Thema: KONVERSIONSTHERAPIE

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema KONVERSIONSTHERAPIE.

Alle Beiträge zum Thema

Lieber Leser,

diese Woche steht vor allem unter dem Schatten eines weiteren Missbrauchsfalls von immensen Auswirkungen, der die Medien erschüttert hat. Nach Lügde und Bergisch-Gladbach ist diesmal Münster der Schauplatz von umfangreichen Ermittlungen gegen Sexualstraftäter, welche die Medien sicherlich auch in den kommenden Wochen und Monaten noch sehr beschäftigen wird. Ein paar Negativbeispiele aus der Berichterstattung um diesen Fall habe ich jetzt schon in meiner Kiste mitgebracht, zusammen mit einigen anderen ausgewählten Themen und Berichten, die diese Woche in den Medien waren.

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Liebe Leser,

wieder einmal bringe ich Euch eine prall gefüllte Kiste mit allerlei Medienberichten zum Thema Pädophilie. Diese Woche geht es unter anderem um ein Verbot von Konversionstherapien, ein Interview mit "Kopfplatzen"-Regisseur Savaş Ceviz und einen haarsträubenden Artikel eines katholischen Internetmagazins. 

1. Konversionstherapien werden verboten (aber nicht für Pädophile)

Letzten November hat Gesundheitsminister Spahn einen Gesetzesentwurf vorgeschlagen, der Konversionstherapien für Homosexuelle an Minderjährigen verbieten soll (siehe meine

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Liebe Leser, 

nächste Woche ist Weihnachten, und damit eigentlich die Zeit der Besinnlichkeit, Nächstenliebe und Mitmenschlichkeit. Meine Funde, die ich in meiner Kiste mitgebracht habe, können diese Eigenschaften leider nicht erfüllen – eher im Gegenteil. Nachdem letzte Woche um das Thema Pädophilie eher eine Flaute herrschte, haben sich die Medien diese Woche mit negativen und stigmatisierenden Berichten fast schon überschlagen. Positive Berichte gab es diese Woche keinen einzigen.

1. Der "Pädo" und der Junge im Schrank

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Willkommen beim Eintrag #6 meiner Wochenrückschau zum Thema Pädophilie! Der heutige Sonntag war etwas turbulent, deswegen veröffentliche ich meine Sonntagskiste ein wenig später als sonst. Dennoch bin ich auch diese Woche meiner Pflicht nachgekommen und habe einige Fundstücke in meiner Kiste gesammelt: unter anderem eine spannende Veranstaltung der Klinik Nette-Gut in Andernach, ein Gesetzesentwurf des Gesundheitsministers, und ein Artikel über die Therapieabdeckung in Österreich. 

1. Forensiktage in Andernach

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Ich habe ehrlich gesagt Gänsehaut bekommen als ich gesehen habe das eine Staatsanwaltschaft tatsächlich aufgrund von Volksverhetzung gegen Pädophile ermittelt. Das ist ein wichtiges Signal, denn das passiert nahezu täglich. Seien es Medien, oder Politiker, Influencer. Es ist dermaßen normalisiert. Ich hoffe auf einen positiven Ausgang.
Karin zu Flagge bekennen
Jeder mag seine Überlegungen anstellen, warum auch nicht, aber dieser allgenwärtige Impuls, Regelungen und Definitionen zu ersinnen die dann einfach richtig sein sollen, moralisch vor allem überlgen sein sollen, ist das zugrundeliegende große Problem. Vielleicht sollte man mehr darüber nachdenken wie Menschen, Gesellschaften damit umgehen können daß es auch ganz andere Sichtweisen, Erfahrungen, kulturelle Wirklichkeiten gab und gibt.
Wie gesagt es ist per eines der drei Definition von Kunst des BVerfG eben genau das; Kunst. Genau so wie Pornografie eben Kunst ist, da es ein schöpferisches Werk ist. Nur weil eine aufwendige Skulptur bspw. ebenfalls in der Lage ist "Sex zu haben" macht es dessen Erschaffung nicht weniger Wert. Ebenfalls haben viele Cosplay-Puppen ebenfalls solche Öffnungen, da sich die Hersteller so auf dem Markt besser durchsetzen und Kosten sparen. Statt verschiedener Produktionsarten, haste eben eine einheitliche. Es gibt auch viele Kunden, die kaufen sich Sexpuppen aber haben nie Sex mit ihnen. Sie dominieren halt den Markt.
Puppen müssen "nach ihrer Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt" sein, damit sie strafbar sind. Ich könnte mir vorstellen, dass es schwer wäre zu argumentieren, dass dies hinreichend tief in die Kunstfreiheit einschneidet - schließlich müssen Puppen zu künstlerischen Zwecken nicht zwingend funktionierende Körperöffnungen haben.
Was ich Schade finde ist das die Verfassungsbeschwerden nicht ebenfalls Art. 5 GG aufgegriffen haben. Eine Nutzung zu sexuellen Zwecken ist schließlich lt. Gesetz nicht notwendig. Da bereits der bloße Besitz ausreicht. Die Herstellung ist ein künstlerischer Prozess, da sie ein Erzeugnis menschlicher Arbeit und der Ausdruck einer Person ist. Überraschend ist auch wie viele selbst solche Puppen skulptieren (ca. 20% der Strafverfahren). Die Kunstfreiheit ist verletzt, da sie schrankenlos ist und nur unter Abwägung zu anderen Grundrechten eingeschränkt werden darf. Im Besitz bekommt es aber keiner mit und ebenfalls wird keiner geschädigt. Daher hätte man auch hier eine Grundsatzfrage klären können. Leider ein großes, verschwendetes Potential, vor allem da ja gefühlt alles was geht aufgegriffen wurde.