Heute, am 1. Juli 2021, findet eine traurige Geschichte ihr Ende, die ihren Anfang vor über einem Jahr genommen hat. Im Kern ist es die uralte Geschichte darüber, was passiert, wenn der blinde Zorn der Masse gegenüber Besonnenheit und Vernunft siegt. Es ist eine Geschichte über unvorstellbares Leid, welches, instrumentalisiert in der Hand politischer Opportunisten, mehr Leid erzeugt, welches weiter instrumentalisiert werden kann. Und für mich persönlich ist es die Geschichte, wie ich mein tief verwurzeltes Urvertrauen in Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ein Stück weit verloren habe.

Es ist keine schöne Geschichte, aber es ist eine, die erzählt werden muss; und sei es nur, um der Nachwelt als Warnung zu dienen – sofern es denn je eine Nachwelt geben wird, welche die Weisheit besitzt diese Geschichte als Warnung, und nicht als Ansporn zu verstehen.

Doch fangen wir erst einmal ganz von vorne an.

Was ist passiert?

Es ist der Juni des Jahres 2020. Während sich das Land gerade vom Trauma einer globalen Pandemie und des ersten Lockdowns ein wenig erholt, werden in Münster sechs Männer und eine Frau verhaftet. Der Vorwurf: mehrfacher schwerer Kindesmissbrauch und Betrieb eines technologisch hoch entwickelten konspirativen Missbrauch-Netzwerkes. Nach Lügde und Bergisch-Gladbach handelt es sich damit um den dritten großen Missbrauchsfall, der innerhalb weniger Monate ans Tageslicht kommt – und diesmal ist es der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringen sollte. Etwas musste gemacht werden. Die von Lockdowns geplagte Öffentlichkeit ist sich schnell einig, was wir brauchen: härtere, drastische Strafen mit Signalwirkung.

Die ersten Reaktionen von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und Familienministerin Franziska Giffey (SPD) versetzen diesen Forderungen jedoch einen schnellen Dämpfer. Giffey sieht den richtigen Weg im Umgang mit Kindesmissbrauchsfällen vor allem in einer kindgerechten Justiz und einer Stärkung der Kinder, wie sie in einem Interview mit dem WDR betont. In einem Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung wiederum mahnt Lambrecht zur Besonnenheit: "Der pauschale Ruf nach einer abstrakten Strafrechtsverschärfung bei Kinderpornografie […] führt nicht weiter."

An dieser Stelle hätte die Geschichte schon zu Ende sein können. Doch keine 24 Stunden nach der Veröffentlichung ihres Interviews in der NOZ äußert sich Bundesjustizministerin Lambrecht auf einmal doch ganz anders: "Ich will, dass Täter, die mit Kinderpornografie auf widerlichste Weise Geld verdienen oder kriminelle Tauschringe betreiben, härter bestraft werden." Diese bemerkenswerte 180-Grad-Drehung lässt sich wohl vor allem mit massivem Druck und einer BILD-Kampagne erklären, die auf die Diffamierung der Bundesjustizministerin aufgrund ihrer Weigerung, härtere Strafen umzusetzen abzielte. Und so nimmt das Unheil seinen Lauf.

Knapp drei Monate später stellt das Bundesjustizministerium schließlich ihren ersten Gesetzesentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vor, der unter anderem durchweg härtere Strafen für Kindesmissbrauch und -pornografie vorschlägt. Nach einer Initiative des NRW-Landtags und des Aktionsbündnis Tour41 wird ein Verbot kindlich aussehender Sexpuppen in den Entwurf aufgenommen, und erreicht so den Bundestag. Nach viel hin und her über die Frage, ob es jetzt "Kindesmissbrauch" oder "sexualisierte Gewalt gegen Kinder" heißen soll, und einer durchweg vernichtenden, aber weitestgehend unbeachteten Kritik in der Sachverständigenanhörung, wird der Gesetzesentwurf schließlich in zweiter und dritter Lesung am 25. März im Bundestag beschlossen.

