Thema: KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema KÜNSTLICHE INTELLIGENZ.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Bericht und Kommentar: Jubiläumsveranstaltung „20 Jahre KTW“

2005 wurde in Berlin das Präventionsprojekt Dunkelfeld, besser bekannt unter dem Namen Kein Täter Werden (KTW), in Berlin gegründet. Letzten Montag feierte das Projekt nun sein 20-jähriges Bestehen mit einer Jubiläumsveranstaltung im Centrum der Anatomie der Charité, laut Veranstaltungsinfo in „einem der traditionsreichen Hörsäle der Berliner Anatomie“ (nicht erwähnt wurde, dass es sich vermutlich auch um einen der unbequemsten Hörsäle handelt – mein Beileid an alle Student:innen der Anatomie in Berlin). Eingeladen waren mehrere Personen, die auf die ein oder andere Weise in die Geschichte des Projekts involviert waren, und insgesamt etwa drei Stunden lang Reden und Vorträge hielten. Auch ich habe mich auf den Weg nach Berlin gemacht, um die Veranstaltung zusammen mit

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Titelbild zu Kommentar zu „Unter4Augen“ mit Prof. Klaus Beier

„In einem eindringlichen Dialog stellt sich Prof. Dr. Dr. Klaus Michael Beier den Fragen von Jerome Braun“, so wird die neuste Folge des Kinderschutzpodcasts „Unter4Augen“ mit Klaus Beier als Gast bei Kein Täter Werden angeteasert. In Wahrheit handelt es sich eher eine um einseitige Lobeshymne. Unwidersprochen darf er selbst extrem fragwürdige Ansichten verbreiten, die schon als grund- und menschenrechtswidrig bezeichnet werden müssen. In den ganzen etwa 30 Minuten des Podcasts wird nicht eine einzige kritische Frage gestellt und keine Aussage Beiers auch nur vorsichtig hinterfragt, obwohl es dazu mehr als genug Anlass gegeben hätte, denn die von Beier propagierten Ansichten sind unwissenschaftlich und gefährlich, nicht nur für Pädophile, sondern eigentlich für alle Menschen.

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Titelbild zu Wir brauchen einen Paradigmenwechsel

Seit Jahren steigen die Fallzahlen im Bereich Kinderpornografie zuverlässig an und erreichen jedes Jahr ein neues Rekordniveau. Auch 2024 werden wir voraussichtlich wieder einen Anstieg der Fallzahlen sehen. Um diesem Anstieg Herr zu werden, schlagen die Regierungen der letzten Jahre immer wieder die gleichen Lösungen vor: Ausweitung von Strafen, Verschärfung von Strafmaßen, sowie Erweiterung von Ressourcen und Befugnissen für Ermittlungsbehörden. Trotz steigender Ressourcen und erhöhter Aufmerksamkeit, die das Thema Kindesmissbrauch und Kindesmissbrauchsabbildungen erhalten haben, konnten die bisher vorgeschlagenen Lösungen nichts gegen den steigenden Trend ausrichten.

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Titelbild zu 2023 + 1

Es ist mal wieder Zeit, mit viel Getöse das vergangene Jahr zu verabschieden, das neue zu begrüßen und anschließend zu versuchen, unsere zitternden Haustiere wieder unter dem Bett hervorzulocken. Wie die Zeit vergeht! Kaum zu glauben, aber diesen Blog hier gibt es jetzt schon seit über vier Jahren. Wäre der Blog ein Mensch, wäre er schon alt genug, um für unsere nepiophilen Leser:innen nicht mehr interessant zu sein!

Wie es viele in dieser Jahreszeit tun, möchte ich mich auch einmal an einen Rückblick auf das vergangene Jahr versuchen. Viele Themen waren in irgendeiner Form auch im Kontext Pädophilie relevant, und leider habe ich im Laufe des Jahres nicht annähernd so viele Sachen hier thematisiert, wie ich es gerne getan hätte. Um dieses Defizit zumindest ein wenig zu beheben, ist hier eine sicherlich unvollständige Liste an Themen, die letztes Jahr für mich im Kontext Pädophilie relevant waren, und es oft auch im nächsten Jahr noch sein werden.

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Titelbild zu Die Chatkontrolle im Kontext Pädophilie

Stellen wir uns einmal eine Welt vor, in der es keine vertraulichen Gespräche mehr gibt. In dieser Welt wird jede private Kommunikation zwischen zwei oder mehr Personen von staatlichen Agenten mitgelesen und auf Unbedenklichkeit geprüft. Automatisierte Verfahren erfassen jede versendete Nachricht, und schauen sich jedes einzelne verschickte Bild an – Milliarden und Abermilliarden von Dateien und Wörtern, jeden Tag. Wird dabei etwas gefunden, was als kritisch eingestuft wird, werden die örtlichen Behörden – ebenfalls vollautomatisch – benachrichtigt, und stehen kurz darauf mit einem Durchsuchungsbeschluss vor deiner Tür.

