Thema: YOUTUBE

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema YOUTUBE.

Alle Beiträge zum Thema

review

Geschrieben mit Unterstützung von Sirius, Regenbogenfisch und Georg

Eine Betroffene von sexuellem Missbrauch und ein pädophiler Mann sitzen zusammen in einem Raum.

Josefine ist ein ehemaliges Opfer sexuellen Missbrauchs. Sie wurde im Kindesalter von ihrer Mutter an einen Missbrauchsring verkauft und war bis zu ihrem 18. Lebensjahr immer wieder schwerem sexuellen Missbrauch und anderen Formen psychischer und physischer Gewalt ausgesetzt. Heute setzt sie sich für Menschen ein, die ähnliches erfahren mussten.

Weiterlesen…

Liebe Leser, 

diese Woche hat es einige interessante Interviews gegeben, die ich euch hier einmal zeigen möchte. Zunächst einmal hat der YouTuber Leeroy einen pädophilen Menschen interviewt, dann gab es ein etwas beunruhigendes Interview mit dem Forscher Marc Graf, der behauptet mit hoher Sicherheit eine pädophile Neigung bei Straftätern feststellen zu können, und der forensische Experte Harald Deßing hat ebenfalls ein interessantes Interview zum Thema Pädophilie gegeben. Darüber habe ich einen sehr interessanten Beitrag über das Thema Zoophilie mitgebracht, und leider wieder jede Menge Negativbeispiele für die stigmatisierende Behandlung von Pädophilen in den Medien.

Weiterlesen…

Der Sonntag ist da, und damit ist es wieder Zeit für meinen Wochenrückblick zum Thema Pädophilie. Diese Woche geht es neben den üblichen reißerischen Medienberichten vor allem um neue Aufregung um das Thema Kindervideos auf Youtube, ein umstrittenes pädagogisches Konzept, zwei Podcasts, die neue Folgen zum Thema Pädophilie veröffentlicht haben, und eine bedauerliche Nachricht um einen der 12 Standorte von Kein Täter Werden.

1. Kindervideos auf YouTube: die Saga geht weiter

(YouTube, 23.10.2019)

