Thema: MISSBRAUCHSBETROFFENE

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Titelbild zu Verständnis für Missbrauchsopfer - Eine Einbahnstraße?

Ich möchte mich in diesem Beitrag einem (erneut eher kontroversem) Thema widmen, das mir schon lange im Kopf herumgeht. Durch eine Mail die uns kürzlich erreicht hat, wurde mir nun der nötige Anstoß dafür gegeben, auch tatsächlich einen Beitrag dazu zu schreiben: Das Verhalten (nicht-pädophiler) Missbrauchsbetroffener, pädophilen Menschen gegenüber.

Als pädophile Frau, die sich mit der Seite "Wir sind auch Menschen" in erster Linie an nicht-pädophile Menschen richtet und bereit ist, sich mit diesen auseinanderzusetzen, werden mir (und natürlich auch den anderen Teammitgliedern) gerne Vorwürfe gemacht, Taten und Charaktereigenschaften zugeschrieben und ganz allgemein die Fähigkeit abgesprochen, Mitgefühl für von Missbrauch Betroffene zu empfinden oder einen, ihrer Ansicht nach, angemessenen Umgang mit der Thematik zu haben. Gern wird mir auch persönlich unterstellt, ich wäre verantwortlich dafür, was (mitunter) andere pädophile Menschen, eigentlich: Missbrauchstäter, ihnen oder anderen Kindern angetan haben oder tun. 

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Wie gesagt es ist per eines der drei Definition von Kunst des BVerfG eben genau das; Kunst. Genau so wie Pornografie eben Kunst ist, da es ein schöpferisches Werk ist. Nur weil eine aufwendige Skulptur bspw. ebenfalls in der Lage ist "Sex zu haben" macht es dessen Erschaffung nicht weniger Wert. Ebenfalls haben viele Cosplay-Puppen ebenfalls solche Öffnungen, da sich die Hersteller so auf dem Markt besser durchsetzen und Kosten sparen. Statt verschiedener Produktionsarten, haste eben eine einheitliche. Es gibt auch viele Kunden, die kaufen sich Sexpuppen aber haben nie Sex mit ihnen. Sie dominieren halt den Markt.
Puppen müssen "nach ihrer Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt" sein, damit sie strafbar sind. Ich könnte mir vorstellen, dass es schwer wäre zu argumentieren, dass dies hinreichend tief in die Kunstfreiheit einschneidet - schließlich müssen Puppen zu künstlerischen Zwecken nicht zwingend funktionierende Körperöffnungen haben.
Was ich Schade finde ist das die Verfassungsbeschwerden nicht ebenfalls Art. 5 GG aufgegriffen haben. Eine Nutzung zu sexuellen Zwecken ist schließlich lt. Gesetz nicht notwendig. Da bereits der bloße Besitz ausreicht. Die Herstellung ist ein künstlerischer Prozess, da sie ein Erzeugnis menschlicher Arbeit und der Ausdruck einer Person ist. Überraschend ist auch wie viele selbst solche Puppen skulptieren (ca. 20% der Strafverfahren). Die Kunstfreiheit ist verletzt, da sie schrankenlos ist und nur unter Abwägung zu anderen Grundrechten eingeschränkt werden darf. Im Besitz bekommt es aber keiner mit und ebenfalls wird keiner geschädigt. Daher hätte man auch hier eine Grundsatzfrage klären können. Leider ein großes, verschwendetes Potential, vor allem da ja gefühlt alles was geht aufgegriffen wurde.
Man sollte auch nicht erwarten das es einen gesellschaftlichen Wandel, oder so geben wird. In Amerika ist das Ashcroft-Urteil 29 Jahre her (was ein Verbot von fiktiver Pornographie kippte) und dort ist der Hass auf Pädophile noch viel größer.
Na ja, das erklärte Ziel, soll ja die Verhinderung des sexuellen Kindesmissbrauchs sein. So gesehen, wäre das Puppenverbot ein Vorfeld-Straftatbestand und ein weiterer Ausdruck des Umbaus des liberalen Rechtsstaates hin zu einem "präventiven Sicherheitsstaat". Das passiert im Terrorismusabwehrbereich auch schon seit langem. Dass die Legislative bei der Gesetzgebung, auf den Nachweis eines Zusammenhangs zwischen Puppenbesitz und sexuellem Kindesmissbrauch einfach komplett verzichtet hat, spricht natürlich dafür, dass das erklärte Ziel, in Wirklichkeit, nur als Legitimationsgrundlage für die Diskriminierung pädophiler Menschen herhalten soll.