Thema: FIKTIVE KINDERPORNOGRAPHIE

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema FIKTIVE KINDERPORNOGRAPHIE.

Alle Beiträge zum Thema

In den letzten Jahren hat wohl kaum ein Thema so stark an Bedeutung gewonnen wie das Thema Künstliche Intelligenz. Sei es als Recherchetool, Chatbots wie ChatGPT, oder als Bild- und Videogenerierungssoftware wie z. B. Stable Diffusion – KI ist aus der heutigen Welt nicht mehr wegzudenken.

Auch im Bereich der Pornografie wird immer mehr auf KI zurückgegriffen. Hierbei sind zwei verschiedene Arten von KI-generierter Pornografie zu unterscheiden: einerseits sogenannte Deepnudes (eine Untergattung von

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Titelbild zu Wir brauchen einen Paradigmenwechsel

Seit Jahren steigen die Fallzahlen im Bereich Kinderpornografie zuverlässig an und erreichen jedes Jahr ein neues Rekordniveau. Auch 2024 werden wir voraussichtlich wieder einen Anstieg der Fallzahlen sehen. Um diesem Anstieg Herr zu werden, schlagen die Regierungen der letzten Jahre immer wieder die gleichen Lösungen vor: Ausweitung von Strafen, Verschärfung von Strafmaßen, sowie Erweiterung von Ressourcen und Befugnissen für Ermittlungsbehörden. Trotz steigender Ressourcen und erhöhter Aufmerksamkeit, die das Thema Kindesmissbrauch und Kindesmissbrauchsabbildungen erhalten haben, konnten die bisher vorgeschlagenen Lösungen nichts gegen den steigenden Trend ausrichten.

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Lieber Leser,

dieses Mal bringe ich in meiner Kiste einige Beiträge mit, die sich tiefergehend mit dem Thema Pädophilie beschäftigt haben. Was grundsätzlich keine schlechte Sache ist, wird leider dadurch ein wenig getrübt, dass all diese Betrachtungen durch die letzten Missbrauchsskandale motiviert sind. Und somit wird das Thema nur unter dem Aspekt der Straftatprävention diskutiert, und pädophile Menschen in dem Zusammenhang vor allem als "potentielle Täter" betrachtet. Nichtsdestotrotz habe ich diese Woche neben einigen weniger gelungenen Beiträgen auch einige positive Perlen mitgebracht, die einen etwas differenzierteren Blick in die Diskussionen getragen haben.

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Liebe Leser, 

diese Woche sind viele Schlagzeilen zum Thema Pädophilie durch die Medien gegangen. Wie leider zu erwarten ist, ist der Großteil dieser Schlagzeilen wieder einmal negativ. Zum Einen hat ein "Pädophilie-Skandal" in Frankreich für recht viel Aufsehen gesorgt, der aber wie wir sehen werden nicht viel mit Pädophilie zu tun hat. Außerdem hat der Bundestag einige Gesetzesverschärfungen im Bereich Kinderpornographie und Cybergrooming verabschiedet, was einige Medien ebenfalls zu weniger netten Schlagzeilen veranlasst hat. Als Entschädigung dafür gibt es aber immerhin auch einen der besten Artikel zum Thema Pädophilie, die in der letzten Zeit veröffentlicht wurden. 

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Titelbild zu Sirius’ Sonntagskiste #20: 2020!

Liebe Leser, 

ich hoffe, Ihr seid gut ins neue Jahr gerutscht und nun bereit, mit mir die erste Sonntagskiste des Jahres 2020 zu öffnen. Wie immer habe ich auch diesmal ein paar interessante Fundstücke mitgebracht. Auch diese Woche sind das leider hauptsächlich stigmatisierende und reißerische Berichte und Artikel zum Thema Pädophilie. Darunter findet sich aber auch eine umso bemerkenswertere Ausnahme eines Spiegel-Kolumnisten, der es schafft die Medienhetze kritisch zu hinterfragen.

1. Hinterfragen, was kaum hinterfragt wird

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Liebe KiH-Leser,
meine Ankündigung von letzter Woche war zum Glück etwas voreilig; und so wird es diese und in den nächsten Wochen wie gewohnt jeden Sonntag meine Sonntagskiste hier auf KiH geben. Zudem gibt es die Sonntagskiste diese Woche auch gleich mit einem neuen Bild (vielen Dank an Ruby dafür!)

