Thema: KRIMINALITÄT

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema KRIMINALITÄT.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Aktenzeichen XY: Eine polemische Kritik

Pädophilie als „abnormale Sexualpräferenz“ – eine ganz schlimme Krankheit, in etwa vergleichbar mit Krebs, oder eigentlich schlimmer noch, denn Krebs ist zumindest oft heilbar, Pädophilie „leider“ nie. Betroffene haben sich von Kindern fernzuhalten und sollten sexuelle Gedanken zu Kindern immer wegschieben, da sich sonst diese krankhafte Neigung verfestigen könne. Die neuste Folge des ZDF-Podcasts Aktenzeichen XY – Unvergessene Verbrechen ist ein Gruselkabinett an stigmatisierenden Vorurteilen und entwürdigenden Aussagen, die dadurch besonders boshaft wirkt, dass sie sich als differenzierte Aufklärung versucht selbst zu inszenieren, dabei so tut, als wolle sie jenseits der gesellschaftlichen Hetze nach echten Antworten suchen, und dabei am Ende doch nur die altbekannten Stereotype verfestigt.

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Titelbild zu Was hat die Polizei letztes Jahr eigentlich so gemacht?

Der Frühling ist da! Und das bedeutet vor allem: Es wird wärmer, die Tage länger, die Büsche bilden die ersten zarten Knospen aus, und das Innenministerium stellt zusammen mit dem Bundeskriminalamt die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des vergangenen Jahres vor. Die Veröffentlichung der PKS, begleitet von meist alarmistischen Clickbait-Schlagzeilen und fragwürdigen sicherheitspolitischen Forderungen, ist schon lange ebenso wie das Ergrünen der Bäume ein fester Teil des Frühlings.

In der polizeilichen Kriminalstatistik werden bundesweit alle Fälle zusammengefasst, die von der Polizei in dem Jahr bearbeitet wurden. Bei der Interpretation dieser Statistik ist dabei Vorsicht angesagt. Die PKS misst nur die Anzahl der von der Polizei erfassten Fälle, über nicht erfasste Straftaten im Dunkelfeld kann sie keine Aussage machen. Änderungen der Fallzahlen können viele Gründe haben, die nicht unbedingt damit zu tun haben, dass tatsächlich auch mehr oder weniger Straftaten verübt wurden: Mehr oder weniger Aufmerksamkeit, die einzelne Kriminalitätsfelder bekommen haben, mehr oder weniger Anzeigen durch Betroffene, Aufhellung oder Abdunklung des Dunkelfeldes, sich verändernde politische und gesellschaftliche Einstellungen, geänderte Gesetze etc. Ein offener Brief von Wissenschaftler:innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen kam daher kürzlich zu dem Schluss:

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Titelbild zu Kriminell ja, aber auch Pädo?

Heterokrimineller kommt um Sicherungsverwahrung herum

Ein Jahr und neun Monate: Das Frankfurter Landgericht hat einen vorbestraften Heterokriminellen verurteilt, der sich mehrfach Frauen genähert hatte. Eine Sicherungsverwahrung ordneten die Richter nicht an.

Festnahmen bei Razzia gegen Heterokriminalität in Frankreich

Innenminister Gérald Darmanin sprach im Onlinedienst X von einem „großen Schlag gegen die Heterokriminalität“. Nach seinen Angaben dauern die Ermittlungen weiter an. Etwa ein Dutzend der Festgenommenen stehen in Verdacht, Frauen sexuell belästigt oder vergewaltigt zu haben.

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Ich habe als Betroffener hier und anderswo schon viel über das Stigma gegen pädophile Menschen geschrieben. Meist schreibe ich darüber, welche Auswirkungen das Stigma auf Betroffene hat, etwa über alltägliche Formen digitaler Gewalt und Hasskommentare, gesellschaftliche Marginalisierung und Auslöschung, staatliche Eingriffe in die Grundrechte pädophiler Menschen als auch psychische und körperliche Belastungen, die sich aus der Stigmatisierung ergeben.

