Thema: KLAUS BEIER

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema KLAUS BEIER.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Kommentar zu „Unter4Augen“ mit Prof. Klaus Beier

„In einem eindringlichen Dialog stellt sich Prof. Dr. Dr. Klaus Michael Beier den Fragen von Jerome Braun“, so wird die neuste Folge des Kinderschutzpodcasts „Unter4Augen“ mit Klaus Beier als Gast bei Kein Täter Werden angeteasert. In Wahrheit handelt es sich eher eine um einseitige Lobeshymne. Unwidersprochen darf er selbst extrem fragwürdige Ansichten verbreiten, die schon als grund- und menschenrechtswidrig bezeichnet werden müssen. In den ganzen etwa 30 Minuten des Podcasts wird nicht eine einzige kritische Frage gestellt und keine Aussage Beiers auch nur vorsichtig hinterfragt, obwohl es dazu mehr als genug Anlass gegeben hätte, denn die von Beier propagierten Ansichten sind unwissenschaftlich und gefährlich, nicht nur für Pädophile, sondern eigentlich für alle Menschen.

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Titelbild zu Kognitiv verzerrt

Vor wenigen Wochen stellte ich einen psychologischen Fragebogen als Selbsttest bereit (der auch immer noch ausgefüllt werden kann), der 1996 von dem forensischen Psychologen Kurt M. Bumby entwickelt wurde und bis heute breite Verwendung in Wissenschaft und Therapie findet, um sogenannte kognitive Verzerrungen zu Kindesmissbrauch zu ermitteln. Gemeint ist damit vor allem das, was wir als Pro-Contact (Pro-C) Ideologie bezeichnen würden: die Ansicht, dass Kinder Sex mit Erwachsenen wollen und einvernehmliche Sexualkontakte zwischen Erwachsenen und Kindern möglich sind. Der Test ist dabei so aufgebaut, dass ein besonders hohes Ergebnis für ein hohes Maß an kognitiven Verzerrungen sprechen soll.

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Titelbild zu Von Pädos und Alkis

Manche Leute vergleichen unsere Situation gern mit der von Alkoholikern. Andere wiederum kritisieren diesen Vergleich sehr stark. Für die Kritik gibt es dabei gute Argumente, denn die Ansicht sexuelle Bedürfnisse seien ähnlich dranghaft-unkontrollierbar wie eine Sucht ist ein Punkt, an dem unsere ganze Gesellschaft krankt. Trotzdem benutzt Prof. Beier gern in Gesprächen und Interviews einen Vergleich, der aus dieser Kategorie stammt. Ich möchte für Herrn Beier und diesen Vergleich gern einmal eine Lanze brechen und erörtern, was in meinen Augen da dran ist und was auch nicht.

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Lieber Leser,

wir leben in schwierigen Zeiten. Die Medien werden regelmäßig von Missbrauchsskandalen erschüttert – wenn das Echo zu einem Fall gerade etwas abgeklungen ist, gibt es etwas Neues zu einem anderen Fall zu berichten, was die Maschinerie wieder ans Laufen bringt. Im Zuge dieser Berichterstattungen sind stigmatisierende Äußerungen gegen Pädophile zum Alltag geworden. Man liest öffentliche Forderungen nach Meldepflichten für Pädophile, und härteren Strafen. Im besten Fall findet man noch das ein oder andere Interview mit einem Therapeuten, der versichert, dass man mit ganz viel Glück und Therapie einen Pädophilen vielleicht doch entschärfen kann. Ich habe den Eindruck, mit jeder verstreichenden Woche werden die Aussagen gegen Pädophile in den Medien stärker und diskriminierender, und es ist nicht abzusehen, dass sich dieser Kurs in naher Zukunft ändert.  

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Lieber Leser,

kennst du das frustrierende Gefühl, gegen jemanden zu argumentieren, der im Kern irgendwie recht hat, es aber einfach zu weit treibt? So ging es mir diese Woche irgendwie ziemlich häufig: und zwar gab es viele Berichte über Missstände, die grundsätzlich völlig zurecht angeprangert wurden… Nur, dass dann in den Formulierungen unnötigerweise von "Pädophilen" die Rede ist und wir in eine Art Kollektivschuld genommen werden, die weder richtig noch fair ist. Da das Thema Pädophilie im Zusammenhang mit Missbrauch momentan wegen der Missbrauchsfälle von Münster immer noch in aller Munde ist, gab es diese Woche ziemlich viele Medienerzeugnisse zu dem Thema, und es wurde unter anderem auch bei Maybrit Illner und Markus Lanz diskutiert. 

