Thema: SELBSTJUSTIZ

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Titelbild zu  Die gefährliche Verharmlosung der „Pädojäger“

Inhaltshinweis: in diesem Beitrag werden Fälle von Gewalt und Suizid geschildert.

Sie geben sich online als Jugendliche aus, gehen auf Chatplattformen und locken dort Männer (es sind im Grunde fast ausschließlich Männer) an, die vermeintlich Sex mit ihnen haben wollen. Stundenlang schreiben sie mit den Männern und arrangieren schließlich ein Treffen. Was bei diesem Treffen passiert, ist unterschiedlich. Manchmal übergeben sie die Männer einfach nur der Polizei. In anderen Fällen stellen sie diese vor laufender Kamera live auf sozialen Medien bloß, vernichten ihre Existenz lange bevor ein Richter ein Urteil hätte sprechen können. Wieder andere greifen zu härteren Methoden und nehmen das Gesetz selber in die Hand.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Ja, wenn der Chef von KTW selber Pädophile als Gefahr bezeichnet und eine Massenüberwachung fordert, dann ist ja klar wie seine Position zur ePA und einem saftigen Polizeiregister ist.
Ich kann dieses Buch, welches offiziell von dem Verlag kostenlos hier abrufbar ist: https://www.seritatyo.fi/wp-content/uploads/2023/06/Mielihalu_ja_jarkimina_Ulla-Konttila.pdf Es ist in der finnischen Sprache, aber es lohnt sich dieses Buch durch DeepL etc. übersetzen zu lassen. Es diskutiert die Pädophilie auf eine humane Weise und unterscheidet somit zwischen Missbrauch und der Neigung an sich. Ebenfalls thematisieren die Autoren auch Ersatzmaterialien und kommen im Kontext von CLSD zu dem schockierendem Ergebnis das "Wenn du ein Stück Plastik in Form bringst, dann ist es immer noch nur ein Stück Plastik."
Das lustige ist das Teile des Transsexuellengesetz ganze fünfmal als verfassungswidrig erklärt wurden: 1993: 1 BvL 38/92 2005: 1 BvL 3/03 2006: 1 BvL 1/04 und 1 BvL 12/04 2008: 1 BvL 10/05 2011: 1 BvR 32957/07 Ich kann mir nicht vorstellen das es das Gesetz als ganzes für nichtig erklärt, daher wird § 184l eine gleiche Laufbahn erleben, wenn man es darauf anlegen möchte.
Nicht nur das! Jetzt ist auch der Schutz von Gefühlen ein Staatsziel: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/hessen-polizei-gesetz-sicherheitsgefuehl-verfassungswidrig-kriminalitaet-gefahr