Diese Woche habe ich nicht allzu viele Fundstücke in meiner Kiste mitgebracht. Zunächst geht es um zwei vorgeschlagene Gesetzesänderungen, welche einmal Ermittlern die Nutzung illegaler Bilder ermöglichen, und Sexualstraftätern die Arbeit mit Kindern für immer verbieten sollen. Zudem habe ich noch einige Beispiele für die stigmatisierende Erwähnung von Pädophilen in den Medien mitgebracht.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Im besten Falle, ja. Im schlimmsten Fall kann man in dem Urteil auch eine Aufforderung zur Zwangskastration aller Pädophiler lesen, die argumentative Rechtfertigung dafür wird in der Urteilsbegründung jedenfalls geliefert.
Ich lese immer wieder den Wunsch, auszuwandern, und kann den Impuls ja grundsätzlich verstehen. Aber für viele ist es einfach keine Option, sei es aufgrund von mangelndem Geld, weil sie aufgrund mangelnder Qualifikationen oder Vorstrafen kein Visum bekommen, oder in einer Familie leben und diese nicht einfach so in ein anderes Land schleifen können. Überhaupt von Auswanderung sprechen zu können, ist schon eine sehr privilegierte Position, die sich viele nicht werden leisten können. Und mal ganz ehrlich, wo ist es wirklich besser? In der EU schonmal nicht, da kommt ja bald das EU-weite Puppenverbot. Die USA verbietet sich schon aus politischen Gründen. Japan vielleicht, aber ist es da wirklich so viel besser für Pädophile? Und wenn ja, wie lange bleibt das noch so? Die Bekämpfer von Gedanken und Fiktion sind auch dort auf dem Vormarsch.
Nachtrag: Natürlich müsste dieses dann erlassene Gesetz wieder vom BVerfG außer Kraft gesetzt werden. Also hast du daher praktisch Recht. Wir hätten für eine kurze Zeit legale Puppen gehabt nur um dann das positive Urteil nochmal zu beantragen. Wäre in diesem Fall sicher erfolgreich geworden, da es in so einer kurzen Zeit, mit dem gleichen Senat passiert wäre.
@Anonym Deine Ansicht teile ich in den wesentlichen Gründen, da sie Fehler enthält. Das schöne an Herrn Offenlochs Darlegung ist ja, das ein Beschluss nach seiner Handschrift uns eine ewige und absolut geschützte Intimsphäre zugesprochen hätte. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung leitet sich aus Art. 1 GG ab. "Die Menschenwürde ist unantastbar". Dementsprechend ist auch der Kernbereich "absolut" geschützt und "abwägungsfest", denn er ist unantastbar. Das Bundesverfassungsgericht behält sich in genau diesem Grundrecht die Macht vor. Internationale Verträge, Unionsrecht etc. all das wird vom BVerfG ignoriert, wenn es einen Verstoß gegen Art. 1 GG feststellt. Der Druck auf Richter, die Pädophilie nicht verstehen, war daher immens. Deutschland wäre zum Paradies für nicht übergriffige Pädophile geworden. Seit seinem sogenannten Lissabon-Urteil 2009 prüft das BVerfG auch, ob die in der deutschen Verfassung unabänderlich gewährleisteten grundlegenden Grundsätze (wie etwa die Menschenwürde oder der Grundsatz, dass jede Strafe Schuld voraussetzt) durch einen Rechtsakt der EU berührt werden. Werden sie im Einzelfall aus Sicht des BVerfG durch einen Rechtsakt der EU verletzt, kann der Rechtsakt in Deutschland für unanwendbar erklärt werden. Der Anwendungsvorrang gilt für ihn dann nicht.
Ich bin kein Jurist und kenne mich damit nicht aus. Trotzdem möchte ich meine Gedanken dazu mal hier teilen. Ich hatte eigentlich zwei mögliche Szenarien im Kopf und beide wären nicht sonderlich gut gewesen: 1. Wir verlieren, weil keines unserer Argumente tatsächlich relevant ist. Also dass alle vorgebrachten Punkte juristisch entkräftet werden. 2. Wir gewinnen, haben aber nichts davon, z.B. weil die geplanten EU weiten Verbote kommen und bei der Umsetzung das Urteil (des deutschen Gerichts) einfach ignoriert wird. Das Urteil, was wir jetzt haben ist aber eigentlich besser als diese beiden Szenarien. Hätten wir vor dem deutschen Verfassungsgericht gewonnen, würde das ja nur bedeuten, dass ein Puppenverbot nicht mit DEUTSCHEN Recht vereinbar ist. Da das BVerfG die Klage aber aber abgewiesen hat, könnten die Beschwerdeführer nun aber vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) klagen. (Richtig?) Zwei Richter sehen uns im Recht und einer davon hat uns praktisch sogar eine Anleitung für eine weitere Klage geschrieben. So falsch sind unsere Annahmen also nicht und wir wissen nun, auf welche Punkte wir uns konzentrieren müssten. Hinzu kommt: Würde man vor dem EGMR gewinnen, würde das bedeuten, dass ein Puppenverbot gegen die Menschenrechte verstößt. Somit wäre es praktisch weltweit gültig. Oder sehe ich das falsch? Das wiederum würde doch bedeuten, dass eine solche Klage auch für potentielle Unterstützer anderer Länder interessant wäre, was die Liste der Unterstützer wesentlich verlängern würde. Das oben genannte Szenario 2 wäre vom Tisch, weil es nun nicht mehr auf deutsches Recht beschränkt wäre. Auch der Einfluss der deutschen Politik wäre geringer, genauso wie die Meinung von Herrn Beier da keine Rolle spielen würde, weil dieser in der internationalen Forschung nicht sonderlich bekannt zu sein scheint. (Ich habe schon einige Studien zum Thema gelesen, aber noch nie gesehen, dass da auf Herrn Beier verwiesen wurde.) Mir hat dieses Urteil und die Meinung des Richters Offenloch eigentlich nur gezeigt, dass wir im Recht sind, es aber nicht bekommen haben. Seht das Urteil also nicht als Niederlage, sondern eher als Türöffner um die Reichweite und den Einfluss einer weiteren Klage zu erhöhen. Wenn ihr jetzt aufgebt, dann gibt es wirklich keinerlei Hoffnung mehr für sehr lange Zeit. Deshalb hoffe ich, ihr findet euch nicht damit ab, sondern kämpft weiter und geht auch noch den letzten Schritt. Ihr seid im Recht.