Thema: PÄDOJÄGER

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema PÄDOJÄGER.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Was hat die Polizei letztes Jahr eigentlich so gemacht?

Der Frühling ist da! Und das bedeutet vor allem: Es wird wärmer, die Tage länger, die Büsche bilden die ersten zarten Knospen aus, und das Innenministerium stellt zusammen mit dem Bundeskriminalamt die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des vergangenen Jahres vor. Die Veröffentlichung der PKS, begleitet von meist alarmistischen Clickbait-Schlagzeilen und fragwürdigen sicherheitspolitischen Forderungen, ist schon lange ebenso wie das Ergrünen der Bäume ein fester Teil des Frühlings.

In der polizeilichen Kriminalstatistik werden bundesweit alle Fälle zusammengefasst, die von der Polizei in dem Jahr bearbeitet wurden. Bei der Interpretation dieser Statistik ist dabei Vorsicht angesagt. Die PKS misst nur die Anzahl der von der Polizei erfassten Fälle, über nicht erfasste Straftaten im Dunkelfeld kann sie keine Aussage machen. Änderungen der Fallzahlen können viele Gründe haben, die nicht unbedingt damit zu tun haben, dass tatsächlich auch mehr oder weniger Straftaten verübt wurden: Mehr oder weniger Aufmerksamkeit, die einzelne Kriminalitätsfelder bekommen haben, mehr oder weniger Anzeigen durch Betroffene, Aufhellung oder Abdunklung des Dunkelfeldes, sich verändernde politische und gesellschaftliche Einstellungen, geänderte Gesetze etc. Ein offener Brief von Wissenschaftler:innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen kam daher kürzlich zu dem Schluss:

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Titelbild zu  Die gefährliche Verharmlosung der „Pädojäger“

Inhaltshinweis: in diesem Beitrag werden Fälle von Gewalt und Suizid geschildert.

Sie geben sich online als Jugendliche aus, gehen auf Chatplattformen und locken dort Männer (es sind im Grunde fast ausschließlich Männer) an, die vermeintlich Sex mit ihnen haben wollen. Stundenlang schreiben sie mit den Männern und arrangieren schließlich ein Treffen. Was bei diesem Treffen passiert, ist unterschiedlich. Manchmal übergeben sie die Männer einfach nur der Polizei. In anderen Fällen stellen sie diese vor laufender Kamera live auf sozialen Medien bloß, vernichten ihre Existenz lange bevor ein Richter ein Urteil hätte sprechen können. Wieder andere greifen zu härteren Methoden und nehmen das Gesetz selber in die Hand.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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KiH und WsaM waren Versuche, die Gesellschaft aufzuklären und "von unten" zu ändern. Das Ergebnis ist, dass wir so ziemlich überall aus dem Diskurs ausgesperrt wurden und WsaM zu wenig mehr als einem Stichwortgeber für rechtsextreme Fliegenfänger geworden ist. Die Verfassungsbeschwerden waren umgekehrt der Versuch, "von oben" rote Linien zu definieren und feststellen zu lassen, dass auch Pädophile unveräußerbare Rechte haben, und das ist nun noch katastrophaler gescheitert, als ich es vorher für möglich gehalten hätte. Der einzige Weg vorwärts ist in meiner Sicht Solidarität nach innen, der Aufbau einer Community und einer Untergrundbewegung, aus der sich größeres in die Gesellschaft erwachsen kann. Alleingänge wie von Georg oder Klase führen leider nur dazu, dass sich der gesammelte Hass auf diese Personen entlädt. Aber ich bin jetzt auch schon seit über 10 Jahren in der Szene und habe in der Zeit einiges ausprobiert, aber von einer nennenswerten Bewegung, die daraus entstanden wäre, kann auch nicht die Rede sein. Ich bin für jede Idee, was man noch versuchen könnte um mehr Pädophile anzusprechen und aktivistisch einzubinden dankbar. Ich will nicht aufgeben, aber ich sehe im Moment nicht, was wir überhaupt noch tun können.
Ich glaube nicht, dass das etwas gebracht hätte. Richter sollten sich von solchen Kampagnen generell nicht beeinflussen lassen. Wenn das Gericht keine Ahnung von Pädophilie hat (was man an jeder Ecke des Urteils merkt), wäre es ihre Aufgabe gewesen, Informationen einzuholen, aber das Gericht hielt es ja noch nicht einmal für nötig ein Gutachten von jemanden wie Beier einzuholen, um ihn zu zwingen seine vagen Sorgen und Befürchtungen fachlich zu untermauern. Hier kann man auch klare Parallelen zum Homosexuellenurteil von 1957 erkennen. Auch damals hat das BVerfG absurde Dinge behauptet, und es nicht für notwendig befunden Schwule selber vorzuladen, um auf diese Vorurteile zu antworten.
Der große Fehler war das man keine öffentlichen Kampagnen hatte z. B. über Dritte. Ja, ist schwer, aber man sieht gut wie die Richter keine Ahnung von Pädophilie haben, weil da draußen in der Welt und im Internet nur Müll erzählt wird.
Das BVerfG hat sich mit solchen Argumenten keinen Gefallen getan und schadet seinem Image aufs übelste. Selbst die meisten "normalen" Menschen mit Hirn halten solche Sätze für moralisches Gehampel und nutzen daher, wenn sie dagegen sind, eher so Dinge wie "Hemmschwelle" etc. Das wird den meisten irgendwann klar werden. Im Grunde kann jetzt auch Inzestpornographie vollständig verboten werden. Hat man in England mit "Kinderschutz" begründet. Danach kommt dann BDSM und was weiß ich noch alles. Das Masturbationsverhalten geht niemanden etwas an, solange kein direktes Opfer existiert. Offenloch und der/die anonyme Richter/in haben es im Senat bestimmt kaum ausgehalten sich solchen Rotz anhören zu müssen.
Besonders problematisch finde ich die in der Urteilsbegründung zu findende Behauptung, es sei Teil der Intention von § 184l StGB, "eine – sexualbezogene – Objektifizierung von Kindern und damit zugleich eine schleichende Verharmlosung beziehungsweise Normalisierung sexueller Handlungen an Kindern zu verhindern." Das war jedoch - wie Offenloch im Sondervotum auch korrekterweise anmerkt - nie Teil der eigentlichen Gesetzesbegründung! Offenloch vermutet hier, dass es sich um eine eigene Interpretation der Senatsmehrheit handelt, aber m. E. legt die hier behauptete Intention auch nahe, dass das BVerfG hiermit selbst versucht, die Vorschrift zu rechtfertigen, anstatt sie bloß hinsichtlich ihrer Verfassungskonformität zu prüfen. Und das wäre eine gefährliche Kompetenzüberschreitung durch das BVerfG!