Thema: KRIMINALITÄT

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema KRIMINALITÄT.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Aktenzeichen XY: Eine polemische Kritik

Pädophilie als „abnormale Sexualpräferenz“ – eine ganz schlimme Krankheit, in etwa vergleichbar mit Krebs, oder eigentlich schlimmer noch, denn Krebs ist zumindest oft heilbar, Pädophilie „leider“ nie. Betroffene haben sich von Kindern fernzuhalten und sollten sexuelle Gedanken zu Kindern immer wegschieben, da sich sonst diese krankhafte Neigung verfestigen könne. Die neuste Folge des ZDF-Podcasts Aktenzeichen XY – Unvergessene Verbrechen ist ein Gruselkabinett an stigmatisierenden Vorurteilen und entwürdigenden Aussagen, die dadurch besonders boshaft wirkt, dass sie sich als differenzierte Aufklärung versucht selbst zu inszenieren, dabei so tut, als wolle sie jenseits der gesellschaftlichen Hetze nach echten Antworten suchen, und dabei am Ende doch nur die altbekannten Stereotype verfestigt.

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Titelbild zu Was hat die Polizei letztes Jahr eigentlich so gemacht?

Der Frühling ist da! Und das bedeutet vor allem: Es wird wärmer, die Tage länger, die Büsche bilden die ersten zarten Knospen aus, und das Innenministerium stellt zusammen mit dem Bundeskriminalamt die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des vergangenen Jahres vor. Die Veröffentlichung der PKS, begleitet von meist alarmistischen Clickbait-Schlagzeilen und fragwürdigen sicherheitspolitischen Forderungen, ist schon lange ebenso wie das Ergrünen der Bäume ein fester Teil des Frühlings.

In der polizeilichen Kriminalstatistik werden bundesweit alle Fälle zusammengefasst, die von der Polizei in dem Jahr bearbeitet wurden. Bei der Interpretation dieser Statistik ist dabei Vorsicht angesagt. Die PKS misst nur die Anzahl der von der Polizei erfassten Fälle, über nicht erfasste Straftaten im Dunkelfeld kann sie keine Aussage machen. Änderungen der Fallzahlen können viele Gründe haben, die nicht unbedingt damit zu tun haben, dass tatsächlich auch mehr oder weniger Straftaten verübt wurden: Mehr oder weniger Aufmerksamkeit, die einzelne Kriminalitätsfelder bekommen haben, mehr oder weniger Anzeigen durch Betroffene, Aufhellung oder Abdunklung des Dunkelfeldes, sich verändernde politische und gesellschaftliche Einstellungen, geänderte Gesetze etc. Ein offener Brief von Wissenschaftler:innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen kam daher kürzlich zu dem Schluss:

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Titelbild zu Kriminell ja, aber auch Pädo?

Heterokrimineller kommt um Sicherungsverwahrung herum

Ein Jahr und neun Monate: Das Frankfurter Landgericht hat einen vorbestraften Heterokriminellen verurteilt, der sich mehrfach Frauen genähert hatte. Eine Sicherungsverwahrung ordneten die Richter nicht an.

Festnahmen bei Razzia gegen Heterokriminalität in Frankreich

Innenminister Gérald Darmanin sprach im Onlinedienst X von einem „großen Schlag gegen die Heterokriminalität“. Nach seinen Angaben dauern die Ermittlungen weiter an. Etwa ein Dutzend der Festgenommenen stehen in Verdacht, Frauen sexuell belästigt oder vergewaltigt zu haben.

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Ich habe als Betroffener hier und anderswo schon viel über das Stigma gegen pädophile Menschen geschrieben. Meist schreibe ich darüber, welche Auswirkungen das Stigma auf Betroffene hat, etwa über alltägliche Formen digitaler Gewalt und Hasskommentare, gesellschaftliche Marginalisierung und Auslöschung, staatliche Eingriffe in die Grundrechte pädophiler Menschen als auch psychische und körperliche Belastungen, die sich aus der Stigmatisierung ergeben.

