Thema: KIRCHE

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema KIRCHE.

Alle Beiträge zum Thema

Liebe Leser,

wieder einmal bringe ich Euch eine prall gefüllte Kiste mit allerlei Medienberichten zum Thema Pädophilie. Diese Woche geht es unter anderem um ein Verbot von Konversionstherapien, ein Interview mit "Kopfplatzen"-Regisseur Savaş Ceviz und einen haarsträubenden Artikel eines katholischen Internetmagazins. 

1. Konversionstherapien werden verboten (aber nicht für Pädophile)

Letzten November hat Gesundheitsminister Spahn einen Gesetzesentwurf vorgeschlagen, der Konversionstherapien für Homosexuelle an Minderjährigen verbieten soll (siehe meine

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Liebe Leser,

diese Woche ist für mich besonders frustrierend. So habe ich in meiner Kiste zwar Haufenweise Medienberichte gesammelt, die sich stigmatisierend über Pädophilie äußern. Die meisten davon sind aber der "übliche Kleinkram", also Beiträge, die "nur" an einzelnen Stellen das Wort "pädophil" als gleichbedeutend mit "Kindesmissbrauch" benutzen. Dazu lässt sich nicht viel sagen – oder zumindest nicht viel, was ich hier nicht schon Dutzende Male zuvor gesagt habe. Zwei besonders hartnäckige Beispiele für diese unangenehme Angewohnheit von Journalisten, sich nicht zu informieren was das Wort "pädophil" überhaupt bedeutet bevor sie es benutzen, habe ich mir aber dennoch herausgegriffen und etwas ausführlicher kommentiert. Ich wünsche viel Spaß beim Lesen!

