Thema: UMGANG MIT SEXUALITÄT

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema UMGANG MIT SEXUALITÄT.

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Titelbild zu „Wir bedauern das sehr“

Inhaltshinweis: in diesem Beitrag geht es um Suizid. Anlaufstellen für Betroffene in suizidalen Krisen sind auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention gelistet. Mitarbeitende von Anlaufstellen sind nicht unbedingt zum Thema Pädophilie informiert und haben möglicherweise selber stigmatisierende Vorurteile verinnerlicht. Einen Platz zum Reden für Pädophile gibt es im Selbsthilfechat Die P-Punkte.

And all the people said
"What a shame that he's dead
But wasn't he a most peculiar man?"

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Titelbild zu Aktenzeichen XY: Eine polemische Kritik

Pädophilie als „abnormale Sexualpräferenz“ – eine ganz schlimme Krankheit, in etwa vergleichbar mit Krebs, oder eigentlich schlimmer noch, denn Krebs ist zumindest oft heilbar, Pädophilie „leider“ nie. Betroffene haben sich von Kindern fernzuhalten und sollten sexuelle Gedanken zu Kindern immer wegschieben, da sich sonst diese krankhafte Neigung verfestigen könne. Die neuste Folge des ZDF-Podcasts Aktenzeichen XY – Unvergessene Verbrechen ist ein Gruselkabinett an stigmatisierenden Vorurteilen und entwürdigenden Aussagen, die dadurch besonders boshaft wirkt, dass sie sich als differenzierte Aufklärung versucht selbst zu inszenieren, dabei so tut, als wolle sie jenseits der gesellschaftlichen Hetze nach echten Antworten suchen, und dabei am Ende doch nur die altbekannten Stereotype verfestigt.

