Thema: ORIGINAL PLAY

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema ORIGINAL PLAY.

Alle Beiträge zum Thema

Eine weitere Woche ist vergangen, und wieder einmal hat auch diese Woche eine ganze Reihe von Presseerzeugnissen zum Thema Pädophilie mit sich gebracht. Auch diese Woche setzt sich die Diskussion um das Thema Original Play fort, mit mal mehr und mal weniger guten Kommentaren und Beiträgen. Außerdem wurden zwei interessante Interviews mit der Psychologin Monika Egli-Alge veröffentlicht. Positives Highlight dieser Woche ist außerdem der Kommentar eines Psychologen, der pädophilen Menschen tatsächlich die Fähigkeit zum echten Lieben zuspricht.

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Willkommen beim Eintrag #6 meiner Wochenrückschau zum Thema Pädophilie! Der heutige Sonntag war etwas turbulent, deswegen veröffentliche ich meine Sonntagskiste ein wenig später als sonst. Dennoch bin ich auch diese Woche meiner Pflicht nachgekommen und habe einige Fundstücke in meiner Kiste gesammelt: unter anderem eine spannende Veranstaltung der Klinik Nette-Gut in Andernach, ein Gesetzesentwurf des Gesundheitsministers, und ein Artikel über die Therapieabdeckung in Österreich. 

1. Forensiktage in Andernach

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Es ist kaum zu glauben, aber Halloween liegt jetzt schon hinter uns, und bald können wir schon die Adventszeit einläuten (war nicht erst gestern noch Juli?) Ich hoffe, Ihr habt die gruseligste Nacht des Jahres gut überstanden und Euch von eventuellen Schrecken gut genug erholt, um mit mir zusammen ein wenig in meiner Kiste kramen zu können. Nach den prall gefüllten Kisten der letzten beiden Wochen habe ich diese Woche allerdings kaum etwas mitgebracht, diesmal gab es nur vergleichsweise wenig Neues zum Thema Pädophilie (was wohl eher positiv zu bewerten ist). Was ich gefunden habe sind noch einige Stimmen zum Thema "Original Play", eine etwas kuriose Verurteilung wegen Kinderpornographie, und eine RTL-Meldung, die mehr Fragen aufwirft als sie beantwortet.

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Der Sonntag ist da, und damit ist es wieder Zeit für meinen Wochenrückblick zum Thema Pädophilie. Diese Woche geht es neben den üblichen reißerischen Medienberichten vor allem um neue Aufregung um das Thema Kindervideos auf Youtube, ein umstrittenes pädagogisches Konzept, zwei Podcasts, die neue Folgen zum Thema Pädophilie veröffentlicht haben, und eine bedauerliche Nachricht um einen der 12 Standorte von Kein Täter Werden.

1. Kindervideos auf YouTube: die Saga geht weiter

(YouTube, 23.10.2019)

Anfang des Jahres hat der Youtuber Matt Watson in

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Ich kann dieses Buch, welches offiziell von dem Verlag kostenlos hier abrufbar ist: https://www.seritatyo.fi/wp-content/uploads/2023/06/Mielihalu_ja_jarkimina_Ulla-Konttila.pdf Es ist in der finnischen Sprache, aber es lohnt sich dieses Buch durch DeepL etc. übersetzen zu lassen. Es diskutiert die Pädophilie auf eine humane Weise und unterscheidet somit zwischen Missbrauch und der Neigung an sich. Ebenfalls thematisieren die Autoren auch Ersatzmaterialien und kommen im Kontext von CLSD zu dem schockierendem Ergebnis das "Wenn du ein Stück Plastik in Form bringst, dann ist es immer noch nur ein Stück Plastik."
Das lustige ist das Teile des Transsexuellengesetz ganze fünfmal als verfassungswidrig erklärt wurden: 1993: 1 BvL 38/92 2005: 1 BvL 3/03 2006: 1 BvL 1/04 und 1 BvL 12/04 2008: 1 BvL 10/05 2011: 1 BvR 32957/07 Ich kann mir nicht vorstellen das es das Gesetz als ganzes für nichtig erklärt, daher wird § 184l eine gleiche Laufbahn erleben, wenn man es darauf anlegen möchte.
Nicht nur das! Jetzt ist auch der Schutz von Gefühlen ein Staatsziel: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/hessen-polizei-gesetz-sicherheitsgefuehl-verfassungswidrig-kriminalitaet-gefahr
Das ist doch alles nutzlos. Das EGMR, die höchstmögliche Instanz die wir gehen können, hat doch im Jahre 2012 bei der Inzest-Strafbarkeit folgendes geurteilt: "Deutschland habe einen weiten Entscheidungsspielraum zum Schutz der Moral, entschied der Menschenrechtsgerichtshof [...] Das vom deutschen Gesetzgeber mit dem Inzestverbot verfolgte Ziel, den Schutz der Moral und der Rechte anderer zu gewährleisten, sei ein legitimes Ziel" Die "Moral" wird auch durch das Puppenverbot geschützt. Rechtsgüter sind also ausdrücklich absolut egal, denn die "Moral" ist ein Rechtsgut. So paradox es auch klingen mag, aber Minderheiten wie wir, dessen Existenz für viele schon ein Problem ist können zum "Schutz der Moral" diskriminiert werden. Das wurde vom EGMR so bestätigt. Warum sollte das BVerfG das bei pädophilen Fantasien anders sehen? Seien wir ehrlich. Das Gericht hat ja schließlich EXPLIZIT die Moral als Rechtfertigung genannt. Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/egmr-inzestverbot-geschwister-sexuelle-selbstbestimmung