Anfang des Jahres hat der Youtuber Matt Watson in

Weiterlesen…

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

Suche

Neuste Kommentare

Sehr gut. Es ist wichtig, dass sich dieses Wissen in den betroffenen Fachkreisen verbreitet und dort langsam aber sicher zum Konsens wird. Von da aus wird das irgendwann (z.B. durch Interviews) über die Medien auch den Mainstream erreichen. Die Wahrheit setzt sich immer durch. Die Frage ist nur, ob das nun früher oder später passiert. Vielen Dank für das Teilen.
Die Sexualpräferenz darf nicht Grund für eine Kündigung sein. Ich führte ein Gerichtsverfahren, als mich meine Ex-Arbeitgeberin damals loswerden wollte, weil ich einigen Kolleg:innen gegenüber, nach ihrem Einverständnis zu einem einem privaten Gespräch, von meiner Sexualpräferenz und den Vorurteilen erzählte, denen auch unschuldige Pädophile in unserer Gesellschaft ausgesetzt sind. Insbesondere verschwieg ich nicht, mich für Entstigmatisierung an Unis und Hochschulen einsetzen zu wollen. Da der Arbeitgeberin klar war, dass sie mich nicht aufgrund meiner Sexualpräferenz kündigen kann, inszenierte man eine sogenannte Druckkündigung, um sich vor einer angemessenen Abfindung drücken zu können. Insbesondere macht aber, gerade vor dem Hintergrund der Angst vor einem wirtschaftlichen Schaden durch Bekanntwerden des Sachverhaltes, diese Handlungsweise meiner Ex-Arbeitgeberin keinen Sinn, denn es wäre ihr möglich gewesen, sich außergerichtlich zu einigen. Sie selbst war es, die den Fall in eine öffentliche Gerichtsverhandlung eskalieren ließ. Gerade vor diesem Hintergrund, macht der Gedankengang, einem pädophilen Menschen zum Schutz vor eigenem möglichen wirtschaftlichem Schaden kündigen zu wollen, keinen Sinn. Das konstruierte Szenario war unglaubwürdig. Daher kam meine Ex-Arbeitgeberin nicht um eine angemessene Abfindung herum. Das bedeutet aber, dass auch wenn Pädos nicht explizit durch das AGG geschützt sind, wir dennoch nicht ganz schutzlos sind, wenn uns Unrecht geschieht.
Du hast das sehr treffend beschrieben. Das sehe ich auch so. Deshalb glaube ich auch an das große Potential dieser Puppen. Sie sind eben nicht nur ein Ersatz. Sie sind etwas anderes und können einen Menschen wesentlich mehr geben, als nur Ersatz. Ich bin mir sicher, es wird viele pädophile Menschen geben, die werden ihr Interesse an echten Kindern komplett verlieren und ein glückliches, erfülltes Leben mit Puppen führen, wenn man sie nur lassen würde. Aus manchen Pädophilen könnten Fiktophile (oder nennt es, wie ihr wollt) werden. Man muss sich mal überlegen, was das für die Lebensqualität der betroffenen Personen bedeuten könnte. (Außerdem sollte das wohl auch im Interesse der Kinderschützer sein.) Wer das nicht glaubt, der kann sich in den frei zugänglichen Liebespuppenforen einlesen. Dort schildern viele Menschen, wie sie durch Puppen zu Fiktophilen (oder nennt es, wie ihr wollt) wurden. Es sind viele individuelle Geschichten, wie Leute ihr Glück nicht bei Menschen, sondern bei Puppen gefunden haben und glücklich damit sind. Ich zumindest wäre lieber glücklich als "normal", wenn ich mich entscheiden müsste. https://lovedollnetwork.com/t/why-do-we-love-our-dolls-so-much/1299
Vor einem Monat kam wieder eine neue Studie heraus, die auch das Puppenthema nochmal aufgreift und auch zeigt das auch Pädophile ein Recht auf Sexualität haben: Bärbel Knorr | Heino Stöver , Sexuelle Rechte und Gesundheit in Haft, 21.11.2025 Bei der Nutzung solcher Puppen für masturbatorische Ersatzhandlungen fehlt es an einem Opfer, an einer Rechtsgutsverletzung und an jeglicher schädigenden Außenwirkung bei Dritten. Selbst eine entfernte schädigende Wirkung der Art, dass durch die Nutzung solcher Puppen Taten gegen reale Kinder angeregt würden, besteht vor dem Hintergrund von Forschungsergebnissen nicht. Es zeigt sich vielmehr sogar ein umgekehrter Effekt, wonach die Masturbation unter Nutzung solcher Puppen Taten gegen reale Kinder ersetzen und damit verhindern kann (Desbuleux/Fuss 2024). Die Kriminalisierung zielt letztlich auf die bloße – moralisch abgewertete – Phantasie (Lederer 2025). Trotz solcher Durchbrechungen zeigt sich anhand der, hier nur holz schnittartig skizzierten, Entwicklung des Sexualstrafrechts, dass ein Recht auf Sexualität im Kern durchaus anerkannt ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Grund recht auf sexuelle Selbstbestimmung in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verankert, das dort erstmals 2008 Erwähnung fand (BVerfGE 120, 224 (239); zum Ganzen Valentiner 2021). Unterstützung, wie die Betroffenen mit dieser Situation umgehen sollen, ist kaum ersichtlich, eher wird von ihnen schlicht verlangt, dieses Verhalten und am besten gleich dieses Begehren, einzustellen. Finden entsprechende Phantasien dennoch ihre Fortsetzung, so weichen die Betroffenen im Vollzug oft auf Abbildungen aus, die keinen erkennbaren Sexualitätsbezug haben, etwa Wäschekataloge oder Abbildungen von Kindern allgemein. Auch zeichnen sie öfter selbst, und dann auch Kinder. Quelle (Open Access): https://www.inlibra.com/de/document/view/pdf/uuid/843651d4-17a3-318c-ba8b-f990a777f9e8?page=1&toc=4659161
@Nixda ich habe mich hier auf die Zeit bezogen, wo Schwule strafrechtlich verfolgt und gesellschaftlich geächtet wurden. Welche Firma wollte damals schon "schwulenfreundlich" sein? Merkste selber?