Thema: CYBERGROOMING

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema CYBERGROOMING.

Alle Beiträge zum Thema

Liebe Leser,

wieder einmal bringe ich Euch eine prall gefüllte Kiste mit allerlei Medienberichten zum Thema Pädophilie. Diese Woche geht es unter anderem um ein Verbot von Konversionstherapien, ein Interview mit "Kopfplatzen"-Regisseur Savaş Ceviz und einen haarsträubenden Artikel eines katholischen Internetmagazins. 

1. Konversionstherapien werden verboten (aber nicht für Pädophile)

Letzten November hat Gesundheitsminister Spahn einen Gesetzesentwurf vorgeschlagen, der Konversionstherapien für Homosexuelle an Minderjährigen verbieten soll (siehe meine

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Liebe Leser,

es ist eine Weile her, seit wir den letzten positiven Medienbeitrag zum Thema Pädophilie gesehen haben. Leider wird sich diese Woche daran ebenfalls nichts ändern. Auch diesmal habe ich in meiner Kiste nur Beiträge mitgebracht, die Pädophilie im Zusammenhang mit Straftaten behandeln; Beiträge, in denen von pädophilen Tätern die Rede ist, oder von Akten von Pädophilie (sprich: Straftaten an Kindern, manchmal auch an Jugendlichen), oder von pädophilen Erwachsenen, die sich an Kinder ran machen. Inhaltlich geht es diese Woche unter anderen um Kindesmissbrauch, Cybergrooming, pädophile Ermittler und um Abtreibung.

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Liebe Leser, 

diese Woche sind viele Schlagzeilen zum Thema Pädophilie durch die Medien gegangen. Wie leider zu erwarten ist, ist der Großteil dieser Schlagzeilen wieder einmal negativ. Zum Einen hat ein "Pädophilie-Skandal" in Frankreich für recht viel Aufsehen gesorgt, der aber wie wir sehen werden nicht viel mit Pädophilie zu tun hat. Außerdem hat der Bundestag einige Gesetzesverschärfungen im Bereich Kinderpornographie und Cybergrooming verabschiedet, was einige Medien ebenfalls zu weniger netten Schlagzeilen veranlasst hat. Als Entschädigung dafür gibt es aber immerhin auch einen der besten Artikel zum Thema Pädophilie, die in der letzten Zeit veröffentlicht wurden. 

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Ich habe ehrlich gesagt Gänsehaut bekommen als ich gesehen habe das eine Staatsanwaltschaft tatsächlich aufgrund von Volksverhetzung gegen Pädophile ermittelt. Das ist ein wichtiges Signal, denn das passiert nahezu täglich. Seien es Medien, oder Politiker, Influencer. Es ist dermaßen normalisiert. Ich hoffe auf einen positiven Ausgang.
Karin zu Flagge bekennen
Jeder mag seine Überlegungen anstellen, warum auch nicht, aber dieser allgenwärtige Impuls, Regelungen und Definitionen zu ersinnen die dann einfach richtig sein sollen, moralisch vor allem überlgen sein sollen, ist das zugrundeliegende große Problem. Vielleicht sollte man mehr darüber nachdenken wie Menschen, Gesellschaften damit umgehen können daß es auch ganz andere Sichtweisen, Erfahrungen, kulturelle Wirklichkeiten gab und gibt.
Wie gesagt es ist per eines der drei Definition von Kunst des BVerfG eben genau das; Kunst. Genau so wie Pornografie eben Kunst ist, da es ein schöpferisches Werk ist. Nur weil eine aufwendige Skulptur bspw. ebenfalls in der Lage ist "Sex zu haben" macht es dessen Erschaffung nicht weniger Wert. Ebenfalls haben viele Cosplay-Puppen ebenfalls solche Öffnungen, da sich die Hersteller so auf dem Markt besser durchsetzen und Kosten sparen. Statt verschiedener Produktionsarten, haste eben eine einheitliche. Es gibt auch viele Kunden, die kaufen sich Sexpuppen aber haben nie Sex mit ihnen. Sie dominieren halt den Markt.
Puppen müssen "nach ihrer Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt" sein, damit sie strafbar sind. Ich könnte mir vorstellen, dass es schwer wäre zu argumentieren, dass dies hinreichend tief in die Kunstfreiheit einschneidet - schließlich müssen Puppen zu künstlerischen Zwecken nicht zwingend funktionierende Körperöffnungen haben.
Was ich Schade finde ist das die Verfassungsbeschwerden nicht ebenfalls Art. 5 GG aufgegriffen haben. Eine Nutzung zu sexuellen Zwecken ist schließlich lt. Gesetz nicht notwendig. Da bereits der bloße Besitz ausreicht. Die Herstellung ist ein künstlerischer Prozess, da sie ein Erzeugnis menschlicher Arbeit und der Ausdruck einer Person ist. Überraschend ist auch wie viele selbst solche Puppen skulptieren (ca. 20% der Strafverfahren). Die Kunstfreiheit ist verletzt, da sie schrankenlos ist und nur unter Abwägung zu anderen Grundrechten eingeschränkt werden darf. Im Besitz bekommt es aber keiner mit und ebenfalls wird keiner geschädigt. Daher hätte man auch hier eine Grundsatzfrage klären können. Leider ein großes, verschwendetes Potential, vor allem da ja gefühlt alles was geht aufgegriffen wurde.