Neben der Frage, was für Auswirkungen das Stigma gegen pädophile Menschen für Betroffene hat, stellt sich auch die Frage, was die Auswirkungen für diejenigen sind, die das sind, was pädophilen Menschen gerne pauschal unterstellt wird zu sein: Missbrauchstäter:innen. Man könnte vielleicht meinen, dass das starke Stigma gegen Pädophile zumindest dazu führt, dass wirkliche Täter:innen umso stärker verurteilt werden. Doch noch nicht einmal das ist der Fall. Eher im Gegenteil: das Stigma hilft Täter:innen sogar noch ihre Taten zu rechtfertigen, für geringere Strafen zu plädieren und tatsächlich milder bestraft zu werden.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Vor einem Monat kam wieder eine neue Studie heraus, die auch das Puppenthema nochmal aufgreift und auch zeigt das auch Pädophile ein Recht auf Sexualität haben: Bärbel Knorr | Heino Stöver , Sexuelle Rechte und Gesundheit in Haft, 21.11.2025 Bei der Nutzung solcher Puppen für masturbatorische Ersatzhandlungen fehlt es an einem Opfer, an einer Rechtsgutsverletzung und an jeglicher schädigenden Außenwirkung bei Dritten. Selbst eine entfernte schädigende Wirkung der Art, dass durch die Nutzung solcher Puppen Taten gegen reale Kinder angeregt würden, besteht vor dem Hintergrund von Forschungsergebnissen nicht. Es zeigt sich vielmehr sogar ein umgekehrter Effekt, wonach die Masturbation unter Nutzung solcher Puppen Taten gegen reale Kinder ersetzen und damit verhindern kann (Desbuleux/Fuss 2024). Die Kriminalisierung zielt letztlich auf die bloße – moralisch abgewertete – Phantasie (Lederer 2025). Trotz solcher Durchbrechungen zeigt sich anhand der, hier nur holz schnittartig skizzierten, Entwicklung des Sexualstrafrechts, dass ein Recht auf Sexualität im Kern durchaus anerkannt ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Grund recht auf sexuelle Selbstbestimmung in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verankert, das dort erstmals 2008 Erwähnung fand (BVerfGE 120, 224 (239); zum Ganzen Valentiner 2021). Unterstützung, wie die Betroffenen mit dieser Situation umgehen sollen, ist kaum ersichtlich, eher wird von ihnen schlicht verlangt, dieses Verhalten und am besten gleich dieses Begehren, einzustellen. Finden entsprechende Phantasien dennoch ihre Fortsetzung, so weichen die Betroffenen im Vollzug oft auf Abbildungen aus, die keinen erkennbaren Sexualitätsbezug haben, etwa Wäschekataloge oder Abbildungen von Kindern allgemein. Auch zeichnen sie öfter selbst, und dann auch Kinder. Quelle (Open Access): https://www.inlibra.com/de/document/view/pdf/uuid/843651d4-17a3-318c-ba8b-f990a777f9e8?page=1&toc=4659161
@Nixda ich habe mich hier auf die Zeit bezogen, wo Schwule strafrechtlich verfolgt und gesellschaftlich geächtet wurden. Welche Firma wollte damals schon "schwulenfreundlich" sein? Merkste selber?
@Anonym Der Unterschied liegt in der gesellschaftlichen Wahrnehmung und Bewertung von Pädophilie und Homophilie, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass es auf Grund negativer Reaktionen, seitens der Firmenbelegschaft, zu einer solchen Drucksituation kommt, dürfte bei einem pädophilen Arbeitnehmer sehr viel höher sein, als sie es bei einem schwulen Arbeitnehmer jemals wäre. Hinzu kommt, wie ich weiter oben schon schrieb, dass es in unserer Gesellschaft für eine Firma eher geschäftsschädigend wäre, als schwulenfeindlich dazustehen, also ein Diskriminierungsschutz, für schwule Arbeitnehmer, schon im Interesse der Firmenreputation ist. Bei der Pädophilie verhält es sich genau umgekehrt. Welche Firma will schon als "pädofreundlich" verschrien sein. @Breaky Ja eben, die meisten Leute sind sehr wohl dazu in der Lage, zwischen "Sein" und "Tun" zu unterscheiden. Sicher, die Leute werden beeinflusst. Das Schlagwort "pädophil", lässt sich medial und politisch bestens vermarkten, erzeugt Aufmerksamkeit plus Emotion und damit Clicks und Quote und generiert Wählerstimmen - aber reproduziert und verfestigt damit das Zerrbild des "Pädos", der irgendwie immer ein Täter ist bzw. des SMK-Täters, der irgendwie immer ein "Pädo" ist. Aber die meisten Leute sind dieser Beeinflussung ja nicht ohnmächtig ausgeliefert. Sie brauchen nur eine gewisse Bereitschaft, sich mal abseits aller Klischees mit dem Thema auseinanderzusetzen. Kann man natürlich nicht erzwingen, sondern sich nur erhoffen.
Ich glaube leider nicht, dass die faschistische Trump-Regierung solche Forschung noch zulassen wird, wenn sie jetzt schon wissenschaftliche Arbeiten zensiert, in denen nur Wörter wie „Gleichberechtigung“ oder „Diversität“ vorkommen.
In den USA könnten Wissenschaftler entsprechende Studien eig. durchführen, da in letzter Zeit zweimal höchstrichterlich bestätigt wurde das der Besitz von fiktiven Inhalten, auch wenn sie fotorealistisch sind, von der amerikanischen Verfassung geschützt ist. In Lewis v. State, 2023 hat das Gericht auch klar gemacht das die Beweislast beim Staat liegt, dieser also nachweisen muss das es sich bei dem Bild um ein tatsächliches Kind handelt: Im vorliegenden Fall stimmte das Gericht Lewis zu, dass der Staat keine Beweise dafür vorgelegt hatte, dass die Bilder, die vom Sachverständigen des Staates in den Anklagepunkten 1, 15, 16 und 23-30 als CGI identifiziert worden waren, das Bild eines Kindes darstellten oder enthielten. Das Gericht führte eine eigene unabhängige Untersuchung des Bildes in Ziffer 1 durch und kam zu dem Schluss, dass es kein Bild eines Kindes darstellte oder enthielt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass „dies einen Mangel an Beweisen darstellt, der ausreicht, um die Verurteilung von Lewis aufzuheben“. https://www.criminallegalnews.org/news/2023/jun/15/arkansas-supreme-court-reverses-11-counts-possession-child-pornography-because-cgi-images-do-not-depict-image-child/