Thema: EMPATHIE

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema EMPATHIE.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Verständnis für Missbrauchsopfer - Eine Einbahnstraße?

Ich möchte mich in diesem Beitrag einem (erneut eher kontroversem) Thema widmen, das mir schon lange im Kopf herumgeht. Durch eine Mail die uns kürzlich erreicht hat, wurde mir nun der nötige Anstoß dafür gegeben, auch tatsächlich einen Beitrag dazu zu schreiben: Das Verhalten (nicht-pädophiler) Missbrauchsbetroffener, pädophilen Menschen gegenüber.

Als pädophile Frau, die sich mit der Seite "Wir sind auch Menschen" in erster Linie an nicht-pädophile Menschen richtet und bereit ist, sich mit diesen auseinanderzusetzen, werden mir (und natürlich auch den anderen Teammitgliedern) gerne Vorwürfe gemacht, Taten und Charaktereigenschaften zugeschrieben und ganz allgemein die Fähigkeit abgesprochen, Mitgefühl für von Missbrauch Betroffene zu empfinden oder einen, ihrer Ansicht nach, angemessenen Umgang mit der Thematik zu haben. Gern wird mir auch persönlich unterstellt, ich wäre verantwortlich dafür, was (mitunter) andere pädophile Menschen, eigentlich: Missbrauchstäter, ihnen oder anderen Kindern angetan haben oder tun. 

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review

Geschrieben mit Unterstützung von Sirius, Regenbogenfisch und Georg

Eine Betroffene von sexuellem Missbrauch und ein pädophiler Mann sitzen zusammen in einem Raum.

Josefine ist ein ehemaliges Opfer sexuellen Missbrauchs. Sie wurde im Kindesalter von ihrer Mutter an einen Missbrauchsring verkauft und war bis zu ihrem 18. Lebensjahr immer wieder schwerem sexuellen Missbrauch und anderen Formen psychischer und physischer Gewalt ausgesetzt. Heute setzt sie sich für Menschen ein, die ähnliches erfahren mussten.

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Gastbeitrag

Ja, ich hab's gesagt, denn beide Begriffe sieht man überall in den Medien. Es macht mich verrückt. Niemand versteht, was sie bedeuten.

Man sieht sogar "Interview mit einem Pädophilen" und ähnlichen Müll, und meistens reden sie dabei von einem verurteilten Kindesvergewaltiger, und nicht von jemanden mit Pädophilie, einer sexuellen Neigung zu Kindern. Wenn man von Pädophilen und Pädophilie hört, dann meistens in Nachrichten, welche diese beiden Begriffe absolut falsch verwenden und damit eigentlich sexuellen Kindesmissbrauch meinen.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

