Thema: ERFAHRENSBERICHT

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Schon vor seiner Einführung in Deutschland wurde das Puppenverbot (§ 184l StGB) hauptsächlich mit zwei Positionen argumentiert. Die Befürworter*innen sprachen von „Hemmschwellen“, welche durch Puppen hinsichtlich realer sexueller Gewalt gesenkt würden. Diejenigen, welche sich gegen ein Verbot aussprachen, sprachen von der Möglichkeit der Puppen zur „Triebabfuhr“. Von dem Verbot Betroffene wurden nicht gefragt. Und als Betroffener ich bin erstaunt, dass es nur diese beiden Positionen gibt. Denn mein Zusammenleben mit Puppenkindern sah ganz anders aus, sodass ich mich keinen der beiden vorgenannten Extreme anschließen möchte. Daher denke ich, es macht viel Sinn, wenn Menschen wie ich, einmal aus ihrem eigenen alternativen Liebesleben berichten, so wie sie es damals, vor dem Verbot von Liebespuppenkindern, führten. Es ist ein sehr sensibles Thema, denn wer will schon öffentlich über sein eigenes Liebesleben berichten? Doch ich sehe die Notwendigkeit.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

die Unterdrückung sexueller Impulse sei "best practice" Solche Argumente wären halt schwer haltbar gewesen, wenn man die ICD-11 genutzt hätte. Es ist eben keine behandelbare Krankheit, wenn weder darunter leidet, noch kein Missbrauch begeht. Warum soll man dann aber behandelt werden für Fantasien?
Man hätte auf Länder wie Japan zeigen können, die trotz einer sehr starken Verbreitung das sicherlste Land sind und die dortige Bevölkerung trotzdem Gesetze zum Schutz von Kindern fordert und erlässt Das hätte man auch bei Puppen machen können. Soweit ich weiß gibt es in Japan mindestens ein Behandlungsprogramm für Pädophile, das mit kindlichen Sexpuppen arbeitet. Stattdessen wird einfach behauptet, die Unterdrückung sexueller Impulse sei "best practice" in der Behandlung Pädophiler, mit der Begründung, dass bei KTW ja triebdämpfende Medikamente eingesetzt werden. Das Normalisierungsargument macht auch so schon keinen Sinn. Kindersexpuppen waren jahrelang in Deutschland erlaubt, und trotzdem war Sex mit Kindern ohne Frage ein absolutes und unantastbares gesellschaftliches Tabu. Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass für die meisten Richterinnen die Meinung schon von vorne herein feststand, und sie nur nach Rechtfertigungen für die Gesetzgebung gesucht haben, statt den Sachverhalt neutral und ergebnisoffen zu prüfen. Wie soll der Staat diese besondere Pflicht erfüllen? Da fallen mir extrem radikale Optionen ein, die man hiermit suggerieren könnte. Richtig gruselig wird es, wenn man das mit Rn 137 zusammen liest: Die Beschwerdeführer sind auch nicht in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt. Denn ein etwaiger Eingriff wäre aus den vorstehend zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht genannten Gründen jedenfalls gerechtfertigt. Wenn es die Pflicht des Staates ist, gegen Pädophilie an sich vorzugehen, und die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit Pädophiler im Namen des Kinderschutzes gerechtfertigt ist, dann ist der Weg zu Zwangseinweisungen, Zwangskastrationen oder schlimmeres für alle Pädophilen jedenfalls geebnet.
Den Staat trifft deshalb die besondere Pflicht, die Selbstbestimmung von Kindern zu schützen, indem er verhindert, dass Kinder zum Instrument und Objekt der Sexualität von Erwachsenen werden. Hier kann man ehrlich gesagt herauslesen das der Staat etwas gegen Pädophile tun mus. Sie sind eben für Pädophile ein Objekt der Sexualität, was man aber vom sexuellem Kindesmissbrauch trennen sollte. Wie soll der Staat diese besondere Pflicht erfüllen? Da fallen mir extrem radikale Optionen ein, die man hiermit suggerieren könnte.
@Sirius Man hätte aber diesen Punkt durchaus einbringen können. Es ist ja bereits so das selbst die Verfügbarkeit solcher Zeichnungen von vielen auch verteidigt wird man eher gegensätzlich argumentiert z. B. das die Gleichsetzung von Fiktion mit Missbrauch den realen Missbrauch verharmlost. Man hätte auf Länder wie Japan zeigen können, die trotz einer sehr starken Verbreitung das sicherlste Land sind und die dortige Bevölkerung trotzdem Gesetze zum Schutz von Kindern fordert und erlässt (Schutzalter in der Verfassung symbolisch anheben, da es eig. durch die Präfekturen schon behoben wurde). Es ist halt schon sehr deutlich das diese Befürchtungen rund um "Normalisierung" etc. nicht wirklich haltbar sind. Es forderte auch keiner so wirklich eine weitere Kriminalisierung v. Zeichnungen obwohl sie seit Jahrzehnten in Deutschland weitestgehend legal sind.
Fragst du dich nie, was aus den 1-5% der Kinder wird, die in der Pubertät feststellen werden, dass sie selber Kinder anziehend finden und dass der Rest der Gesellschaft sie allein deshalb für abscheuliche Monster hält?