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Schon vor seiner Einführung in Deutschland wurde das Puppenverbot (§ 184l StGB) hauptsächlich mit zwei Positionen argumentiert. Die Befürworter*innen sprachen von „Hemmschwellen“, welche durch Puppen hinsichtlich realer sexueller Gewalt gesenkt würden. Diejenigen, welche sich gegen ein Verbot aussprachen, sprachen von der Möglichkeit der Puppen zur „Triebabfuhr“. Von dem Verbot Betroffene wurden nicht gefragt. Und als Betroffener ich bin erstaunt, dass es nur diese beiden Positionen gibt. Denn mein Zusammenleben mit Puppenkindern sah ganz anders aus, sodass ich mich keinen der beiden vorgenannten Extreme anschließen möchte. Daher denke ich, es macht viel Sinn, wenn Menschen wie ich, einmal aus ihrem eigenen alternativen Liebesleben berichten, so wie sie es damals, vor dem Verbot von Liebespuppenkindern, führten. Es ist ein sehr sensibles Thema, denn wer will schon öffentlich über sein eigenes Liebesleben berichten? Doch ich sehe die Notwendigkeit.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Selbst dann wäre genaugenommen immer noch zu begründen, warum Liebespuppenkinder die Menschenwürde realer Kinder verletzen. Aktuell ist das nichts weiter als ein nicht näher bestimmter Kampfbegriff. Und anders als bei Videospielcharakteren geschieht den Liebespuppenkindern nichts Entwürdigendes, wenn pädophile Menschen Emotionalität und Sexualität mit ihnen erfahren. Warum daran nichts entwürdigend ist, habe ich bereits erläutert. Noch dazu kann man das Moralargument auch umdrehen: Wie würdevoll kann gerade ein exklusiv pädophiler Mensch leben, dem eine Liebesbeziehung und damit auch ein Familienersatz vorenthalten wird, obwohl kein Kind darunter leiden würde? Wie moralisch ist das? Gegner:innen dieser Puppen lassen echte Menschen leiden, nämlich die Pädophilen, für ein konstruiertes Leid, das sie sich ausdenken. Sollte es wirklich so kommen wie Du schreibst, können wir nur versuchen, für unsere Grundrechte weiterzukämpfen. Doch braucht es für neue Diskriminierungen dann nicht mehr die Abwägung von Rechtsgütern realer Menschen. Um Diskriminierung zu schaffen, kann man unserer Minderheit dann alles antun, egal ob Kinder dadurch geschützt werden, oder uns lediglich Leid zugefügt wird. Alles wäre (scheinbar) gerechtfertigt. Es werden damit jetzt schon Menschen politisch verfolgt und uns Gefängnis gesteckt, die niemandem etwas getan haben. Wenn sich dieser Trend nicht stoppen lässt, wird der Gesetzgeber genau das ausweiten. Und das darf einfach so nicht sein.
"Wenn der Gesetzgeber die filmische Darstellung von Gewalt gegen menschenähnliche Wesen (vor allem sogenannte Zombies) hätte unter Strafe stellen wollen, hätte er dies im Wortlaut der Vorschrift zum Ausdruck bringen müssen." Und jetzt lies dir mal §131 in der aktuellen Fassung durch. Dort sind "menschenähnliche Wesen" aufgelistet. Am Ende des Tages kritisiert das Gericht einfach nur das der Gesetzgeber, wenn er Fantasiewesen erfassen möchte, diese auch auflisten muss. Das hat er getan und ist daher auch mit dem Grundgesetz vereinbar.
Ich sehe hier zwei mögliche Erklärungen. Entweder die Autoren sind fundamental nicht in der Lage, den Widerspruch zu erkennen, womöglich weil sie sich selber als Akteure der Antistigmatisierung sehen und somit davon ausgehen, dass nichts, was sie selber sagen überhaupt stigmatisierend sein kann. Man kann den Abschnitt aber auch deutlich bösartiger verstehen. Die Autoren sagen im Prinzip nur, man solle als Fachkraft Verständnis dafür haben, dass Pädophile Angst davor haben als gefährlich gesehen zu werden und diese Ängste adressieren. In der Aussage steckt nicht notwendigerweise die Ansicht drin, dass es wirklich auch falsch sei, Pädophile als gefährlich zu sehen. Möglicherweise ist die Haltung der Autoren somit einfach, dass Pädophile im Allgemeinen wirklich gefährlich seien, man als Therapeut diese Ansicht in der individuellen Behandlung aber nicht durchscheinen lassen solle, um die Klienten aus der Therapie nicht unnötig zu verschrecken
"Dort wurde geurteilt dass das Verbot von Medien, wo Menschen, aber auch "menschenähnliche Wesen" so dargestellt werden das ihre Menschenwürde verletzt wird mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Also rein fiktive, nicht existierende Wesen." Genaugenommen wurde dort geurteilt, dass "menschenähnliche Wesen" gerade nicht(!) unter den §131 fallen (siehe Absatz 100). Das Gesetz wurde erst im Jahr 2004 um das Tatbestandsmerkmal "menschenähnliche Wesen" ergänzt. Inhalte gem. §131 sind: "solche, die in Schriften, auf Ton- oder Bildträgern, in Datenspeichern, Abbildungen oder anderen Verkörperungen enthalten sind oder auch unabhängig von einer Speicherung mittels Informations- oder Kommunikationstechnik übertragen werden." Btw: Mit "Verkörperungen" sind keine Puppenkörper gemeint;))
@Nixda: Für mich klingt das so, dass Entstigmatisierung nur dazu dient, pädophile Menschen den Zugang zu einer Therapie zu KTW zu erleichtern, ansonsten aber nicht von großem Interesse ist. Wieso wird sonst gleich im nächsten Satz erwähnt, es sei nicht nötig, Pädophile nicht mehr als gefährlich einzustufen? Mir erscheinen beide Sätze als die Quadratur des Kreises, denn wie möchte man eine Neigung entstigmatisieren, die man selbst als gefährlich ansieht und damit das Stigma aktiv befördert? Die Sache mit dem Outing halte ich auch für sehr weltfremd und gefährlich. Dahinter steckt aus meiner Sicht vor allem der Präventionsgedanke, d.h. wenn sich jemand geoutet hat, kann man ihn besser kontrollieren. Wie es den Betroffenen damit geht, dass eventuell ein Jobverlust oder der Bruch von Freundschaften droht, wird hier mal wieder völlig außer Acht gelassen.