Thema: FACHLITERATUR

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Titelbild zu Unter Generalverdacht: eine Buchkritik zu „Das tabuisierte eine Prozent“ von Klaus Beier und Maximilian von Heyden. Teil 1/3: Inhaltszusammenfassung

Es ist wohl keine Übertreibung zu sagen, dass Hilfsangebote für pädophile Menschen rar gesät sind. In der Ausbildung von Therapeuten und Fachkräften der sozialen Arbeit spielt das Thema Pädophilie nur selten eine Rolle. Das führt dazu, dass Pädophile, die sich von Therapieprojekten wie Kein Täter Werden nicht angesprochen fühlen und anderswo Hilfe suchen oft auf überforderte Fachkräfte stoßen, die sich unsicher fühlen und nicht das notwendige Wissen haben, um eine professionelle Hilfe anzubieten. Um diese Wissenslücke aufzufüllen, gucken manche Fachkräfte vielleicht in der Fachliteratur nach. Genau diese Zielgruppe möchte das Anfang September von Prof. Klaus Beier und Maximilian von Heyden veröffentlichte Fachbuch mit dem Titel „Das tabuisierte eine Prozent: Pädophilie erkennen und behandeln. Ein Leitfaden für die psychosoziale Praxis“ füllen. Da die dort stehenden Inhalte somit auch beeinflussen sollen, welche Einstellungen Fachkräfte gegenüber Hilfe suchenden Pädophilen haben, und wie sie diese behandeln sollen, habe ich mir das Werk ebenfalls besorgt und mich durch das Buch durch gearbeitet.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

@Kitsune Kein Problem. Ich beschäftige mich fast täglich mit diesem Thema und frage so ziemlich alle ehrlich und direkt dazu. Das BVerfG bearbeitet die Beschwerden schon seit längerem, da sie Repräsentanten an alllerlei Wissenschaftler entsendet hat. Der Richterwechsel kann das ganze etwas verzögern, aber muss es nicht, denn der Berichterstatter ist noch da und gibt sich anscheinend viel Mühe. Denn es wurden so ziemlich alle befragt, die sich zu diesem Thema geäußert haben. Ein absolutes Verbot kann man einfach bei der aktuellen Studienlage nicht rechtfertigen. Dafür ist der Eingriff zu stark. Leider würde ich auch eine "kontrollierte Abgabe" als keinen Erfolg sehen, denn dann muss man sich irgendwo outen, steht irgendwo auf einer Liste zwecks Kontrolle (Polizist: oh Sie haben eine Lizenz, dann lassen wir die Puppe mal stehen). Das ist absurd.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/048/2004865.pdf "Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik*" Die Einführung der Puppenstrafbarkeit feiert die Bundesregierung als einen Erfolg für ihre Menschenrechtspolitik. Solche Dokumente sammele ich um sie im Falle einer Verfassungswidrigkeit in Relation zu stellen. Menschenrechtspolitik durch den Verstoß der Menschenwürde. So ein Zusammenhang lässt sich dann herstellen.
Vielen Dank für das Update. Ich finde es allein deshalb schon positiv, weil man sich anscheinend bereits mit dem Thema befasst.
@Sirius @UwU Das Bundesverfassungsgericht hat wissenschaftliche Mitarbeiter zu Johannes Fuss und Jeanne Desbuleux entsandt, um sie aufgrund ihrer Studie zu den Puppen zu befragen (https://www.nature.com/articles/s41443-024-00979-3). Da die Studie eher eine positive Eigenschaft der Puppen feststellen konnte und keine nachweisbaren Gefahren ist das ja schon einmal positiv.
Diesen Wechsel scheint es wohl in der Schweiz zu geben, denn sowohl die Therapheuten als auch der dortige Kinderschutzbund befürworten eine Legalisierung von fiktiver Pornographie inkl. KI wenn diese für therapheutische Zwecke eingebettet werden. Die gefährlichste Konsumentengruppe seien wohl nicht-Pädophile Sadisten, die aber auch das interesse verlieren wenn sie erfahren die Bilder seien nicht real. https://www.srf.ch/news/schweiz/paedosexualitaet-soll-bestraft-werden-wer-gezeichnete-oder-ki-kinderpornos-guckt