@Breaky Die sind auch hauptsächlich im Schulbereich unterwegs, da muss man halt super Kindernah rüberkommen. Man hätte auch einfach das Maul halten können, aber dafür sind sich einige zu wichtig.
@Anonym Habe dort mal einen Kommentar hinterlassen, mal sehen, ob er freigeschaltet wird. Bemerkenswert übrigens, dass die Kanzlei überhaupt nicht im Bereich Strafrecht tätig ist, sondern lediglich im Arbeits-, Erb- und Kommunalrecht. Die bisherigen mir bekannten Einschätzungen von Anwälten im Bereich Strafrecht haben das Urteil allesamt kritisiert.
Danke für diese hervorragende Stellungnahme, der ich mich nur nur vollständig anschließen kann. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht ist einer schwärzesten Tage in der Geschichte der Deutschen Demokratie seit 1945, weil in der Urteilsbegründung der Abschaffung zentraler Grundrechte Türen und Toren geöffnet wurden. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes, die diesem Urteil zugestimmt haben, haben ihre Entscheidung nicht an einer wissenschaftlichen Faktenlage begründet, sondern sich auf Vermutungen, falsche Zitate und allgemein sehr diskriminierenden Aussagen gegenüber Pädophilen gestürzt. Denn das Ergebnis, das zum Schluss herauskommen musste, stand von vornherein fest: Dass das Puppenverbot bestehen bleiben müsste, denn sonst wären alle Parteien, KTW, die Pädojäger, Kinderschützer (auch angebliche) und Therapeut*innen, die gegenüber mit stigmatisierenden Aussagen aufgefallen sind, sofort auf die Barrikaden gegangen und hätten behauptet, dass von nun an massenhaften Missbrauch von Kindern Vorschub geleistet worden wäre, natürlich ohne jegliche wissenschaftliche Belege. Dafür haben die Richter*innen alle juristischen Winkelzüge verwendet, die es gibt und sind dabei hart an der Grenze vorbei geschliffen, wo auch die Einhaltung des Rechts von Bundesverfassungsrichtern nicht mehr erfolgt. Ich glaube nicht, dass Ihnen bewusst war, mit welcher brachialer Gewalt sie grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates schleifen, denn beim Thema Pädophilie wirft die Gesellschaft schnell Prinzipien über Bord, die sie an anderer Stelle vehement verteidigt: Dazu gehört, dass man nur wegen der Zugehörigkeit zu einer Minderheit nicht diskriminiert werden darf, was bei Pädophilen täglich mit Zustimmung einer übergroßen Bevölkerungsmehrheit geschieht und die Brandmauer gegen die AfD, die beim Thema Pädophilie faktisch nicht existiert. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht ist die Folge der jahrzehntelangen Stigmatisierung von pädophilen Menschen seit den 1990er Jahren, die von allen wichtigen politischen und gesellschaftlichen Akteuren getragen wird. Selbst von KTW, das in den Anfangsjahren viel zur Entstigmatisierung pädophiler Menschen beigetragen hat, kommen in letzter Zeit fast ausschließlich diskriminierende Stellungsnahmen gegenüber Pädophilen, vor allem von Herrn Prof. Dr. Beier. Wenn man ständig nur das Bild von einem Pädophilen entwirft, der andauernde Gefahr für die Gesellschaft ist und nur durch Therapie und/oder triebdämpfende Medikamente von sexuellen Übergriffen auf Kindern abgehalten werden, dann muss man sich nicht wundern, dass man am Ende die völlige rechtliche Willkür gegenüber Pädophilen in Kauf nimmt. Die Gesellschaft wird dieses Urteil nicht interessieren, weil diese durch die gezielte Nichtberichterstattung im ÖRR davon nichts erfahren hat. Dabei haben sich die Vertreter der queren Community, die Pädophile ausdrücklich diskriminieren, ihr eigenes Grab geschaufelt, denn bei einem Wahlsieg der AfD werden sie die nächsten sein, die mit Unrechtsgesetzen ins Visier genommen werden und wie man aus Erfahrungen aus den USA, Russland und der Türkei weiß, werden nur sehr wenige Richter*innen den Mut haben, sich öffentlich gegen eine Regierung des Unrechtes zu stellen.
@Breaky Dann zieh dir gerne diesen abenteurlichen Artikel rein: https://grafkerssenbrock.com/kinderschutz-als-verfassungsrechtlicher-leitgedanke Der Gesetzgeber ist berechtigt, gesellschaftliche Wertentscheidungen sichtbar zu machen und durch Strafnormen deutlich zu machen, dass bestimmte Verhaltensweisen mit der Werteordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind. Gerade im Bereich des Kinderschutzes dürfe der Staat normativ verdeutlichen, dass Kinder niemals zum Objekt sexueller Handlungen oder sexueller Objektivierung gemacht werden dürfen. [...] Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung ist keine Aufgabe eines einzelnen Rechtsgebiets. Er ist ein tragendes Strukturprinzip der gesamten Rechtsordnung.
Danke für Euern Einsatz, aber gemessen an der Historie bin ich leider sehr pessimistisch. Das beste Beispiel ist glaube ich der WELT-Artikel von Benjamin Stibi der auseinandergenommen wurde...