Thema: MAXIMILIAN VON HEYDEN

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema MAXIMILIAN VON HEYDEN.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Unter Generalverdacht: eine Buchkritik zu „Das tabuisierte eine Prozent“ von Klaus Beier und Maximilian von Heyden. Teil 2/3: Thematische Kritik

Dies ist Teil zwei einer dreiteiligen Kritik zu dem Fachbuch „Das tabuisierte eine Prozent: Pädophilie erkennen und behandeln“ von Prof. Klaus M. Beier und Maximilian von Heyden. Teil ein, ein detaillierter Überblick über den Inhalt des Buches, ist hier zu finden.

Der erste Teil sollte bereits einen Eindruck geweckt haben, wie in dem Fachbuch über Pädophile gesprochen wird. Bereits in den ersten drei Sätzen werden Pädophile primär als Verursacher von Missbrauch beschrieben, und der Großteil des Buches beschäftigt sich entsprechend vor allem damit, wie man die von Pädophilen ausgehende „Gefahr“ reduzieren kann. In diesen Teil werde ich dies genauer auseinandernehmen. Dazu werde ich viel aus dem Buch zitieren, denn die Worte der Autoren vermitteln aus meiner Sicht den besten Eindruck davon, mit welcher Selbstverständlichkeit in dem Fachbuch reihenweise entwürdigende Aussagen getroffen werden.

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Titelbild zu Unter Generalverdacht: eine Buchkritik zu „Das tabuisierte eine Prozent“ von Klaus Beier und Maximilian von Heyden. Teil 1/3: Inhaltszusammenfassung

Es ist wohl keine Übertreibung zu sagen, dass Hilfsangebote für pädophile Menschen rar gesät sind. In der Ausbildung von Therapeuten und Fachkräften der sozialen Arbeit spielt das Thema Pädophilie nur selten eine Rolle. Das führt dazu, dass Pädophile, die sich von Therapieprojekten wie Kein Täter Werden nicht angesprochen fühlen und anderswo Hilfe suchen oft auf überforderte Fachkräfte stoßen, die sich unsicher fühlen und nicht das notwendige Wissen haben, um eine professionelle Hilfe anzubieten. Um diese Wissenslücke aufzufüllen, gucken manche Fachkräfte vielleicht in der Fachliteratur nach. Genau diese Zielgruppe möchte das Anfang September von Prof. Klaus Beier und Maximilian von Heyden veröffentlichte Fachbuch mit dem Titel „Das tabuisierte eine Prozent: Pädophilie erkennen und behandeln. Ein Leitfaden für die psychosoziale Praxis“ füllen. Da die dort stehenden Inhalte somit auch beeinflussen sollen, welche Einstellungen Fachkräfte gegenüber Hilfe suchenden Pädophilen haben, und wie sie diese behandeln sollen, habe ich mir das Werk ebenfalls besorgt und mich durch das Buch durch gearbeitet.

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Titelbild zu Bericht und Kommentar: Jubiläumsveranstaltung „20 Jahre KTW“

2005 wurde in Berlin das Präventionsprojekt Dunkelfeld, besser bekannt unter dem Namen Kein Täter Werden (KTW), in Berlin gegründet. Letzten Montag feierte das Projekt nun sein 20-jähriges Bestehen mit einer Jubiläumsveranstaltung im Centrum der Anatomie der Charité, laut Veranstaltungsinfo in „einem der traditionsreichen Hörsäle der Berliner Anatomie“ (nicht erwähnt wurde, dass es sich vermutlich auch um einen der unbequemsten Hörsäle handelt – mein Beileid an alle Student:innen der Anatomie in Berlin). Eingeladen waren mehrere Personen, die auf die ein oder andere Weise in die Geschichte des Projekts involviert waren, und insgesamt etwa drei Stunden lang Reden und Vorträge hielten. Auch ich habe mich auf den Weg nach Berlin gemacht, um die Veranstaltung zusammen mit

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Das tut mir Leid für dich UwU. Ich finde das sehr schade und hätt dich gern irgendwann wieder bei uns gesehen. Alles Gute wünsche ich dir.
Danke für diesen Einblick. Ich habe mich dazu entschlossen der Aufklärung auf Ewig fernzubleiben, da eine Person der ich vertraut habe meine Lebensweise in Frage gestellt hat. Als Quellen kam die Person mit eigenen Erfahrungen und lächerliche Quellenangaben irgendwelcher Anwaltsseiten, welche die Rechtslage unvollständig wiedergeben. Gesetzesbegründungen, Urteile höherer Instanzgerichte wurden ignoriert und einem Anwalt mit KI-generierten Müll-Inhalten mehr vertrauen geschenkt. Ich nehme das als eine Form der Diskriminierung wahr. Nach dem Motto; "es kann kein Unrecht geben, sondern du liegst falsch" auch wenn die Rechtslage klar ist. Das in diesem Bereich die Wahrscheinlichkeit einfach größer ist das Rechtstaatlichkeit vernachlässigt wird, wird verkannt. "Wirklichkeitsnah" wurde 3-4x vom Gesetzgeber definiert und daher zu sagen es gebe keine "Vorgabe", obwohl er selbst Comics und " Fiktion" von "wirklichkeitsnah und tatsächloch" abgrenzt indem er Comics von diesen beiden Begriffen abgrenzt ("nicht in gleicherweise notwendig WIE..."). Ich habe diese Diskussion schon mehrmals in meinem Leben geführt inkl. der Polizei und Ende immer Recht bekommen, aber dann von so einer Person verneint zu werdem tut weh. Wie vielen mit solchen Märchen geschadet wurde will ich gar nicht wissen. Die Wiedergabe der tatsächlichen Rechtslage scheint egal zu sein, so dass Betroffene weiter in eine Falle emotionaler Hoffnungslosigkeit getrieben werden. Eine für mich als eine schlimmste Form der Diskriminierung. Euch weiterhin viel Glück. War schön mit Euch.
Habe das meiner Schwester gezeigt und ihre Reaktion war "das ist doch krank, oder was meinst du?". Hab dann gesagt das Gedankenverbrechen und die Gleichsetzung mit CSAM krank ist. Hat mir dann geantwortet das es ihr eig. egal ist solange es KI ist. Hab mich über die erste Reaktion gewundert, weil sie zu Besuch eig. immer meine Anime-Sammlung sieht...
Großartiger, sehr offener Bericht! Danke dir!
Der Fall ist ein weiteres Paradebeispiel dafür, dass sich Pädophile überhaupt nicht auf die Rechtsstaatlichkeit verlassen können; auch komplett legales Verhalten schützt uns nicht vor Verfolgung. Schon die Weitergabe der Daten von der Agentur für Arbeit an die Kripo war m. E. klar rechtswidrig, da Behörden sehr strengen Datenschutzregelungen unterliegen, und es in diesem Fall null Anzeichen für eine Straftat gab.