Thema: JUSTIZ

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Titelbild zu Wenn Medien zum Propaganda-Apparat der Polizei werden

Anfang April verkündeten Europol und die bayerische Polizei die Abschaltung der Darknet-Plattform Kidflix, auf der Kinder- und jugendpornografische Videos auch gegen Bezahlung angeboten wurden. Auf diese Bekanntmachung folgte eine durchweg reißerische Berichterstattung, die schnell Pädophilie als vermeintlich ursächliches Übel identifizierte und in einem verstörendem Ausmaß gegen pädophile Menschen hetzte (für mehr Details zum Ausmaß dieser medialen Hetze siehe: Kidflix und der Hass auf Pädophile

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Ich habe als Betroffener hier und anderswo schon viel über das Stigma gegen pädophile Menschen geschrieben. Meist schreibe ich darüber, welche Auswirkungen das Stigma auf Betroffene hat, etwa über alltägliche Formen digitaler Gewalt und Hasskommentare, gesellschaftliche Marginalisierung und Auslöschung, staatliche Eingriffe in die Grundrechte pädophiler Menschen als auch psychische und körperliche Belastungen, die sich aus der Stigmatisierung ergeben.

Neben der Frage, was für Auswirkungen das Stigma gegen pädophile Menschen für Betroffene hat, stellt sich auch die Frage, was die Auswirkungen für diejenigen sind, die das sind, was pädophilen Menschen gerne pauschal unterstellt wird zu sein: Missbrauchstäter:innen. Man könnte vielleicht meinen, dass das starke Stigma gegen Pädophile zumindest dazu führt, dass wirkliche Täter:innen umso stärker verurteilt werden. Doch noch nicht einmal das ist der Fall. Eher im Gegenteil: das Stigma hilft Täter:innen sogar noch ihre Taten zu rechtfertigen, für geringere Strafen zu plädieren und tatsächlich milder bestraft zu werden.

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Künstliche Intelligenz ist ein Thema, welches immer mehr Relevanz in unserer Gesellschaft findet. Sei es ein Handy mit einer Gesichtserkennung zu entsperren, sein Zuhause mit der eigenen Stimme zu steuern, die Gefühle und anatomischen Informationen wie Herzschlagrate, Blutdruck und Alter durch das Sehen eines Gesichtes zu erkennen oder aber auch visuelle Inhalte, wie Bilder und Videos nach eigener Vorstellung zu generieren. Was vor 10 Jahren noch nach Science-Fiction klang, ist heute Realität. In diesem Beitrag werde ich genauer auf das Thema KI generierte Bilder eingehen und zeigen, inwieweit es die aktuellen Statistiken von Kindesmissbrauchstaten verändern könnte.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Und ja das Gesetz ergibt mit der Begründung keinen Sinn. Denn wenn es nur subsidiär greifen soll, warum ist die Strafe dann höher wenn es eben nicht subsidiär erfasst wird? Damals gab es ja sogar mindestens einJahr. Da in deren Augen nur Abschaum betroffen ist kommt so ein Müll bei raus.
Das Zauberwort lautet "oder anderen Verkörperungen" Denn die EU erweitert den KiPo-Begriff ja aktuell auch um "Verkörperungen" bzw. nennt es "Reproduktion" um Puppen zu erfassen.
Ok, ich verstehe, was du meinst. Ich habe nochmal in der Gesetzesbegründung nachgeschaut, und da steht tatsächlich: Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild können nach geltendem Recht bereits von § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte) erfasst sein. Der neue Straftatbestand soll subsidiär greifen und Strafbarkeitslücken schließen. Er soll auch dann gelten, wenn nicht die Voraussetzungen für einen kinderpornographischen Inhalt vorliegen, und erfasst uneingeschränkt auch rein fiktive Darstellungen. Für mich ergibt da keinen Sinn, denn laut StGB sind Inhalte wie folgt definiert: Inhalte im Sinne der Vorschriften, die auf diesen Absatz verweisen, sind solche, die in Schriften, auf Ton- oder Bildträgern, in Datenspeichern, Abbildungen oder anderen Verkörperungen enthalten sind oder auch unabhängig von einer Speicherung mittels Informations- oder Kommunikationstechnik übertragen werden. Wie passen Puppen in diese Definition rein? Und was sollen "fiktive Darstellungen" im Kontext Puppen bedeuten? Solche, die keinen echten Kindern nachgebildet sind? Das ganze Gesetzespaket von 2021 war höchst stümperhaft und schlampig ausgearbeitet, Teile davon mussten ja sogar zurückgenommen werden, weil sie ansonsten fast die ganze Justiz lahmgelegt hätten. Ich vermute ja, der Zusatz ist im Ergebnis folgenlos und ebenfalls Ergebnis der stümperhaften Arbeit, die Rechtsexperten in dem Artikel scheinen ja auch Fragezeichen bei dem Teil zu haben.
@Sirius Nein, es wurde eingeführt um potentielle Lücken zu schließen, aber der Gesetzgeber ist tatsächlich der Meinung das Sexpuppen (nicht Bilder, sondern wirklich die Puppe selbst) an sich schon pornografische "Inhalte" nach § 184b StGB sein können: Der Gesetzgeber ist folglich davon ausgegangen, dass Sexpuppen zugleich pornographische Inhalte nach § 184b StGB sein können, wobei unklar geblieben ist, welche Fälle dies sein könnten. https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2022/dezember/detailansicht-dezember/artikel/gesetzliche-aenderungen-im-sexualstrafrecht.html
Ich bin kein Anwalt, aber so wie ich die Rechtslage verstehe ist der 184l eingeführt worden gerade weil Gegenstände keine "Inhalte" nach 184b darstellen können. Bilder, die man von einer Puppe in sexualisierten Positionen machen können zwar schon als Kinderpornografie zählen, die Puppe selber aber nicht. Und Produktbilder in neutraler Körperhaltung und bekleidet sollten meinem Verständnis nach auch nicht illegal sein.