Diese Woche hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem lange erwarteten Urteil die (bis dato lediglich ausgesetzte) deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) als rechtswidrig erklärt. Damit ist zum wiederholten Male bestätigt worden, dass eine anlasslose und umfassende Speicherung von Kommunikationsdaten mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar und überhaupt nur maximal in eng begrenzten Fällen möglich ist.
Ebenfalls diese Woche hat ein Vorschlag der AG Queer der SPD Tempelhof-Schöneberg für etwas Aufsehen auf den sozialen Median gesorgt. Die AG schlug in einem Antrag mit dem Titel
Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.
Du möchtest auch einen Text auf Kinder im Herzen veröffentlichen? Dann reiche doch einen Gastbeitrag ein!