Heute, fast genau ein Jahr nach der ersten Ankündigung tritt der Großteil dieser Gesetzesänderungen in Kraft. Wer sich erhofft, dass damit Kinder ab heute sicherer sind und grausame und verabscheuungswürdige Straftaten gerechter bestraft werden, der muss aber enttäuscht werden. Das Gegenteil ist der Fall.

Was ist das Problem?

Fangen wir mit dem einfachsten an: härtere Strafen wirken nicht abschreckend und verhindern keine Straftaten. Das weiß jeder Rechtsexperte. Das wissen auch diejenigen, die härtere Strafen umsetzen wollen – und geben das sogar ganz offen zu Protokoll. Hier haben wir also schon das erste Problem: die Hauptinhalte des Gesetzes zur "Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder" sind gar nicht dazu geeignet ist, den Missbrauch von Kindern zu verhindern. Es handelt sich um reine Symbolpolitik, die ein boulevardesk gefüttertes populistisches Verlangen stillen soll. Kein Kind wird durch härtere Strafen vor Missbrauch geschützt.

Und es ist womöglich noch schlimmer. Der wesentliche Punkt der Gesetzesverschärfungen besteht darin, dass Straftaten im Bereich Kindesmissbrauch und Kinderpornografie nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen behandelt werden sollen. Konkret heißt dies, dass entsprechende Straftaten ab sofort mit mindestens einem Jahr Gefängnis bestraft werden, es kein Strafbefehlsverfahren mehr geben kann, und in jedem Fall eine Hauptverhandlung durchgeführt werden muss. Gerade dies kann aber Kindern, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind, zum Verhängnis werden.

CDU-Abgeordneter Dr. Jan-Marco Luczak sprach in der ersten Bundestagslesung begeistert von "konkreten Rechtsfolgen", die sich durch die Straferhöhung ergeben und eine bessere Verfolgung von Straftätern ermöglichen würden. Prof. Dr. Jörg Kinzig, Direktor des Instituts für Kriminologie der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, sprach in seiner Stellungnahme weniger begeistert von "Kollateralschäden". Er sieht unter anderem die Gefahr, dass aufgrund der höheren zu erwartenden Strafen mehr Angeklagte die ihnen vorgeworfenen Tatvorwürfe bestreiten werden. Dies ist insbesondere deswegen kritisch, da ein Verfahren von nun an immer mit einer öffentlichen Hauptverhandlung abgeschlossen werden muss, auch dann, wenn es gar nicht im Interesse des Opfers liegt. Da so eine Hauptverhandlung auch eine immense Belastung für die Opfer ist, kommt dies häufiger vor, als man vielleicht vermuten würde.

Das Ergebnis: mehr Opfer werden vor Gericht zu ihren Erlebnissen aussagen müssen, wo ihnen das vorher noch hätte erspart werden können. Dies darf man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Gerichtliche Aussagen können für Opfer sexueller Gewalt retraumatisierend wirken, und sich im schlimmsten Fall für das Opfer genauso anfühlen, wie die eigentliche Tat, um die es geht. Soll heißen: Es werden in der Zukunft mehr missbrauchte Kinder gezwungen werden, ihr Trauma erneut zu durchleben, damit die erkämpften harten Strafen auch durchgesetzt werden können.

Und dabei ist noch nicht einmal garantiert, dass dies auch zu einer Verurteilung führt. In Fällen von sexuellem Missbrauch steht es allzu häufig Aussage gegen Aussage. Wenn der Angeklagte kein Geständnis ablegt (wofür er aufgrund der hohen Mindeststrafe jetzt keinen wirklichen Anreiz mehr bekommt), ist es oft schwer, überhaupt noch Beweise für die Tat zu finden. Es besteht hier die realistische Gefahr, dass die Gesetzesänderungen letzten Endes bewirken, dass mehr Täter freigesprochen werden.

