Thema: KONVERSIONSTHERAPIE

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema KONVERSIONSTHERAPIE.

Alle Beiträge zum Thema

Lieber Leser,

diese Woche steht vor allem unter dem Schatten eines weiteren Missbrauchsfalls von immensen Auswirkungen, der die Medien erschüttert hat. Nach Lügde und Bergisch-Gladbach ist diesmal Münster der Schauplatz von umfangreichen Ermittlungen gegen Sexualstraftäter, welche die Medien sicherlich auch in den kommenden Wochen und Monaten noch sehr beschäftigen wird. Ein paar Negativbeispiele aus der Berichterstattung um diesen Fall habe ich jetzt schon in meiner Kiste mitgebracht, zusammen mit einigen anderen ausgewählten Themen und Berichten, die diese Woche in den Medien waren.

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Liebe Leser,

wieder einmal bringe ich Euch eine prall gefüllte Kiste mit allerlei Medienberichten zum Thema Pädophilie. Diese Woche geht es unter anderem um ein Verbot von Konversionstherapien, ein Interview mit "Kopfplatzen"-Regisseur Savaş Ceviz und einen haarsträubenden Artikel eines katholischen Internetmagazins. 

1. Konversionstherapien werden verboten (aber nicht für Pädophile)

Letzten November hat Gesundheitsminister Spahn einen Gesetzesentwurf vorgeschlagen, der Konversionstherapien für Homosexuelle an Minderjährigen verbieten soll (siehe meine

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Liebe Leser, 

nächste Woche ist Weihnachten, und damit eigentlich die Zeit der Besinnlichkeit, Nächstenliebe und Mitmenschlichkeit. Meine Funde, die ich in meiner Kiste mitgebracht habe, können diese Eigenschaften leider nicht erfüllen – eher im Gegenteil. Nachdem letzte Woche um das Thema Pädophilie eher eine Flaute herrschte, haben sich die Medien diese Woche mit negativen und stigmatisierenden Berichten fast schon überschlagen. Positive Berichte gab es diese Woche keinen einzigen.

1. Der "Pädo" und der Junge im Schrank

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Willkommen beim Eintrag #6 meiner Wochenrückschau zum Thema Pädophilie! Der heutige Sonntag war etwas turbulent, deswegen veröffentliche ich meine Sonntagskiste ein wenig später als sonst. Dennoch bin ich auch diese Woche meiner Pflicht nachgekommen und habe einige Fundstücke in meiner Kiste gesammelt: unter anderem eine spannende Veranstaltung der Klinik Nette-Gut in Andernach, ein Gesetzesentwurf des Gesundheitsministers, und ein Artikel über die Therapieabdeckung in Österreich. 

