Thema: JUSTIZ

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema JUSTIZ.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Wenn Medien zum Propaganda-Apparat der Polizei werden

Anfang April verkündeten Europol und die bayerische Polizei die Abschaltung der Darknet-Plattform Kidflix, auf der Kinder- und jugendpornografische Videos auch gegen Bezahlung angeboten wurden. Auf diese Bekanntmachung folgte eine durchweg reißerische Berichterstattung, die schnell Pädophilie als vermeintlich ursächliches Übel identifizierte und in einem verstörendem Ausmaß gegen pädophile Menschen hetzte (für mehr Details zum Ausmaß dieser medialen Hetze siehe: Kidflix und der Hass auf Pädophile

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Ich habe als Betroffener hier und anderswo schon viel über das Stigma gegen pädophile Menschen geschrieben. Meist schreibe ich darüber, welche Auswirkungen das Stigma auf Betroffene hat, etwa über alltägliche Formen digitaler Gewalt und Hasskommentare, gesellschaftliche Marginalisierung und Auslöschung, staatliche Eingriffe in die Grundrechte pädophiler Menschen als auch psychische und körperliche Belastungen, die sich aus der Stigmatisierung ergeben.

Neben der Frage, was für Auswirkungen das Stigma gegen pädophile Menschen für Betroffene hat, stellt sich auch die Frage, was die Auswirkungen für diejenigen sind, die das sind, was pädophilen Menschen gerne pauschal unterstellt wird zu sein: Missbrauchstäter:innen. Man könnte vielleicht meinen, dass das starke Stigma gegen Pädophile zumindest dazu führt, dass wirkliche Täter:innen umso stärker verurteilt werden. Doch noch nicht einmal das ist der Fall. Eher im Gegenteil: das Stigma hilft Täter:innen sogar noch ihre Taten zu rechtfertigen, für geringere Strafen zu plädieren und tatsächlich milder bestraft zu werden.

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Künstliche Intelligenz ist ein Thema, welches immer mehr Relevanz in unserer Gesellschaft findet. Sei es ein Handy mit einer Gesichtserkennung zu entsperren, sein Zuhause mit der eigenen Stimme zu steuern, die Gefühle und anatomischen Informationen wie Herzschlagrate, Blutdruck und Alter durch das Sehen eines Gesichtes zu erkennen oder aber auch visuelle Inhalte, wie Bilder und Videos nach eigener Vorstellung zu generieren. Was vor 10 Jahren noch nach Science-Fiction klang, ist heute Realität. In diesem Beitrag werde ich genauer auf das Thema KI generierte Bilder eingehen und zeigen, inwieweit es die aktuellen Statistiken von Kindesmissbrauchstaten verändern könnte.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Vor dem Urteil gab es das schon. Es ist halt jetzt für nicht-Juristen unmöglich, weil das Urteil vom BVerfG es bestätigt und das Gericht die gleichen Argumente wie die radikalen "Kinderschützer" reproduziert. Evidenzbasierte Kriminalpolitik gibt es (leider) nicht mehr und jetzt wurde es von oben abgesegnet. Klar war das schon lange Praxis, aber kritisieren kann man das fehlen solcher Kriminalpolitik nur noch schwer.
Ich halte ihn, anhand seiner Selbstbeschreibung, auch für voreingenommen: Opferanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Christian Steffgen, hat seit 2001 viele Fälle auf Seiten der Opfer in Nebenklagen und Adhäsionsverfahren vertreten. Schade, dass gefühlt kein "Kinderschützer" oder "Opferanwalt" etwas Toleranz zeigen und über den Tellerrand schauen kann...
Einmal bitte mit 1 Stern bewerten, weil das ein echt schlechter Artikel ist: https://www.anwalt.de/rechtstipps/bundesverfassungsgericht-bestaetigt-verbot-von-sexpuppen-mit-kindlichem-erscheinungsbild-expertenbericht-277204.html Mit seinem Beschluss vom 21.05.2026 stärkt das Bundesverfassungsgericht den präventiven Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt. Immer geil diese Annahme. Die Wissenschaft suggeriert ja eben das die Puppen präventiv wirken können, also kann man hier wohl eher von einem Schaden sprechen. Die Entscheidung dürfte für die zukünftige Anwendung des § 184l StGB richtungsweisend sein und setzt zugleich Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Bewertung präventiver Strafnormen im Bereich des Sexualstrafrechts. Übersetzt: Mehr Verbote! Strafbar seien ausschließlich objektiv nach außen tretende Handlungen wie Herstellung, Vertrieb, Erwerb oder Besitz entsprechender Gegenstände. Die Vorschrift erfasse somit kein reines Gedankenstrafrecht. Gedankenstrafrecht bedeutet eben viel mehr, wie z. B. "predictive policing" und genau das wird mit § 184l StGB gemacht. Meine Fresse.
@Anonym Habe ich gestern auch gesehen. Noch besser: ALLE bisherigen Kommentare dort lehnen das Urteil (und das Puppenverbot allgemein) ab.
Hey Breaky, der Kollege hat deinen Kommentar und so einige andere tatsächlich freigegeben. Finde ich schon lustig