Thema: KRIMINALSTATISTIK

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Alle Beiträge zum Thema

Als vergangene Woche das Bundeskriminalamt seinen Lagebericht zu Gewalt gegen Frauen vorstellte, fiel Innenminister Alexander Dobrindt mit einer bemerkenswerten Aussage auf. Ohne erkennbaren Anlass sprach er plötzlich über ausländische Täter und ließ verkünden:

Die Tatverdächtigen sind zu 37 % Nichtdeutsche. Das heißt, sie sind überrepräsentiert.

Guckt man rein auf die nackten Zahlen, ist das erst einmal nicht falsch. Ungefähr 15 % der in Deutschland lebenden Menschen haben keinen deutschen Pass

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Titelbild zu Was hat die Polizei letztes Jahr eigentlich so gemacht?

Der Frühling ist da! Und das bedeutet vor allem: Es wird wärmer, die Tage länger, die Büsche bilden die ersten zarten Knospen aus, und das Innenministerium stellt zusammen mit dem Bundeskriminalamt die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des vergangenen Jahres vor. Die Veröffentlichung der PKS, begleitet von meist alarmistischen Clickbait-Schlagzeilen und fragwürdigen sicherheitspolitischen Forderungen, ist schon lange ebenso wie das Ergrünen der Bäume ein fester Teil des Frühlings.

In der polizeilichen Kriminalstatistik werden bundesweit alle Fälle zusammengefasst, die von der Polizei in dem Jahr bearbeitet wurden. Bei der Interpretation dieser Statistik ist dabei Vorsicht angesagt. Die PKS misst nur die Anzahl der von der Polizei erfassten Fälle, über nicht erfasste Straftaten im Dunkelfeld kann sie keine Aussage machen. Änderungen der Fallzahlen können viele Gründe haben, die nicht unbedingt damit zu tun haben, dass tatsächlich auch mehr oder weniger Straftaten verübt wurden: Mehr oder weniger Aufmerksamkeit, die einzelne Kriminalitätsfelder bekommen haben, mehr oder weniger Anzeigen durch Betroffene, Aufhellung oder Abdunklung des Dunkelfeldes, sich verändernde politische und gesellschaftliche Einstellungen, geänderte Gesetze etc. Ein offener Brief von Wissenschaftler:innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen kam daher kürzlich zu dem Schluss:

