Thema: JUSTIZ

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema JUSTIZ.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Wenn Medien zum Propaganda-Apparat der Polizei werden

Anfang April verkündeten Europol und die bayerische Polizei die Abschaltung der Darknet-Plattform Kidflix, auf der Kinder- und jugendpornografische Videos auch gegen Bezahlung angeboten wurden. Auf diese Bekanntmachung folgte eine durchweg reißerische Berichterstattung, die schnell Pädophilie als vermeintlich ursächliches Übel identifizierte und in einem verstörendem Ausmaß gegen pädophile Menschen hetzte (für mehr Details zum Ausmaß dieser medialen Hetze siehe: Kidflix und der Hass auf Pädophile

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Ich habe als Betroffener hier und anderswo schon viel über das Stigma gegen pädophile Menschen geschrieben. Meist schreibe ich darüber, welche Auswirkungen das Stigma auf Betroffene hat, etwa über alltägliche Formen digitaler Gewalt und Hasskommentare, gesellschaftliche Marginalisierung und Auslöschung, staatliche Eingriffe in die Grundrechte pädophiler Menschen als auch psychische und körperliche Belastungen, die sich aus der Stigmatisierung ergeben.

Neben der Frage, was für Auswirkungen das Stigma gegen pädophile Menschen für Betroffene hat, stellt sich auch die Frage, was die Auswirkungen für diejenigen sind, die das sind, was pädophilen Menschen gerne pauschal unterstellt wird zu sein: Missbrauchstäter:innen. Man könnte vielleicht meinen, dass das starke Stigma gegen Pädophile zumindest dazu führt, dass wirkliche Täter:innen umso stärker verurteilt werden. Doch noch nicht einmal das ist der Fall. Eher im Gegenteil: das Stigma hilft Täter:innen sogar noch ihre Taten zu rechtfertigen, für geringere Strafen zu plädieren und tatsächlich milder bestraft zu werden.

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Künstliche Intelligenz ist ein Thema, welches immer mehr Relevanz in unserer Gesellschaft findet. Sei es ein Handy mit einer Gesichtserkennung zu entsperren, sein Zuhause mit der eigenen Stimme zu steuern, die Gefühle und anatomischen Informationen wie Herzschlagrate, Blutdruck und Alter durch das Sehen eines Gesichtes zu erkennen oder aber auch visuelle Inhalte, wie Bilder und Videos nach eigener Vorstellung zu generieren. Was vor 10 Jahren noch nach Science-Fiction klang, ist heute Realität. In diesem Beitrag werde ich genauer auf das Thema KI generierte Bilder eingehen und zeigen, inwieweit es die aktuellen Statistiken von Kindesmissbrauchstaten verändern könnte.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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KiH und WsaM waren Versuche, die Gesellschaft aufzuklären und "von unten" zu ändern. Das Ergebnis ist, dass wir so ziemlich überall aus dem Diskurs ausgesperrt wurden und WsaM zu wenig mehr als einem Stichwortgeber für rechtsextreme Fliegenfänger geworden ist. Die Verfassungsbeschwerden waren umgekehrt der Versuch, "von oben" rote Linien zu definieren und feststellen zu lassen, dass auch Pädophile unveräußerbare Rechte haben, und das ist nun noch katastrophaler gescheitert, als ich es vorher für möglich gehalten hätte. Der einzige Weg vorwärts ist in meiner Sicht Solidarität nach innen, der Aufbau einer Community und einer Untergrundbewegung, aus der sich größeres in die Gesellschaft erwachsen kann. Alleingänge wie von Georg oder Klase führen leider nur dazu, dass sich der gesammelte Hass auf diese Personen entlädt. Aber ich bin jetzt auch schon seit über 10 Jahren in der Szene und habe in der Zeit einiges ausprobiert, aber von einer nennenswerten Bewegung, die daraus entstanden wäre, kann auch nicht die Rede sein. Ich bin für jede Idee, was man noch versuchen könnte um mehr Pädophile anzusprechen und aktivistisch einzubinden dankbar. Ich will nicht aufgeben, aber ich sehe im Moment nicht, was wir überhaupt noch tun können.
Ich glaube nicht, dass das etwas gebracht hätte. Richter sollten sich von solchen Kampagnen generell nicht beeinflussen lassen. Wenn das Gericht keine Ahnung von Pädophilie hat (was man an jeder Ecke des Urteils merkt), wäre es ihre Aufgabe gewesen, Informationen einzuholen, aber das Gericht hielt es ja noch nicht einmal für nötig ein Gutachten von jemanden wie Beier einzuholen, um ihn zu zwingen seine vagen Sorgen und Befürchtungen fachlich zu untermauern. Hier kann man auch klare Parallelen zum Homosexuellenurteil von 1957 erkennen. Auch damals hat das BVerfG absurde Dinge behauptet, und es nicht für notwendig befunden Schwule selber vorzuladen, um auf diese Vorurteile zu antworten.
Der große Fehler war das man keine öffentlichen Kampagnen hatte z. B. über Dritte. Ja, ist schwer, aber man sieht gut wie die Richter keine Ahnung von Pädophilie haben, weil da draußen in der Welt und im Internet nur Müll erzählt wird.
Das BVerfG hat sich mit solchen Argumenten keinen Gefallen getan und schadet seinem Image aufs übelste. Selbst die meisten "normalen" Menschen mit Hirn halten solche Sätze für moralisches Gehampel und nutzen daher, wenn sie dagegen sind, eher so Dinge wie "Hemmschwelle" etc. Das wird den meisten irgendwann klar werden. Im Grunde kann jetzt auch Inzestpornographie vollständig verboten werden. Hat man in England mit "Kinderschutz" begründet. Danach kommt dann BDSM und was weiß ich noch alles. Das Masturbationsverhalten geht niemanden etwas an, solange kein direktes Opfer existiert. Offenloch und der/die anonyme Richter/in haben es im Senat bestimmt kaum ausgehalten sich solchen Rotz anhören zu müssen.
Besonders problematisch finde ich die in der Urteilsbegründung zu findende Behauptung, es sei Teil der Intention von § 184l StGB, "eine – sexualbezogene – Objektifizierung von Kindern und damit zugleich eine schleichende Verharmlosung beziehungsweise Normalisierung sexueller Handlungen an Kindern zu verhindern." Das war jedoch - wie Offenloch im Sondervotum auch korrekterweise anmerkt - nie Teil der eigentlichen Gesetzesbegründung! Offenloch vermutet hier, dass es sich um eine eigene Interpretation der Senatsmehrheit handelt, aber m. E. legt die hier behauptete Intention auch nahe, dass das BVerfG hiermit selbst versucht, die Vorschrift zu rechtfertigen, anstatt sie bloß hinsichtlich ihrer Verfassungskonformität zu prüfen. Und das wäre eine gefährliche Kompetenzüberschreitung durch das BVerfG!