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Liebe Leser, 

heute können wir ein kleines Jubliäum feiern: zum zehnten Mal bringe ich euch meine Kiste mit Sammelstücken zum Thema Pädophilie mit! Diesmal gibt es allerdings nicht allzu viel zu berichten. Neben ein paar der üblichen Beispiele für die stigmatisierende Behandlung von Pädophilen in den Medien habe ich ein Interview mit Prof. Klaus Beier, einen Kommentar zu einem Gerichtsurteil aus Bielefeld und einen neuen Wikipedia-Artikel über pädophile Symbole mitgebracht. 

1. ARD-Interview mit Prof. Klaus Beier

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Wie gesagt es ist per eines der drei Definition von Kunst des BVerfG eben genau das; Kunst. Genau so wie Pornografie eben Kunst ist, da es ein schöpferisches Werk ist. Nur weil eine aufwendige Skulptur bspw. ebenfalls in der Lage ist "Sex zu haben" macht es dessen Erschaffung nicht weniger Wert. Ebenfalls haben viele Cosplay-Puppen ebenfalls solche Öffnungen, da sich die Hersteller so auf dem Markt besser durchsetzen und Kosten sparen. Statt verschiedener Produktionsarten, haste eben eine einheitliche. Es gibt auch viele Kunden, die kaufen sich Sexpuppen aber haben nie Sex mit ihnen. Sie dominieren halt den Markt.
Puppen müssen "nach ihrer Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt" sein, damit sie strafbar sind. Ich könnte mir vorstellen, dass es schwer wäre zu argumentieren, dass dies hinreichend tief in die Kunstfreiheit einschneidet - schließlich müssen Puppen zu künstlerischen Zwecken nicht zwingend funktionierende Körperöffnungen haben.
Was ich Schade finde ist das die Verfassungsbeschwerden nicht ebenfalls Art. 5 GG aufgegriffen haben. Eine Nutzung zu sexuellen Zwecken ist schließlich lt. Gesetz nicht notwendig. Da bereits der bloße Besitz ausreicht. Die Herstellung ist ein künstlerischer Prozess, da sie ein Erzeugnis menschlicher Arbeit und der Ausdruck einer Person ist. Überraschend ist auch wie viele selbst solche Puppen skulptieren (ca. 20% der Strafverfahren). Die Kunstfreiheit ist verletzt, da sie schrankenlos ist und nur unter Abwägung zu anderen Grundrechten eingeschränkt werden darf. Im Besitz bekommt es aber keiner mit und ebenfalls wird keiner geschädigt. Daher hätte man auch hier eine Grundsatzfrage klären können. Leider ein großes, verschwendetes Potential, vor allem da ja gefühlt alles was geht aufgegriffen wurde.
Man sollte auch nicht erwarten das es einen gesellschaftlichen Wandel, oder so geben wird. In Amerika ist das Ashcroft-Urteil 29 Jahre her (was ein Verbot von fiktiver Pornographie kippte) und dort ist der Hass auf Pädophile noch viel größer.
Na ja, das erklärte Ziel, soll ja die Verhinderung des sexuellen Kindesmissbrauchs sein. So gesehen, wäre das Puppenverbot ein Vorfeld-Straftatbestand und ein weiterer Ausdruck des Umbaus des liberalen Rechtsstaates hin zu einem "präventiven Sicherheitsstaat". Das passiert im Terrorismusabwehrbereich auch schon seit langem. Dass die Legislative bei der Gesetzgebung, auf den Nachweis eines Zusammenhangs zwischen Puppenbesitz und sexuellem Kindesmissbrauch einfach komplett verzichtet hat, spricht natürlich dafür, dass das erklärte Ziel, in Wirklichkeit, nur als Legitimationsgrundlage für die Diskriminierung pädophiler Menschen herhalten soll.