1. Forensiktage in Andernach

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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DANKE an ALLE Beteiligten für den Versuch. Ich möchte mich insb. bei dir Bedanken, Sirius. Für deinen jahrelangen aktivistischen Einsatz. Deine Artikel waren immer sehr lesenswert! Aber auch ein dickes Lob an alle anderen Autoren. Es wäre tragisch all das durch diese Niederlage zu verlieren, aber absolut verständlich. Ihr habt wirklich echt tolle Arbeit geleistet und den Menschen Hoffnung und eine Zuflucht gegeben. Unsere Generation wird wohl keine sexuellen Freiheiten haben, aber wie du richtig sagtest kann sich das ändern. Nicht heute, nicht morgen, aber irgendwann. Dem geplanten EU-weiten Verbot steht wohl nichts mehr im Weg. Wir müssen uns mental darauf vorbereiten bis an unser Lebensende unter solchen Gesetzen, die in unser privaten Fantasien eindringen, zu leben. Gesetze und Stigmata lassen sich auf so einem großen Level vlt. erst in mehreren Jahrzehnten bekämpfen. Denn wir haben keine Struktur, keine Gelder und kein Gesicht. Die Wissenschaft wird auch nicht weiterkommen. Langzeitstudien werden unmöglich bleiben. Es wirkt hoffnungslos, aber die Zeit ist endlich. Das kann einem auch Frieden geben.
Es gab wohl schon ein Urteil eines obersten Gerichts zu diesen Puppen, aber da gab es leider ein Scheitern: In 2019, the Norwegian Supreme Court essentially confirmed previous case law that considered childlike sex dolls as child pornographic material.18 It clarified that childlike sex dolls do sexualize children,19 and it asserted that also an object like a doll can be considered a “depiction” Quelle: Norwegian Supreme Court, A mot Påtalemyndigheten, 10.09.2019, hr-2019-1715 A. Es ist erschreckend, wenn ein Supreme Court solche moralischen Aussagen reproduziert. Hoffen wir das unser BVerfG da sachlicher ist.
Das ist ein guter Einwand, was den Besitz und praktischen Umgang betrifft. Die Verbreitung und das Zugänglichmachen für die Öffentlichkeit ist zwar auch für erkennbar fiktive Inhalte verboten, was jedoch für Puppen nicht sonderlich relevant sein dürfte: Es wird wohl kaum jemand eine spärlich bekleidete kindliche Puppe in aufreizender Pose öffentlich ausstellen wollen. Und im Kontext von Puppen halte ich das auch für eine noch hinnehmbare Einschränkung (das Verbot sehe ich bei anderem Medien mit fiktiven Inhalten, wie Bilder und ggf. auch kleinen Figuren, kritischer).
"Aber stellen wir uns jetzt vor, er hätte nicht nur geguckt, sondern auch noch Fotos gemacht. Heimlich geschossen, voll rangezoomt, womöglich auch noch unbemerkt während dem Umziehen oder gar während einem Toilettengang im Busch." Tatsächlich wäre mir das herzlich egal - solange ich davon nichts mitbekomme (und auch hinterher nicht). Ich persönlich, bin da sehr pragmatisch. Der Punkt ist aber, daß eben niemand wissen kann, was hinterher, mit auf diese Weise entstandenen Aufnahmen passiert. Ich hätte kein Interesse daran, irgendwo über solche Bilder von mir zu stolpern. "Auch alte Menschen können in besonderer Weise schutzbedürftig sein, wenn etwa neben den körperlichen Fähigkeiten auch die kognitiven Fähigkeiten und das Vermögen zur freien Willensbildung nachlassen. Es ergibt sich eine Vulnerabilität und Abhängigkeit ähnlich der von Kindern. Und ich würde nicht wollen, dass jemand, der sexuell ganz besonders auf ältere Menschen ansprechbar ist, dann mit dieser Gruppe arbeitet. Selbst, wenn sich diese Person während der Arbeit korrekt verhält." Warum nicht? Wenn sich diese Person bei der Arbeit korrekt verhält, d.h, auch die besondere Schutzbedürftigkeit anerkennt und danach handelt, steht dem doch nichts entgegen. Man hat Anspruch auf eine professionelle Dienstleistung, nicht aber auf bestimmte Gefühlslagen des Dienstleistungspersonals. "Wieder etwas nuancierter wird es im medizinischen Bereich. Zumindest gibt es dort aber die freie Arztwahl, und wer das nicht möchte, muss z.B. auch nicht zu einem männlichen Frauenarzt gehen... Wobei da jetzt natürlich ganz viel Heteronormativität mitschwingt, auch schwierig." Eben. Es gibt auch homophile Frauenärztinnen. "Aber dann würde ich mir zumindest eine Haltung wünschen, die sagen würde: "Wenn ich zuhause sexuelle Fantasien von Kindern habe, mit denen ich arbeite, dann hau ich mir gegen den Kopf, weil genau diese Kinder da wirklich nicht hingehören."" Verdrängen? Ganz schlechte Idee. Daß "diese Kinder da wirklich nicht hingehören" ist wohl eher ein moralisches Konstrukt.
Und jetzt ist die Frage, warum eigentlich? Bilder, digital mit einem Handy gemacht, sind ja streng genommen nur Nullen und Einsen. Ganz einfach: die Bilder existieren auf einem Datenträger und können jederzeit abhanden kommen, verbreitet werden etc. Pp. Das ist auch dann möglich, wenn man das nicht beabsichtigt z. B. wenn ein Gerät verseucht ist. Außerdem ist ein Verbot bei der Herstellung (Gaffer-Fotos) auch ein präventives Mittel, um zu verhindern das sich Märkte und Communities mit diesem Ziel entwickeln. Die Gedanken widerum werden nie deinen Kopf verlassen können. Es ist aber auch keine Seltenheit das insb. der bloße private Besitz (nicht mit Abruf zu verwechseln) von Rechtsexperten kritisiert wird. Hier würde ich eher einen gemäßigten Umgang mit der Strafandrohung erwarten (ich erinnere an die Reform, die zurückgezogen werden musste), da sonst andere Konstellationen attraktiver wirken. Nach der KiPo-Verschärfung war die Mindeststrafe für die versuchte Vergewaltigung eines Kindes niedriger als für den Besitz eines einzigen realistischen fiktiven Bildes. Das Sexualstrafrecht ist seit Jahrzehnten völlig widersprüchlich.