Einheitsbrei

"Ich will, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder ohne Wenn und Aber ein Verbrechen ist," verkündete Justizministerin Lambrecht in einer Pressemitteilung, nur wenige Wochen nachdem die BILD sie dafür zerrissen hat, dass Kindesmissbrauch für sie "kein Verbrechen" sei. Straftaten rund um Kindesmissbrauch grundsätzlich zu Verbrechen zu machen, scheint zunächst einmal nicht unangemessen zu sein. Es fällt leicht, die Empörung von jemanden nachzuvollziehen, der von den Missbrauchsfällen in Münster erfährt und danach hört, dass die Straftaten gar kein Verbrechen, sondern nur ein Vergehen seien.

Doch was steckt wirklich hinter dieser Einstufung als "Vergehen"? Guckt man einmal genauer nach, zeichnet sich plötzlich ein ganz anderes Bild ab. Die Einstufung als "Verbrechen" oder "Vergehen" legt sich nämlich an den Mindeststrafen fest. Ein Straftatbestand zählt als Verbrechen, wenn die Mindeststrafe bei mindestens einem Jahr Haft liegt.

Die Strafen lagen vor der Verschärfung bei sechs Monaten bis 10 Jahren Haft für Kindesmissbrauch, und bei bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe für den Besitz von Kinderpornografie. In beiden Fällen lag die Mindeststrafe also bei unter einem Jahr, somit waren beide Straftaten per Definition "nur" ein Vergehen. Die Höchststrafen jedoch liegen deutlich darüber, und laut Strafverfolgungsstatistik werden in Fällen von Missbrauch und Kinderpornografie seit Jahren bereits zunehmend immer härtere Urteile gesprochen.

Im Fall von Münster waren die Straftaten derart umfassend und grausam, dass die Täter nie mit einer Mindeststrafe davongekommen wären. Die ersten Urteile bestätigen das: 5 Jahre + 3 Monate Haft für einen 35-jährigen Mann, 9 Jahre Haft für einen weiteren Mittäter. Für den Haupttäter Adrian V. fordert die Staatsanwaltschaft aktuell 14 Jahre Freiheitsstrafe. Nichts davon geht auch nur annähernd in die Richtung des Strafrahmens, der für ein Vergehen angesetzt ist.

Hier wurden also einige der schlimmsten Taten, die es in diesen Deliktbereich geben kann als Rechtfertigung genommen, um eine Anhebung der Mindeststrafen, die für die am wenigsten schlimmen Taten reserviert sind, zu rechtfertigen. Gleichzeitig wurde die von der Opposition geforderte Einführung eines minder schweren Falls für diese Straftaten abgelehnt, obwohl dieser Vorschlag von vielen Rechtsexperten in den Anhörungen unterstützt wurde.

Das Ergebnis sind Gesetze, die arge Zweifel an der Verhältnismäßigkeit offen lassen. Nehmen wir einmal den Besitz von Kinderpornografie als Beispiel. Vor dem 1.7. war hierfür ein Strafrahmen von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe angesetzt, nun liegt der Strafrahmen bei 1-5 Jahren Freiheitsstrafe.

Das heißt, ab jetzt ist der Besitz eines kinderpornografischen Bildes - wozu laut Strafgesetzbuch schon das Bild eines teilweise unbekleideten Kindes in einer als "aufreizend" deklarierten Körperhaltung zählen kann – mit höheren Mindeststrafen besetzt, als etwa das Quälen und Misshandeln von Kindern. Selbst ein Kind durch Mißhandlungen in direkte Lebensgefahr zu bringen hat vom Gesetzgeber einen minder schweren Fall spendiert bekommen, in welchem der Strafrahmen (6 Monate - 5 Jahre Haft) geringer ist als der, welcher nun für den Besitz eines kinderpornografischen Bildes vorgegeben ist. Besonders seltsam wirkt dies in Anbetracht dessen, dass der Besitz sonstiger Gewaltpornografie und -Darstellungen komplett straffrei ist, und selbst deren Herstellung und Verbreitung einen niedrigeren Strafrahmen hat, als der Besitz von Kinderpornografie.

