Thema: KONVERSIONSTHERAPIE

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema KONVERSIONSTHERAPIE.

Alle Beiträge zum Thema

Lieber Leser,

diese Woche steht vor allem unter dem Schatten eines weiteren Missbrauchsfalls von immensen Auswirkungen, der die Medien erschüttert hat. Nach Lügde und Bergisch-Gladbach ist diesmal Münster der Schauplatz von umfangreichen Ermittlungen gegen Sexualstraftäter, welche die Medien sicherlich auch in den kommenden Wochen und Monaten noch sehr beschäftigen wird. Ein paar Negativbeispiele aus der Berichterstattung um diesen Fall habe ich jetzt schon in meiner Kiste mitgebracht, zusammen mit einigen anderen ausgewählten Themen und Berichten, die diese Woche in den Medien waren.

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Liebe Leser,

wieder einmal bringe ich Euch eine prall gefüllte Kiste mit allerlei Medienberichten zum Thema Pädophilie. Diese Woche geht es unter anderem um ein Verbot von Konversionstherapien, ein Interview mit "Kopfplatzen"-Regisseur Savaş Ceviz und einen haarsträubenden Artikel eines katholischen Internetmagazins. 

1. Konversionstherapien werden verboten (aber nicht für Pädophile)

Letzten November hat Gesundheitsminister Spahn einen Gesetzesentwurf vorgeschlagen, der Konversionstherapien für Homosexuelle an Minderjährigen verbieten soll (siehe meine

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Liebe Leser, 

nächste Woche ist Weihnachten, und damit eigentlich die Zeit der Besinnlichkeit, Nächstenliebe und Mitmenschlichkeit. Meine Funde, die ich in meiner Kiste mitgebracht habe, können diese Eigenschaften leider nicht erfüllen – eher im Gegenteil. Nachdem letzte Woche um das Thema Pädophilie eher eine Flaute herrschte, haben sich die Medien diese Woche mit negativen und stigmatisierenden Berichten fast schon überschlagen. Positive Berichte gab es diese Woche keinen einzigen.

1. Der "Pädo" und der Junge im Schrank

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Willkommen beim Eintrag #6 meiner Wochenrückschau zum Thema Pädophilie! Der heutige Sonntag war etwas turbulent, deswegen veröffentliche ich meine Sonntagskiste ein wenig später als sonst. Dennoch bin ich auch diese Woche meiner Pflicht nachgekommen und habe einige Fundstücke in meiner Kiste gesammelt: unter anderem eine spannende Veranstaltung der Klinik Nette-Gut in Andernach, ein Gesetzesentwurf des Gesundheitsministers, und ein Artikel über die Therapieabdeckung in Österreich. 

1. Forensiktage in Andernach

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Ja das hoffe ich sehr, denn wenn das Verbot besteht dann werde ich alles daran setzen dieses Land zu verlassen. Geld ist hier zum Glück kein Problem. Glaube aber das hat auch was mit dem Richterwechsel zu tun, denn heute wurde eine Senatsentscheidung des zweiten Senats veröffentlicht und diese fand ohne die zwei neuen Richterinnen statt.
Man kann das aber vielleicht auch als Zeichen werten, dass das BVerfG die Sache gewissenhaft prüft und nicht einfach der moralischen Empörung der Massen folgt.
Habe leider keine guten Nachrichten für die Verfassungsbeschwerden: Sehr geehrter Herr X, die Verfahren befinden sich in Bearbeitung. Der weitere Verfahrensgang ist nicht konkret absehbar. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass die Verfahren voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden. Mit freundlichen Grüßen X Pressestelle Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3 · 76131 Karlsruhe Tel.: +49 721 / 9101 – 389 Fax: +49 721 / 9101 – 382 E-Mail: presse@bundesverfassungsgericht.de Das macht mich gerade echt traurig.
Hier auch noch einmal die Information das ein Ausleben durch Fantasien, Fiktion und Sexpuppen nicht unter die ICD-11 Definition von "Ausleben" fällt: Legt man dies als Maßstab an, sollte Selbstbefriedigung zu Fantasien oder Gedanken nicht unter störungsrelevantes Ausleben fallen, aber auch Verhalten wie die Nutzung von kindlichen Sexpuppen würde das Kriterium des „Sozialversagens bezogen auf durchschnittlich erwartbare Partnerinteressen“ mangels belebter Partner:innen nicht erfüllen. Für die anderen genannten Verhaltensweisen ist dagegen der Aspekt der Verletzung „durchschnittlich erwartbarer Partnerinteressen“ deutlich. Das sollte wichtig sein falls jemand meint wegen so einem Verstoß mit einer Störung diagnostiziert zu werden.
Wir befinden uns in Ende 2025 was bedeutet das die Entscheidung jederzeit veröffentlicht werden kann. Persönlich sehe ich es als ein Geschenk das gerade jetzt die Debatte wieder entfacht und unzählige Artikel auftauchen, denn dadurch entfacht eine positive Entscheidung eine noch viel stärkere Wirkung und Autorität. Den von Jugendschutz.net finde ich interessant, da dieser eine Stellungnahme von KTW aus 2021 verlinkt, obwohl sämtliche empirische Studien ganz klar die Ventiltheorie unterstützen. Ich finde dieses verschweigen von (neuen) Tatsachen einfach nur schlimm. https://www.jugendschutz.net/themen/sexualisierte-gewalt/artikel/kindliche-sexpuppen-bei-shein