Neben der Frage, was für Auswirkungen das Stigma gegen pädophile Menschen für Betroffene hat, stellt sich auch die Frage, was die Auswirkungen für diejenigen sind, die das sind, was pädophilen Menschen gerne pauschal unterstellt wird zu sein: Missbrauchstäter:innen. Man könnte vielleicht meinen, dass das starke Stigma gegen Pädophile zumindest dazu führt, dass wirkliche Täter:innen umso stärker verurteilt werden. Doch noch nicht einmal das ist der Fall. Eher im Gegenteil: das Stigma hilft Täter:innen sogar noch ihre Taten zu rechtfertigen, für geringere Strafen zu plädieren und tatsächlich milder bestraft zu werden.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Aja und den Anfangsverdacht bei Puppenbesitzern kann man auch so ausweiten das man ja bei der Suche nach seiner Puppe ja auf illegale Produktbilder (Geschlechtsorgane, Posing...) gestoßen sein könnte und somit den Aufruf von Inhalten nach §184b billigend in Kauf genommen hat...
Klase, da hast du recht aber mein vertrauen in den Staat ist einfach nicht mehr vorhanden. Wenn jemand eine Puppe besitzt dann kann halt ein "Anfangsverdacht" konstruiert werden. Die Tatsache das in vielen Ländern (bspw. Frankreich) die Puppe an sich bereits "KiPo" ist bestätigt mich in meiner Sorge. Ich hoffe einfach jetzt auf einen positiven Ausgang für die Puppen. Die Begründung wird extrem wichtig sein, denn daraus kann man dann ableiten, ob ggf. auch Bestandteile von anderen Gesetzen verfassungswidrig sind. In der Entscheidung könnte auch dokumentiert werden das die Evidenz eher suggeriert das Verbote von Fiktion den Missbrauch fördern. Dann hat man vom obersten Gericht diesen wissenschaftlichen Stand dargelegt und die Organisationen, die sich für Menschenrechte aber auch Kinderschutz interessieren, wären sicherlich dann eher bereit zu sprechen.
Ein paar Unterschiede gibt es: Das Puppenverbot ist noch nicht ganz so alt wie die Bestimmungen von §184b StGB, die auch rein fiktives Material beschränken. Damit kann §184b auch hinsichtlich fiktivem Material nicht mehr direkt über eine Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, es sei denn, jemand, der dagegen verstoßen hat, möchte sich nach seiner rechtskräftigen Verurteilung gerne mit verschwindend geringen Chancen durch die Instanzen klagen. Dieser Weg ist IMHO der Falsche. Eine Änderung von §184b StGB hinsichtlich rein fiktivem Material sollte also sinnvollerweise politisch und nicht juristisch angestrebt werden. Der zweite wichtige Unterschied ist, dass man mit Liebespuppenkindern nicht nur Sex haben kann. Man kann auch mit ihnen zusammensein, kuscheln, Zeit mit ihnen verbringen beim gemeinsamen Lesen, Filmeschauen, oder Hörspielhören. Man kann Puppenkinder frisieren, neu einkleiden, oder sich auch von ihnen trösten lassen, indem man sie in den Arm nimmt, wenn man traurig ist. Das meiste dieser Möglichkeiten ist nicht mit virtuellen Materialien möglich, die nach §184b StGB verboten sind. Und niemand muss Bilder produzieren, die nach §184b StGB strafbar wären, sollte ein Zusammenleben mit Liebespuppenkindern wieder legal möglich werden. Ich habe solche Bilder jedenfalls nicht vermisst, als ich damals, vor dem Puppenverbot, noch glücklich und zufrieden mit meiner künstlichen Familie leben durfte, die ich nun in dieser Form durch das ungerechtfertigte Verbot verloren habe. Das soll nicht heißen, dass es richtig ist, dass man unsere Sexualität auch in Fällen mit §184b StGB einschränken sollte, in denen keine realen Kinder involviert sind, es also ausschließlich um fiktive Dinge geht. Aber ich möchte damit sagen, dass das Puppenthema eben noch ein anderes Thema ist, als nur reiner "Sex".
@Nixda Das Puppenverbot und §184b sind für mich schon miteinander verzweigt bin ich ganz ehrlich. Das muss man auch anerkennen, denn genau diesen "Anfangsverdacht" kann man tatsächlich konstruieren, wenn die Puppen wieder legal werden sollten. Wenn man eine hochrealistische Puppe nämlich auf bestimmte Art und Weise fotografiert wäre §184b StGB erfüllt... Ich kann mir so kein "ruhiges" leben mit einer Puppe vorstellen, da ich auch gerne Momente festhalten wollen würde. Es wäre auch für mich etwas widersprüchlich wenn Liebespuppen legal werden, aber fiktive Bilder weiterverfolgt werden, da man die Puppe ja entsprechend in Szene setzen kann - was dann wie dem betrachten eines fiktiven Bildes entspricht.
@Klase "Ich finde es unpassend und problematisch ..." - Von mir aus gerne. Kann jeder finden, wie er will. Meine Kernaussage war, dass eben auch moralisch hochtrabende Persönlichkeiten, die öffentlichkeitswirksam gern das Schild des Progressivismus vor sich her tragen, ganz schnell Hakenkreuze in den Augen bekommen können, wenn es ums Thema "Pädo" geht. Btw: Im Fall Edathy wurde ein - zum damaligen Zeitpunkt - legales Verhalten zum Anlass für Ermittlungen und Durchsuchungen. Nicht auszuschließen, dass nach etwaiger Aufhebung des Puppenverbots, ein Anfangsverdacht auf ähnliche Weise konstruiert wird. Nach dem Motto: Wer solche Puppen besitzt, der besitzt wahrscheinlich auch noch irgendwas Verbotenes. Und da schließt sich der Kreis wieder. Ok, wer sich gern durchsuchen lässt: Why not? Beste Grüße :+)