Straftat Strafmaß Besitz von Kinderpornografie 1 - 5 Jahre Freiheitsstrafe Misshandlung von Schutzbefohlenen 6 Monate - 10 Jahre Freiheitsstrafe Verbreitung von Gewalt- oder Tierpornografie Bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe Besitz von Gewalt- oder Tierpornografie (legal) Verbreitung von Gewaltdarstellungen Bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe Besitz von Gewaltdarstellungen (legal)

Ein häufig verwendetes Totschlagargument für die Strafverschärfungen ist es, dass alles andere eine Verharmlosung sei. Dabei ist gerade das Gegenteil der Fall. Der Strafrahmen für Missbrauch und Kinderpornografie war gerade deswegen derart weit gefasst, weil Straftaten in diesen Deliktbereich eine unglaublich große Bandbreite haben. Diese Bandbreite reicht vom einmaligen und direkt bereuten Berühren über der Kleidung bis hin zu erzwungener Penetration. Es ist wichtig und vor allem auch im Sinne der Opfer, auf diese Bandbreite individuell reagieren zu können. Ein Strafrahmen, der nur die härtesten Strafen erlaubt, kann dem nicht gerecht werden. Gerade das ist die Verharmlosung und Bagatellisierung: jegliche Differenzierung fallen zu lassen, die physische Folter von Kindern auf eine Stufe zu stellen mit dem Betrachten von Bildern, bis alles zu einem Einheitsbrei wird.

Und daraus folgen noch ganz andere Probleme.

Die Signalwirkung

Härtere Strafen, wie bereits erwähnt, können keine Straftaten verhindern. Der Sinn der Strafverschärfungen liegt den Befürwortern zu Folge daher in einem ganz anderen Bereich: nämlich einer ominösen Signalwirkung, die durch die Gesetze ausgehe. "Dieses Gesetz ist ein klares Signal, dass der Rechtsstaat Sexualstraftaten gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft den Kampf ansagt," verkündete etwa CDU-Abgeordneter Thorsten Frei. Doch wie sieht dieses Signal genau aus?

Dazu ein kleiner Exkurs. Es gibt viele verschiedene Tätertypen unter Konsumenten von Kinderpornografie. Fast die Hälfte aller Tatverdächtigen ist laut polizeilicher Kriminalstatistik minderjährig. Manche machen sich unbewusst strafbar, etwa indem sie Dateien herunterladen oder geschickt bekommen, ohne zu realisieren, dass dort auch kinderpornografische Inhalte enthalten sind. Dann gibt es Menschen, die in einer Pornografiesucht gefangen sind und bei der Suche nach immer extremeren Material schließlich bei Kinderpornografie landen. Und schließlich gibt es die Gruppe der pädophilen Täter, die nach für sie erregenden Bildern und Videos suchen – wobei diese Gruppe überraschenderweise sogar nur eine Minderheit bildet.

Eine noch kleinere Gruppe sind psychopathische Sadisten, die Gefallen daran finden, wenn Schwächere gequält werden, und die reuelos das schlimmste Material konsumieren, welches sie finden können. Stattdessen verurteilen sich nicht wenige Konsumenten von Kinderpornografie selber aufgrund ihres Konsums, und wollen davon loskommen. Manche zeigen sich sogar froh und erleichtert, wenn sie schließlich erwischt werden.

Wenn wir den Konsum von Kinderpornografie eindämmen wollen, müssen wir diesen Menschen eine Möglichkeit geben, sich aus dem Konsum loszureißen. Der Ansatz des Präventionsnetzwerks Kein Täter Werden, auf einschlägige Suchbegriffe bei Google Werbung für Therapieangebote zu schalten, geht dabei schon in die richtige Richtung.