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Liebe Leser,

es ist eine Weile her, seit wir den letzten positiven Medienbeitrag zum Thema Pädophilie gesehen haben. Leider wird sich diese Woche daran ebenfalls nichts ändern. Auch diesmal habe ich in meiner Kiste nur Beiträge mitgebracht, die Pädophilie im Zusammenhang mit Straftaten behandeln; Beiträge, in denen von pädophilen Tätern die Rede ist, oder von Akten von Pädophilie (sprich: Straftaten an Kindern, manchmal auch an Jugendlichen), oder von pädophilen Erwachsenen, die sich an Kinder ran machen. Inhaltlich geht es diese Woche unter anderen um Kindesmissbrauch, Cybergrooming, pädophile Ermittler und um Abtreibung.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Selbst die Gewerkschaft der Polizei hält das Gesetz übrigens für dämlich Das würde ich aus dem Artikel nicht unbedingt herauslesen. Im Grunde beschreiben die Autoren nur relativ wertfrei, was der Gedanke hinter dem Puppenverbot war: nämlich möglichst viele Pädophile möglichst hart zu bestrafen. Für uns ist klar, dass diese Motivation schrecklich und falsch ist, ganz viele Menschen da draußen halten dies aber für gut und richtig. Ich erinnere daran, dass laut der Stigma-Studie von Prof. Jahnke die Mehrheit der Leute dafür sind, Pädophile pauschal wegzusperren (und die Studie wurde zu einer Zeit durchgeführt, als die Einstellungen zu Pädophilen meiner Wahrnehmung nach noch deutlich humaner waren als heute). Zudem lassen die Autoren durchblicken, dass sie selber stigmatisierende Vorurteile haben, wenn sie Pädophilie als „unmoralisches Verhalten“ bezeichnen.
Es auf pre-pubertäre Kinder zu beschränken und nur Kinder zu schützen, macht keinen Sinn, wenn §184 l StGB, wie man vorgab, gegen sexuelle Übergriffe schützen soll. Entweder Puppen senken "Hemmschwellen" oder eben nicht. Und das Gesetz stützt sich auf genau diese absurde "Begründung". Wenn man aber davon ausgeht, dass Hemmschwellen gesenkt werden, macht es keinen Sinn, nur davon auszugehen, dass Hemmschwellen nur durch Liebespuppenkinder gesenkt werden. Wenn eine Sexpuppe einen Menschen dazu bringen kann, gegen §176 StGB zu verstoßen, warum geht man dann wie selbstverständlich davon aus, dass eine Sexpuppe nicht auch jemanden dazu bringen kann, gegen §177 StGB zu verstoßen? Dieser Zusammenhang wurde von Jurist*innen bereits gerügt und auch hier auf KiH schon mehrfach angesprochen. Und dass das Gesetz so implementiert wurde, wie es implementiert ist, nämlich, dass nur Sexpuppen mit kindlicher Gestalt verboten sind, ist ein sehr deutliches Signal, worum es hier eigentlich geht: Man will damit keine Menschen vor Übergriffen schützen, sondern man will die als "ekelig" empfundene pädophile Sexualität unterdrücken und bestrafen und damit lediglich pädophile Menschen diskriminieren und inhaftieren, weil sexuelle Gedanken an Kinder nicht in das eigene Weltbild passen. Damit fügen diese Leute Unschuldigen - Menschen, die niemandem einen Schaden zufügen - mit voller Absicht Leid zu und machen sich damit zu Täter*innen. Es ist also nichts weiter als ein perfides Spiel auf Kosten Unschuldiger von Täter*innen, die sich hinter einer Scheinmoral verstecken. Hier sollte sich die Gesellschaft aber durchaus fragen, ob diese Täter*innen überhaupt verstanden haben, was Moral eigentlich ist.
@Klase Da hast du Recht. Das Puppenverbot ist umso schlimmer, weil ja bereits der bloße Besitz einer Puppe ausreicht. Diese Puppe kann vollständig bekleidet und in einer neutralen Stellung irgendwo Zuhause auf dem Sofa sitzen und auch das ist bereits strafbar. Die Puppe kann man für sich genommen eig. als eine bloße Nachbildung des menschlichen Körpers betrachten mit allem was dazu gehört. Wenn man das so betrachtet dann ist am Ende die Fantasie und die Gedanken des Besitzers das was verboten wird. Man sollte bedenken das nicht alle Taten nach 184l tatsächlich durchgesetzt werden. Das ist so, weil 184l nur greift wenn eine Tat nach 184b nicht vorliegt, oder weniger hart bestraft werden würde (in 99% wird man 184b heranziehen). Eine Strafbarkeit nach § 184l StGB kommt gem. § 184l I 2 StGB nur in Betracht, wenn die Tat nicht nach § 184b StGB mit schwerer Strafe bedroht ist (formelle Subsidiarität). Selbst die Gewerkschaft der Polizei hält das Gesetz übrigens für dämlich und ist auch bei deiner Argumentation, Klase. Hier ein Zitat aus der Zeitschrift "Die Kriminalpolizei" vom Dezember 2022: In Anbetracht dessen, dass z.B. der Besitz entsprechender „erwachsener“ Sexpuppen nicht pönalisiert wird, um eine mittelbare Förderung der Begehung von Straftaten nach § 177 StGB zu verhindern, steht letztlich hinter der Gesetzesinitiative der Wille, ein unmoralisches Verhalten, die Pädophilie, zu bestrafen.
Ich finde es unpassend und problematisch hier die Verfolgung von Missbrauchsabbildungen (die im Regelfall mit der im Kommentar oben angesprochenen „KiPo“ gemeint ist), sowie den Kauf echter Nacktabbildungen und rein fiktionaler Abbildungen und Puppen zu vermischen. Meiner Ansicht nach ist das alles differenziert zu bewerten. In diesem Artikel geht es um die Verfolgung reiner Fantasien, die mit realen Kindern nichts zu tun haben. Das ist eine ganz andere Qualität der Verfolgung und ich würde mir wünschen, wenn wir bei diesem Thema bleiben, da die strafrechtliche Verfolgung von fiktionalem Material, entgegen der Strafverfolgung aufgrund echter Materialien, ganz eindeutig nichts mehr mit Kinderschutz zu tun hat.
Es geht bei dem Gesetz nur um Puppen die wie Kinder aussehen, also U-14. Wenn auch jugendliche Körper betroffen wären dann wäre ein Handel mit Puppen absolut unmöglich. Zu diesem Ergebnis kam auch die Niederlande und hat es daher auf pre-pubertäre Kinder beschränkt.