Thema: YOUTUBE

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema YOUTUBE.

Alle Beiträge zum Thema

review

Geschrieben mit Unterstützung von Sirius, Regenbogenfisch und Georg

Eine Betroffene von sexuellem Missbrauch und ein pädophiler Mann sitzen zusammen in einem Raum.

Josefine ist ein ehemaliges Opfer sexuellen Missbrauchs. Sie wurde im Kindesalter von ihrer Mutter an einen Missbrauchsring verkauft und war bis zu ihrem 18. Lebensjahr immer wieder schwerem sexuellen Missbrauch und anderen Formen psychischer und physischer Gewalt ausgesetzt. Heute setzt sie sich für Menschen ein, die ähnliches erfahren mussten.

Weiterlesen…

Liebe Leser, 

diese Woche hat es einige interessante Interviews gegeben, die ich euch hier einmal zeigen möchte. Zunächst einmal hat der YouTuber Leeroy einen pädophilen Menschen interviewt, dann gab es ein etwas beunruhigendes Interview mit dem Forscher Marc Graf, der behauptet mit hoher Sicherheit eine pädophile Neigung bei Straftätern feststellen zu können, und der forensische Experte Harald Deßing hat ebenfalls ein interessantes Interview zum Thema Pädophilie gegeben. Darüber habe ich einen sehr interessanten Beitrag über das Thema Zoophilie mitgebracht, und leider wieder jede Menge Negativbeispiele für die stigmatisierende Behandlung von Pädophilen in den Medien.

Weiterlesen…

Der Sonntag ist da, und damit ist es wieder Zeit für meinen Wochenrückblick zum Thema Pädophilie. Diese Woche geht es neben den üblichen reißerischen Medienberichten vor allem um neue Aufregung um das Thema Kindervideos auf Youtube, ein umstrittenes pädagogisches Konzept, zwei Podcasts, die neue Folgen zum Thema Pädophilie veröffentlicht haben, und eine bedauerliche Nachricht um einen der 12 Standorte von Kein Täter Werden.

1. Kindervideos auf YouTube: die Saga geht weiter

(YouTube, 23.10.2019)

Anfang des Jahres hat der Youtuber Matt Watson in

Weiterlesen…

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

Suche

Neuste Kommentare

"Und jetzt lies dir mal §131 in der aktuellen Fassung durch. Dort sind "menschenähnliche Wesen" aufgelistet." - Jo, hab ich ja auch geschrieben - aber vor 2004 und zur Zeit des o.g. Urteils, war das eben noch anders.
@Sirius Ja. Man soll als Fachkraft "Verständnis zeigen". Dazu reicht es natürlich auch aus, lediglich vorzugeben, Verständnis dafür zu haben, dass Pädophile Angst davor haben, als gefährlich gesehen zu werden. Das meinte ich mit "taktische Erwägungen". Dahinter dürfte das Kalkül stehen, dass man - ähnlich wie in Polizeiverhören - mit einer verständnisvollen, zugewandten Kommunikation, üblicherweise einfach mehr im eigenen Sinne erreicht, als mit konfrontativem Auftreten - auch (und gerade dann) wenn man dem zu Verhörenden bzw. dem zu Behandelnden, in Wahrheit die Pest an den Hals (oder die Schlinge um ebendiesen) wünscht.
Objektifizierung zu Scheinbare Objektivität
Das was du beschreibst scheint tatsächlich ein neuer Trend bei Behörden / Regierungen zu sein. Damals hieß es immer "hinter jedem Bild steck ein Opfer" usw. Das kann man aber bei Puppen und virtuellem Material nicht sagen. Wenn Fiktion verboten wurde, dann weil es "Hemmschwellen" senkt. Auch das BKA versucht krampfhaft irgendetwas zu konstruieren, so heißt es bspw.: Denn auch wenn Inhalte vollständig künstlich generiert wurden und kein reales Opfer dargestellt wird, trägt KI-generiertes Material zu einer sexuellen Objektifizierung von Kindern und Jugendlichen bei. Sofern Bezüge nach Deutschland vorliegen, gehen die zuständigen Strafverfolgungsbehörden diesen Fällen daher analog zu realen kinder- / jugendpornografischen Inhalten nach. https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Kinderpornografie/kinderpornografie_node.html Der Gesetzgeber hat diesen Grund bei der Einführung von "wirklichkeitsnah" so nicht begründet, sondern auf die Beweisschwierigkeiten hingewiesen. Warum sich das BKA daher dieser Begründung bedient weiß ich nicht. Ein "Objekt", eine Fiktion, kann man nicht Objektifizieren, denn sie ist bereits ein Objekt. Da kein reales Kind betroffen ist werden diese auch nicht objektifiziert. Anonsten objektifiziert jede Art von Fiktion reale Menschen, aber dieses Argument verwendet man dort so nicht. Folgt man dieser Begründung, so müsste man auch die Gedanken verbieten, oder die Neigung an sich.
Selbst dann wäre genaugenommen immer noch zu begründen, warum Liebespuppenkinder die Menschenwürde realer Kinder verletzen. Aktuell ist das nichts weiter als ein nicht näher bestimmter Kampfbegriff. Und anders als bei Videospielcharakteren geschieht den Liebespuppenkindern nichts Entwürdigendes, wenn pädophile Menschen Emotionalität und Sexualität mit ihnen erfahren. Warum daran nichts entwürdigend ist, habe ich bereits erläutert. Noch dazu kann man das Moralargument auch umdrehen: Wie würdevoll kann gerade ein exklusiv pädophiler Mensch leben, dem eine Liebesbeziehung und damit auch ein Familienersatz vorenthalten wird, obwohl kein Kind darunter leiden würde? Wie moralisch ist das? Gegner:innen dieser Puppen lassen echte Menschen leiden, nämlich die Pädophilen, für ein konstruiertes Leid, das sie sich ausdenken. Sollte es wirklich so kommen wie Du schreibst, können wir nur versuchen, für unsere Grundrechte weiterzukämpfen. Doch braucht es für neue Diskriminierungen dann nicht mehr die Abwägung von Rechtsgütern realer Menschen. Um Diskriminierung zu schaffen, kann man unserer Minderheit dann alles antun, egal ob Kinder dadurch geschützt werden, oder uns lediglich Leid zugefügt wird. Alles wäre (scheinbar) gerechtfertigt. Es werden damit jetzt schon Menschen politisch verfolgt und uns Gefängnis gesteckt, die niemandem etwas getan haben. Wenn sich dieser Trend nicht stoppen lässt, wird der Gesetzgeber genau das ausweiten. Und das darf einfach so nicht sein.
"Wenn der Gesetzgeber die filmische Darstellung von Gewalt gegen menschenähnliche Wesen (vor allem sogenannte Zombies) hätte unter Strafe stellen wollen, hätte er dies im Wortlaut der Vorschrift zum Ausdruck bringen müssen." Und jetzt lies dir mal §131 in der aktuellen Fassung durch. Dort sind "menschenähnliche Wesen" aufgelistet. Am Ende des Tages kritisiert das Gericht einfach nur das der Gesetzgeber, wenn er Fantasiewesen erfassen möchte, diese auch auflisten muss. Das hat er getan und ist daher auch mit dem Grundgesetz vereinbar.