Thema: DEPRESSION

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema DEPRESSION.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu „Wir bedauern das sehr“

Inhaltshinweis: in diesem Beitrag geht es um Suizid. Anlaufstellen für Betroffene in suizidalen Krisen sind auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention gelistet. Mitarbeitende von Anlaufstellen sind nicht unbedingt zum Thema Pädophilie informiert und haben möglicherweise selber stigmatisierende Vorurteile verinnerlicht. Einen Platz zum Reden für Pädophile gibt es im Selbsthilfechat Die P-Punkte.

And all the people said
"What a shame that he's dead
But wasn't he a most peculiar man?"

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Titelbild zu Meine Erfahrungen mit Medikation bei Kein Täter Werden

Neulich las ich in einen Artikel zu Therapieangeboten für pädophile Menschen den Hinweis auf die Option, auch mit triebdämpfenden Medikamenten behandelt werden zu können. Diese Möglichkeit steht in Therapieangeboten wie Kein Täter Werden, deren primärer Fokus die Prävention von Kindesmissbrauch ist, meist zur Verfügung und hat sich als eine übliche Behandlungsmethode etabliert. Medikation ist ein schwieriges und kontroverses Thema, das einen eigenen, ausführlichen Beitrag verdient hat. Mich hat der besagte Artikel vor allem an eine eigene Erfahrung erinnert, die ich im Zuge meiner Behandlung bei

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Inzwischen findet auch ein sehr effektiver Silencing-Prozess statt. Ich beobachte immer öfter, dass schon denjenigen, die sich kritisch zu dem Verbot äußern als naiv und gefährlich für Kinder angegriffen werden, weil Puppen Leute ja zu Missbrauch anregen können. Schon das Äußern einer anderen Meinung, das Stellen von Fragen oder der Hinweis auf die nicht vorhandene Beweislage wird somit als inakzeptabler Angriff auf den Kinderschutz denunziert. Das funktioniert sogar im wissenschaftlichen Bereich. Gestern las ich einen Kommentar, der die einzigen Wissenschaftler, die bislang empirische Daten erhoben haben angegriffen haben, weil sie die Ansichten von Pädophilen übernehmen würden. Dass (einige) Pädophile die Legalisierung von Kindersexpuppen fordern ist also selbst für (einige) Wissenschaftler Grund genug, die Erhebung von Daten als Inakzeptabel zu brandmarken, wenn diese Daten die Position der Legalisierung am Ende unterstützen können. Ich fürchte in ein paar Jahren ist der Gedanke, dass Kindersexpuppen legalisiert werden können gesellschaftlich genauso verachtet und empörend, wie es heute der Gedanke ist, dass man Kindesmissbrauch oder Kinderpornografie legalisieren könne.
Das Gesetz durchläuft leider schon den "Normalisierungs"prozess. Ein deutscher Streamer hatte sich kurz nach dem Verbot kritisch zum Gesetz geäußert und es abgelehnt als er mal vom Chat drauf angesprochen wurde. Seine neue Position ist jetzt das jede Form der Fiktion nicht opferlos sei, weil es "normalisiert" und zu Taten anstiften kann.
Vor dem Urteil gab es das schon. Es ist halt jetzt für nicht-Juristen unmöglich, weil das Urteil vom BVerfG es bestätigt und das Gericht die gleichen Argumente wie die radikalen "Kinderschützer" reproduziert. Evidenzbasierte Kriminalpolitik gibt es (leider) nicht mehr und jetzt wurde es von oben abgesegnet. Klar war das schon lange Praxis, aber kritisieren kann man das fehlen solcher Kriminalpolitik nur noch schwer.
Ich halte ihn, anhand seiner Selbstbeschreibung, auch für voreingenommen: Opferanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Christian Steffgen, hat seit 2001 viele Fälle auf Seiten der Opfer in Nebenklagen und Adhäsionsverfahren vertreten. Schade, dass gefühlt kein "Kinderschützer" oder "Opferanwalt" etwas Toleranz zeigen und über den Tellerrand schauen kann...
Einmal bitte mit 1 Stern bewerten, weil das ein echt schlechter Artikel ist: https://www.anwalt.de/rechtstipps/bundesverfassungsgericht-bestaetigt-verbot-von-sexpuppen-mit-kindlichem-erscheinungsbild-expertenbericht-277204.html Mit seinem Beschluss vom 21.05.2026 stärkt das Bundesverfassungsgericht den präventiven Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt. Immer geil diese Annahme. Die Wissenschaft suggeriert ja eben das die Puppen präventiv wirken können, also kann man hier wohl eher von einem Schaden sprechen. Die Entscheidung dürfte für die zukünftige Anwendung des § 184l StGB richtungsweisend sein und setzt zugleich Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Bewertung präventiver Strafnormen im Bereich des Sexualstrafrechts. Übersetzt: Mehr Verbote! Strafbar seien ausschließlich objektiv nach außen tretende Handlungen wie Herstellung, Vertrieb, Erwerb oder Besitz entsprechender Gegenstände. Die Vorschrift erfasse somit kein reines Gedankenstrafrecht. Gedankenstrafrecht bedeutet eben viel mehr, wie z. B. "predictive policing" und genau das wird mit § 184l StGB gemacht. Meine Fresse.