Thema: PANDEMIE

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema PANDEMIE.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Kommentar zu „Unter4Augen“ mit Prof. Klaus Beier

„In einem eindringlichen Dialog stellt sich Prof. Dr. Dr. Klaus Michael Beier den Fragen von Jerome Braun“, so wird die neuste Folge des Kinderschutzpodcasts „Unter4Augen“ mit Klaus Beier als Gast bei Kein Täter Werden angeteasert. In Wahrheit handelt es sich eher eine um einseitige Lobeshymne. Unwidersprochen darf er selbst extrem fragwürdige Ansichten verbreiten, die schon als grund- und menschenrechtswidrig bezeichnet werden müssen. In den ganzen etwa 30 Minuten des Podcasts wird nicht eine einzige kritische Frage gestellt und keine Aussage Beiers auch nur vorsichtig hinterfragt, obwohl es dazu mehr als genug Anlass gegeben hätte, denn die von Beier propagierten Ansichten sind unwissenschaftlich und gefährlich, nicht nur für Pädophile, sondern eigentlich für alle Menschen.

Weiterlesen…

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

Suche

Neuste Kommentare

Das Puppengesetz ist prinzipiell mit dem Homosexuellenparagraphen zu vergleichen. Der Staat hatte gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehr unter Strafe gestellt, obwohl es sich um mündige Erwachsene handelt. Im Falle der Puppe geht es indes viel weiter, da ein Objekt betroffen ist, kein Dritter involviert ist und keine Handlungen notwendig sind. Das erklärte Ziel ist aber 1:1 das Gleiche, wie damals. Es ist unmoralisch, nicht normal und eklig.
Wenn ich mir die Sprüche von Richtern so anhöre, die Pädophile verurteilen dann würde das glaube ich nichts ändern. Die wollen immer die absolute Abstinenz und am besten gleich noch den Keuchheitsgürtel auspacken.
Dazu muss man allerdings auch sagen, dass es bisher echt wenige Fälle gab, die überhaupt vor Gericht gelandet sind. Vor allem im Vergleich zu Kinderpornografie, wo es vor der letzten Reform etwa 1000x so viele Fälle gab, und trotzdem meines Wissens nach nur so 3-4 Richtervorlagen.
Ja, die Realität muss man aber auch im Blick behalten. Denn es gibt kein einziges Gericht das jemals eine Strafbarkeit als verfassungswidrig ansah. Richter haben schließlich die Möglichkeit eine Verurteilung zu verweigern, wenn sie der Meinung sind die Anwendung ist verfassungswidrig. In dem Fall geben sie es als Richtervorlage an das BVerfG. Das ist in diesem Rahmen nie passiert. Wenn es mal passierte, dann weil nicht pädophile vor Gericht antanzen mussten. Ansonsten hat keiner ein Problem damit zu glauben das Pädophile kein recht auf sexuelle Selbstbestimmung und Intimsspähre haben. Das ist schon krass. In Amerika gibt es wenigstens Gerichte, die das machen.
Ich habe ChatGPT mal gefragt, wie die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen § 184l StGB aussehen und den größten Angriffspunkt sieht es in einem Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip, da es keine empirischen Beweise gibt und im privaten Besitz kein Dritter betroffen ist: Ground of Complaint/Chance of Success: Art. 1 GG (Human Dignity) ❌ Very unlikely Sexual Self-Determination (Art. 2 GG) ✅ Moderate Proportionality Principle ✅ Moderate Legal Certainty (Art. 103 II GG) ✅ Moderate Sexuelle Selbstbestimmung gehört zwar zu Art. 1 GG, aber der Grund warum es Art. 1 GG nicht verletzt sah war da man ja verhaltensweisen bestraft und nicht Pädophile an sich. Aber es ist klar wer das Ziel ist, das wurde auch durch eine geplante Aufnahme der Neigung als Grund für eine unbegrenzte Speicherfrist deutlich.