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Hier auch die News dazu von den Veranstaltern: https://www.medicalschool-berlin.de/news-detail/team-der-rechtspsychologie-veranstaltet-internationale-panel-diskussion/ C4OSL wird am 06.10.2026 ihre eigene Diskussionsveranstaltung bzgl. Fiktion hosten und Teilnehmer ist unter anderem die LGBT-Organisation ILGA (die asiatische Sparte), die Sex Worker Organisation Scarlett und die Bürgerrechtsorganisation Open Net Korea. @Sirius Da solltest du auch als Zuhörer rein, wenn möglich. https://c4osl.org/moral-panic-to-permanent-law-the-pattern-of-fear-censorship-in-media/
Seine These war, dass Geschichten nicht nur Wörter, sondern Ausdruck eines dahinter stehenden Verlangens seien, und dieses Verlangen schon kriminalisiert werden müsse. Hat Gannon das tatsächlich so formuliert? Das ist ja schon geradezu menschenrechtswidrig, weil er mit einer derartigen Ausdrucksweise nichts geringeres als eine Kriminalisierung von Pädophilie an sich und damit eine Kriminalisierung von Gedanken und Gefühlen fordert. Gannon klingt für mich sehr wie ein typischer Moralschützer, der mit solchen Argumenten zwar glaubt, Kinder zu schützen, aber womöglich am Ende dem Kinderschutz eher schadet, weil er mit komplett unbewiesenen Behauptungen zur Wirkung fiktiver Materialien um sich wirft (die ja z. B. bei Puppen teils schon widerlegt wurden). Wenn fiktive Materialien immer weiter kriminalisiert und wie echte Missbrauchsabbildungen werden, liegt m. E. eher die Vermutung naheliegend, dass zumindest einige dann sogar eher zu Missbrauchsabbildungen greifen, weil sie sich denken: "Macht ja eh keinen Unterschied mehr."
Geschichten und Texte sind eine der letzten Optionen zum Umgang mit pädophiler Sexualität, die relativ eindeutig legal sind und wo es (bislang) noch keine großen Initiativen gibt, ein Verbot umzusetzen. So pauschal sehe ich das nicht, weil man eine Geschichte je nach Inhalt als Missbrauchsanleitung sehen kann was im Besitz verboten ist. Darunter fallen ausdrücklich auch zweckentfremdete medizinische Inhalte, also auch Geschichten. Ich finde es gut das KTW hier nicht pauschal von Gefahren spricht im Grunde ist die Aussagr auf alles übertragbar. Selbst etwas harmloses kann für jemand anderes gefährlich sein. Das Problem ist daher nicht die Sache an sich. Ähnliches hättr KTW auch bei Puppen sagen müssen, umso armseliger das die nicht direkt gefragt wurden. Auch finde ich die Tatsache das es egal sei ob ein Opfer existiert, oder nicht völlig respektlos. Das dieser Person es scheiß egal war, wenn nicht konkrete Rechte geschützt werden können, weil man immer mehr nach Fantasien fahndet ist erschreckend. Zeigt auch sehr gut wie sich das alles verselbstständigt hat. Zu der fehlenden Perspektive: Wo sollen die denn konkret nach Pädophilen suchen? Wir sind schon sehr schlecht erreichbar und die Meinung eines einzelnen Pädos ist nichts Wert. Es müsste eine Person sein die z. B. einen Verein oder so hat. Das ist auch ein Problem unserer Unsichtbarkeit man spricht ungern mit einer Einzelnen Person das muss schon etwas wie SuH sein.
Das Gericht gibt gerade fleißig Interviews wegen dmem 75-Jährigen Jubiläum und da betteln die förmlich um die Bestätigung des Volkes. Das sei das wichtigste Mittel um einen Angriff auf die Grundrechte zu sichern. Kann mir daher vorstellen das die einfach Schiss hatten noch mehr vertrauen zu verlieren und diffamiert zu werden, da das Vertrauen in das Gericht lt. Umfragen immer weiter sinkt. Für Menschen die hinter das Stigma schauen können wurde aber deutlich das es ein Urteil auch gegen Sie war. Habe selbst AfD-Fanboys gesehen die das Urteil nicht wegen dem Ergebnis kritisieren, sondern wegen der Begründung die alles in Zukunft ermöglicht.
Ich habe in den letzten Tagen nochmal ziemlich viel über das Urteil und insbesondere über die Definition von "Sozialbezug" in diesem Urteil nachgedacht. Es ist vor allem eine absolut radikale Neudefinition. Bisher war ein Sozialbezug ja immer so definiert, dass eine Handlung "von sich aus" Berührungspunkte mit der Allgemeinheit bzw. anderen Personen aufweisen muss, worauf Offenloch in seinem Sondervotum ja auch hingewiesen hat. Jetzt soll aber plötzlich schon ein Sozialbezug vorliegen, wenn die bloße Möglichkeit, dass eine Handlung, die komplett im Verborgenen stattfindet, ja vielleicht doch noch die Lust auf eine weitere Handlung fördern könnte (obwohl die wissenschaftlichen Ergebnisse immer deutlicher dagegen sprechen), welche dann aber immer noch einen separaten Entscheidungsprozess erfordern würde?! Das ist keine Aufweichen oder Erweitern der Definition, das ist eine komplette Neudefinition, ein eklatanter Bruch mit der bisherigen Rechtsprechung. Was das ganze aber noch krasser macht, ist die Tatsache, dass es sich hier um den absolut wichtigsten Punkt im Urteil handelt. Ohne diese sehr abenteuerliche Konstruktion eines Sozialbezuges hätte man die Puppennutzung ja zwangsweise im Kernbereich privater Lebensgestaltung einordnen MÜSSEN. Und damit wären alle anderen Punkte irrelevant, denn jeder Eingriff in diesen Kernbereich ist eben ausnahmslos verfassungswidrig. Für mich ist das ein ziemlich klarer Beweis, dass es sich hier um ein "Wunschergebnis" der Senatsmehrheit handelt. Hier waren 6 von 8 Richtern anscheinend gegen eine ordnungsgemäße Prüfung der Verfassungskonformität. Nur Offenloch (dessen Aufgabe als Berichterstatter es u. a. auch war, einen Entscheidungsentwurf vorzubereiten) und der/die weitere Richter:in, der ihm zugestimmt hat, haben hier wirklich ihre Arbeit ordnungsgemäß verrichtet. Der Rest hat, um zu einem gewünschten Ergebnis zu kommen, Fakten komplett verdreht und etablierte Begriffe radikal umdefiniert. Das ist ein massiver Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit! Klar ist das ein sehr heftiger Vorwurf an das BVerfG, aber m. E. ist es tatsächlich naheliegend, dass es genau so passiert ist. Ich werde in der nächsten Zeit mal weitere, neuere Urteile des BVerfG beobachten und auf ihre Definition von "Sozialbezug" durchsuchen (falls dies erwähnt wird). Sollte in einem dieser neueren Urteile dann plötzlich wieder die ursprüngliche Definition auftauchen, hätte sich das BVerfG endgültig verraten und komplett selbst delegitimiert.