Härtere Strafen erreichen hier das genaue Gegenteil. Es macht nun keinen relevanten Unterschied mehr, ob man erfolglos versucht das Nacktbild eines Kindes herunterzuladen, oder eine jahrelang aufgebaute Sammlung mit Dokumentationen der schlimmsten sexuellen Folter von Kindern hat, die man sich vorstellen kann. In beiden Fällen hat man ein Verbrechen begangen, auf dem eine Gefängnisstrafe steht. Aufgrund des gesteigerten Risikos werden mehr Menschen, die mit dem Konsum von Kinderpornografie zu kämpfen haben davon absehen, Beratungsstellen aufzusuchen. Und da es juristisch gesehen ohnehin keinen Unterschied macht, gibt es für diese Gruppe keinerlei Anreize mehr, sich auf die "harmloseren" Materialien zu beschränken. Genauso wenig gibt es für Menschen, die in einem schwachen Moment einmal der Versuchung erlegen sind, kinderpornografisches Material zu beziehen keinerlei Anreize mehr, den Konsum in der Zukunft zu unterlassen. Egal, ob man es bei dem Versuch belässt oder immer weiter macht, man steht so oder so mit einem Bein im Gefängnis.

In der Hinsicht senden die Gesetzesverschärfungen tatsächlich ein Signal: nämlich das Signal, dass ein einziger Fehltritt dazu führt, dass man keine Gnade mehr zu erwarten hat und sich daher jegliche noch so ernst gemeinten Bemühungen zur Besserung eigentlich direkt sparen kann. Das mag dem Racheverlangen einer durch unfassbare Missbrauchsskandale aufgerüttelten Gesellschaft gut entgegenkommen; ob es aber dazu führt, dass weniger Kinderpornografie hergestellt, verbreitet und konsumiert wird, ist allerdings stark zu bezweifeln.

Zwischenfazit

Ab heute ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die vor allem durch populistische Forderungen getrieben wurde, keine Straftaten verhindern wird und die Situation für Kinder eher unsicherer machen wird, indem bereits straffällig gewordenen Menschen kein Anreiz geboten wird, von weiteren Straftaten abzusehen und von Opfern sexueller Gewalt häufiger belastende Aussagen in nun verpflichtenden Hauptverhandlungen abverlangt wird. Die angesetzten Strafrahmen lassen jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen, erlauben keine Abstufungen und Differenzierungen mehr und sind daher verfassungsrechtlich zumindest bedenklich, findet etwa der deutsche Juristinnenbund.

Die vernichtende Kritik des Gesetzesentwurfs durch fast alle juristischen Experten, die zu Rate gezogen wurden, und die all diese Punkte auch angemerkt haben, wurde von der Regierung komplett ignoriert. Es stellt sich die Frage, warum überhaupt eine Sachverständigenanhörung einberufen wird, wenn dann der einstimmigen Kritik ohnehin keine Folge geleistet wird, und stattdessen lieber den Forderungen der BILD-Zeitung blind gefolgt wird.

Leider ist das nicht das einzige, was an den Gesetzesänderungen kritikwürdig ist – denn es wurden nicht nur die Strafen für bestehende Straftaten verschärft, sondern gleichzeitig ein neuer Straftatbestand eingeführt. Und mit diesem neuen Straftatbestand hat der Gesetzgeber endgültig jeglichen Anschein an evidenzbasierter Kriminalpolitik, Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit fallen gelassen und ein Gesetz geschaffen, dessen Hauptanspruch in der Kriminalisierung ganzer stigmatisierter gesellschaftlicher Minderheiten liegt.

Doch mehr dazu im zweiten Teil der Geschichte. (folgt demnächst)

Korrektur (11.7.): in der ersten Fassung des Textes stand noch fälschlicherweise die Behauptung, dass es für Straftaten im Bereich Kinderpornographie und Kindesmissbrauch keine Bewährungsstrafen mehr geben kann. Richtig ist, dass es kein Strafbefehlsverfahren mehr geben kann, und Bewährungsstrafen nur noch unter besonderen Umständen möglich sind.