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Künstliche Intelligenz ist ein Thema, welches immer mehr Relevanz in unserer Gesellschaft findet. Sei es ein Handy mit einer Gesichtserkennung zu entsperren, sein Zuhause mit der eigenen Stimme zu steuern, die Gefühle und anatomischen Informationen wie Herzschlagrate, Blutdruck und Alter durch das Sehen eines Gesichtes zu erkennen oder aber auch visuelle Inhalte, wie Bilder und Videos nach eigener Vorstellung zu generieren. Was vor 10 Jahren noch nach Science-Fiction klang, ist heute Realität. In diesem Beitrag werde ich genauer auf das Thema KI generierte Bilder eingehen und zeigen, inwieweit es die aktuellen Statistiken von Kindesmissbrauchstaten verändern könnte.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Selbst dann wäre genaugenommen immer noch zu begründen, warum Liebespuppenkinder die Menschenwürde realer Kinder verletzen. Aktuell ist das nichts weiter als ein nicht näher bestimmter Kampfbegriff. Und anders als bei Videospielcharakteren geschieht den Liebespuppenkindern nichts Entwürdigendes, wenn pädophile Menschen Emotionalität und Sexualität mit ihnen erfahren. Warum daran nichts entwürdigend ist, habe ich bereits erläutert. Noch dazu kann man das Moralargument auch umdrehen: Wie würdevoll kann gerade ein exklusiv pädophiler Mensch leben, dem eine Liebesbeziehung und damit auch ein Familienersatz vorenthalten wird, obwohl kein Kind darunter leiden würde? Wie moralisch ist das? Gegner:innen dieser Puppen lassen echte Menschen leiden, nämlich die Pädophilen, für ein konstruiertes Leid, das sie sich ausdenken. Sollte es wirklich so kommen wie Du schreibst, können wir nur versuchen, für unsere Grundrechte weiterzukämpfen. Doch braucht es für neue Diskriminierungen dann nicht mehr die Abwägung von Rechtsgütern realer Menschen. Um Diskriminierung zu schaffen, kann man unserer Minderheit dann alles antun, egal ob Kinder dadurch geschützt werden, oder uns lediglich Leid zugefügt wird. Alles wäre (scheinbar) gerechtfertigt. Es werden damit jetzt schon Menschen politisch verfolgt und uns Gefängnis gesteckt, die niemandem etwas getan haben. Wenn sich dieser Trend nicht stoppen lässt, wird der Gesetzgeber genau das ausweiten. Und das darf einfach so nicht sein.
"Wenn der Gesetzgeber die filmische Darstellung von Gewalt gegen menschenähnliche Wesen (vor allem sogenannte Zombies) hätte unter Strafe stellen wollen, hätte er dies im Wortlaut der Vorschrift zum Ausdruck bringen müssen." Und jetzt lies dir mal §131 in der aktuellen Fassung durch. Dort sind "menschenähnliche Wesen" aufgelistet. Am Ende des Tages kritisiert das Gericht einfach nur das der Gesetzgeber, wenn er Fantasiewesen erfassen möchte, diese auch auflisten muss. Das hat er getan und ist daher auch mit dem Grundgesetz vereinbar.
Ich sehe hier zwei mögliche Erklärungen. Entweder die Autoren sind fundamental nicht in der Lage, den Widerspruch zu erkennen, womöglich weil sie sich selber als Akteure der Antistigmatisierung sehen und somit davon ausgehen, dass nichts, was sie selber sagen überhaupt stigmatisierend sein kann. Man kann den Abschnitt aber auch deutlich bösartiger verstehen. Die Autoren sagen im Prinzip nur, man solle als Fachkraft Verständnis dafür haben, dass Pädophile Angst davor haben als gefährlich gesehen zu werden und diese Ängste adressieren. In der Aussage steckt nicht notwendigerweise die Ansicht drin, dass es wirklich auch falsch sei, Pädophile als gefährlich zu sehen. Möglicherweise ist die Haltung der Autoren somit einfach, dass Pädophile im Allgemeinen wirklich gefährlich seien, man als Therapeut diese Ansicht in der individuellen Behandlung aber nicht durchscheinen lassen solle, um die Klienten aus der Therapie nicht unnötig zu verschrecken
"Dort wurde geurteilt dass das Verbot von Medien, wo Menschen, aber auch "menschenähnliche Wesen" so dargestellt werden das ihre Menschenwürde verletzt wird mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Also rein fiktive, nicht existierende Wesen." Genaugenommen wurde dort geurteilt, dass "menschenähnliche Wesen" gerade nicht(!) unter den §131 fallen (siehe Absatz 100). Das Gesetz wurde erst im Jahr 2004 um das Tatbestandsmerkmal "menschenähnliche Wesen" ergänzt. Inhalte gem. §131 sind: "solche, die in Schriften, auf Ton- oder Bildträgern, in Datenspeichern, Abbildungen oder anderen Verkörperungen enthalten sind oder auch unabhängig von einer Speicherung mittels Informations- oder Kommunikationstechnik übertragen werden." Btw: Mit "Verkörperungen" sind keine Puppenkörper gemeint;))
@Nixda: Für mich klingt das so, dass Entstigmatisierung nur dazu dient, pädophile Menschen den Zugang zu einer Therapie zu KTW zu erleichtern, ansonsten aber nicht von großem Interesse ist. Wieso wird sonst gleich im nächsten Satz erwähnt, es sei nicht nötig, Pädophile nicht mehr als gefährlich einzustufen? Mir erscheinen beide Sätze als die Quadratur des Kreises, denn wie möchte man eine Neigung entstigmatisieren, die man selbst als gefährlich ansieht und damit das Stigma aktiv befördert? Die Sache mit dem Outing halte ich auch für sehr weltfremd und gefährlich. Dahinter steckt aus meiner Sicht vor allem der Präventionsgedanke, d.h. wenn sich jemand geoutet hat, kann man ihn besser kontrollieren. Wie es den Betroffenen damit geht, dass eventuell ein Jobverlust oder der Bruch von Freundschaften droht, wird hier mal wieder völlig außer Acht gelassen.