkennt man halt das versucht wurde es abzulehnen. Anders kann man dieses lächerliche Vorgehen nicht erklären... Wenn man tatsächlich Sorge um die Grundrechte der Beschwerdeführer gehabt hätte, dann hätte man solche Quellen hinterfragt. Dann hätte man ein Gutachten eingeholt. Wenigstens eins. EIN EINZIGES. Diese Entscheidung sollte JEDEM angst machen.