Thema: MEDIKAMENTE

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Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Unter Generalverdacht: eine Buchkritik zu „Das tabuisierte eine Prozent“ von Klaus Beier und Maximilian von Heyden. Teil 1/3: Inhaltszusammenfassung

Es ist wohl keine Übertreibung zu sagen, dass Hilfsangebote für pädophile Menschen rar gesät sind. In der Ausbildung von Therapeuten und Fachkräften der sozialen Arbeit spielt das Thema Pädophilie nur selten eine Rolle. Das führt dazu, dass Pädophile, die sich von Therapieprojekten wie Kein Täter Werden nicht angesprochen fühlen und anderswo Hilfe suchen oft auf überforderte Fachkräfte stoßen, die sich unsicher fühlen und nicht das notwendige Wissen haben, um eine professionelle Hilfe anzubieten. Um diese Wissenslücke aufzufüllen, gucken manche Fachkräfte vielleicht in der Fachliteratur nach. Genau diese Zielgruppe möchte das Anfang September von Prof. Klaus Beier und Maximilian von Heyden veröffentlichte Fachbuch mit dem Titel „Das tabuisierte eine Prozent: Pädophilie erkennen und behandeln. Ein Leitfaden für die psychosoziale Praxis“ füllen. Da die dort stehenden Inhalte somit auch beeinflussen sollen, welche Einstellungen Fachkräfte gegenüber Hilfe suchenden Pädophilen haben, und wie sie diese behandeln sollen, habe ich mir das Werk ebenfalls besorgt und mich durch das Buch durch gearbeitet.

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Titelbild zu Meine Erfahrungen mit Medikation bei Kein Täter Werden

Neulich las ich in einen Artikel zu Therapieangeboten für pädophile Menschen den Hinweis auf die Option, auch mit triebdämpfenden Medikamenten behandelt werden zu können. Diese Möglichkeit steht in Therapieangeboten wie Kein Täter Werden, deren primärer Fokus die Prävention von Kindesmissbrauch ist, meist zur Verfügung und hat sich als eine übliche Behandlungsmethode etabliert. Medikation ist ein schwieriges und kontroverses Thema, das einen eigenen, ausführlichen Beitrag verdient hat. Mich hat der besagte Artikel vor allem an eine eigene Erfahrung erinnert, die ich im Zuge meiner Behandlung bei

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Vor dem Urteil gab es das schon. Es ist halt jetzt für nicht-Juristen unmöglich, weil das Urteil vom BVerfG es bestätigt und das Gericht die gleichen Argumente wie die radikalen "Kinderschützer" reproduziert. Evidenzbasierte Kriminalpolitik gibt es (leider) nicht mehr und jetzt wurde es von oben abgesegnet. Klar war das schon lange Praxis, aber kritisieren kann man das fehlen solcher Kriminalpolitik nur noch schwer.
Ich halte ihn, anhand seiner Selbstbeschreibung, auch für voreingenommen: Opferanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Christian Steffgen, hat seit 2001 viele Fälle auf Seiten der Opfer in Nebenklagen und Adhäsionsverfahren vertreten. Schade, dass gefühlt kein "Kinderschützer" oder "Opferanwalt" etwas Toleranz zeigen und über den Tellerrand schauen kann...
Einmal bitte mit 1 Stern bewerten, weil das ein echt schlechter Artikel ist: https://www.anwalt.de/rechtstipps/bundesverfassungsgericht-bestaetigt-verbot-von-sexpuppen-mit-kindlichem-erscheinungsbild-expertenbericht-277204.html Mit seinem Beschluss vom 21.05.2026 stärkt das Bundesverfassungsgericht den präventiven Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt. Immer geil diese Annahme. Die Wissenschaft suggeriert ja eben das die Puppen präventiv wirken können, also kann man hier wohl eher von einem Schaden sprechen. Die Entscheidung dürfte für die zukünftige Anwendung des § 184l StGB richtungsweisend sein und setzt zugleich Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Bewertung präventiver Strafnormen im Bereich des Sexualstrafrechts. Übersetzt: Mehr Verbote! Strafbar seien ausschließlich objektiv nach außen tretende Handlungen wie Herstellung, Vertrieb, Erwerb oder Besitz entsprechender Gegenstände. Die Vorschrift erfasse somit kein reines Gedankenstrafrecht. Gedankenstrafrecht bedeutet eben viel mehr, wie z. B. "predictive policing" und genau das wird mit § 184l StGB gemacht. Meine Fresse.
@Anonym Habe ich gestern auch gesehen. Noch besser: ALLE bisherigen Kommentare dort lehnen das Urteil (und das Puppenverbot allgemein) ab.
Hey Breaky, der Kollege hat deinen Kommentar und so einige andere tatsächlich freigegeben. Finde ich schon lustig