Thema: ERFAHRENSBERICHT

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Schon vor seiner Einführung in Deutschland wurde das Puppenverbot (§ 184l StGB) hauptsächlich mit zwei Positionen argumentiert. Die Befürworter*innen sprachen von „Hemmschwellen“, welche durch Puppen hinsichtlich realer sexueller Gewalt gesenkt würden. Diejenigen, welche sich gegen ein Verbot aussprachen, sprachen von der Möglichkeit der Puppen zur „Triebabfuhr“. Von dem Verbot Betroffene wurden nicht gefragt. Und als Betroffener ich bin erstaunt, dass es nur diese beiden Positionen gibt. Denn mein Zusammenleben mit Puppenkindern sah ganz anders aus, sodass ich mich keinen der beiden vorgenannten Extreme anschließen möchte. Daher denke ich, es macht viel Sinn, wenn Menschen wie ich, einmal aus ihrem eigenen alternativen Liebesleben berichten, so wie sie es damals, vor dem Verbot von Liebespuppenkindern, führten. Es ist ein sehr sensibles Thema, denn wer will schon öffentlich über sein eigenes Liebesleben berichten? Doch ich sehe die Notwendigkeit.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Fragst du dich nie, was aus den 1-5% der Kinder wird, die in der Pubertät feststellen werden, dass sie selber Kinder anziehend finden und dass der Rest der Gesellschaft sie allein deshalb für abscheuliche Monster hält?
Nichts gegen euren Aktivismus, aber ich bin ganz ehrlich: Mir ist die Entstigmatisierung der Pädophilie gar nicht (mehr) wichtig. Dann hält die Gesellschaft halt Pädophile für Monster. Niemand weiß von meiner pädophilen Neigung und ich würde mich niemals outen. Es würde für mich einfach überhaupt nichts ändern. Ich habe so doch bereits Kinderkontakte - und was ich in meinen eigenen vier Wänden so mache (und welche Fantasien ich habe), erfährt keiner. Entscheidend ist doch, wie mich die Menschen sehen, die mich tatsächlich kennen. Mir ist es ansonsten jedenfalls weitaus wichtiger, mich für Kinder und frühkindliche Bildung einzusetzen.
Unser "aufdringlicher" Aktivismus auf unseren eigenen Seiten, die wir nirgends bewerben können, na klar. Diese Verknüpfung mit "Fiktion" und "Pädophilie" gab es nicht in diesem Maße. Ihr zeigt den Leuten, das ihr bock drauf habt, also muss es weg. Das ist irgendwo ironisch. Jedenfalls war das die Zeit und deswegen konnten auch Pädos daran teilnehmen, weil man es nicht als Pädo sah. Bisschen sehr kurz und naiv gedacht. Ich war mit 13+ in der deutschsprachigen Animeszene unterwegs und da gabs schon laute Schreie Sholicon zu verbieten. Das ist fast 20 Jahre her und da gabs unseren Aktivismus noch gar nicht. Davon abgesehen ist es nicht die Schuld derer die sichtbarer werden, wenn daraus falsche Schlüsse gezogen werden. Auch haben wir in keinem einzigen Interview jemals überhaupt über Puppen oder Fiktion gesprochen. Das Puppenverbot hatte mit uns rein gar nichts zu tun, sondern mit Pädohuntern wie Carsten Stahl, die meinen irgendwelche merkwürdigen Babybornpuppen auf Amazon wären Kindersexpuppen, woraufhin er die allgemein gern verboten hätte, weil er nicht wusste, dass es sowas gibt. Die höchstens paar hundert Leute in DE die Interesse an solchen Puppen haben, sind so eine enorme Minderheit in der Pädoszene. Es ging bei diesem Thema nie wirklich um die Puppen selbst. Auch bei der Klage nicht.
Das BVerfG hat selber keine Befugnis, Gesetze zu erlassen, sondern kann nur bestehende auf Verfassungskonformität prüfen (wie hier geschehen). Die Argumentation des Senats enthält dabei durchaus auch die direkte Aufforderung, weitere Ersatzmaterialien zu kriminalisieren, denn: " Den Staat trifft deshalb die besondere Pflicht, die Selbstbestimmung von Kindern zu schützen, indem er verhindert, dass Kinder zum Instrument und Objekt der Sexualität von Erwachsenen wer- den." Jedenfalls wird aus der Argumentation im Urteil recht eindeutig, dass der Kriminalisierung von Texten und Zeichnungen von Seiten des BVerfG nichts im Wege stehen wird. Falls, oder eher wenn der Gesetzgeber ein entsprechendes Gesetz in die Wege leitet, wird er sich auf dieses Urteil berufen können.
Zwecks Unterstützung kannst du es per Mail bei team@gegen-das-puppenverbot.de versuchen.