Thema: PÄDOPHILIE VS MISSBRAUCH

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema PÄDOPHILIE VS MISSBRAUCH.

Alle Beiträge zum Thema

In den letzten Tagen ist ein Missbrauchsfall groß durch die Medien gegangen, der sich um einen Hauptverdächtigen aus Münster dreht. Der Missbrauchsfall in Münster hat bundesweit für Aufsehen gesorgt, einmal weil die Täter mit einer ungeheuerlichen Professionalität ihre Missbrauchstaten organisiert haben, aber auch, weil der Haupttäter wohl pädophil ist, mehrfach wegen Kinderpornografie verurteilt wurde und sogar eine Therapie für seine Neigung gemacht hat.

Medial sorgt der Fall dafür, dass auch dem Thema Pädophilie wieder sehr viel Aufmerksamkeit gewidmet wird. Leider gibt es einige Unwahrheiten und Falschaussagen, die sich bei dem Thema regelmäßig in Medienberichten finden lassen. Ich habe mir daher mal die Zeit genommen, ein paar dieser Falschaussagen zu sammeln und zu korrigieren. Die folgende Liste erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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Gastbeitrag

Ja, ich hab's gesagt, denn beide Begriffe sieht man überall in den Medien. Es macht mich verrückt. Niemand versteht, was sie bedeuten.

Man sieht sogar "Interview mit einem Pädophilen" und ähnlichen Müll, und meistens reden sie dabei von einem verurteilten Kindesvergewaltiger, und nicht von jemanden mit Pädophilie, einer sexuellen Neigung zu Kindern. Wenn man von Pädophilen und Pädophilie hört, dann meistens in Nachrichten, welche diese beiden Begriffe absolut falsch verwenden und damit eigentlich sexuellen Kindesmissbrauch meinen.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Ich habe ehrlich gesagt Gänsehaut bekommen als ich gesehen habe das eine Staatsanwaltschaft tatsächlich aufgrund von Volksverhetzung gegen Pädophile ermittelt. Das ist ein wichtiges Signal, denn das passiert nahezu täglich. Seien es Medien, oder Politiker, Influencer. Es ist dermaßen normalisiert. Ich hoffe auf einen positiven Ausgang.
Karin zu Flagge bekennen
Jeder mag seine Überlegungen anstellen, warum auch nicht, aber dieser allgenwärtige Impuls, Regelungen und Definitionen zu ersinnen die dann einfach richtig sein sollen, moralisch vor allem überlgen sein sollen, ist das zugrundeliegende große Problem. Vielleicht sollte man mehr darüber nachdenken wie Menschen, Gesellschaften damit umgehen können daß es auch ganz andere Sichtweisen, Erfahrungen, kulturelle Wirklichkeiten gab und gibt.
Wie gesagt es ist per eines der drei Definition von Kunst des BVerfG eben genau das; Kunst. Genau so wie Pornografie eben Kunst ist, da es ein schöpferisches Werk ist. Nur weil eine aufwendige Skulptur bspw. ebenfalls in der Lage ist "Sex zu haben" macht es dessen Erschaffung nicht weniger Wert. Ebenfalls haben viele Cosplay-Puppen ebenfalls solche Öffnungen, da sich die Hersteller so auf dem Markt besser durchsetzen und Kosten sparen. Statt verschiedener Produktionsarten, haste eben eine einheitliche. Es gibt auch viele Kunden, die kaufen sich Sexpuppen aber haben nie Sex mit ihnen. Sie dominieren halt den Markt.
Puppen müssen "nach ihrer Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt" sein, damit sie strafbar sind. Ich könnte mir vorstellen, dass es schwer wäre zu argumentieren, dass dies hinreichend tief in die Kunstfreiheit einschneidet - schließlich müssen Puppen zu künstlerischen Zwecken nicht zwingend funktionierende Körperöffnungen haben.
Was ich Schade finde ist das die Verfassungsbeschwerden nicht ebenfalls Art. 5 GG aufgegriffen haben. Eine Nutzung zu sexuellen Zwecken ist schließlich lt. Gesetz nicht notwendig. Da bereits der bloße Besitz ausreicht. Die Herstellung ist ein künstlerischer Prozess, da sie ein Erzeugnis menschlicher Arbeit und der Ausdruck einer Person ist. Überraschend ist auch wie viele selbst solche Puppen skulptieren (ca. 20% der Strafverfahren). Die Kunstfreiheit ist verletzt, da sie schrankenlos ist und nur unter Abwägung zu anderen Grundrechten eingeschränkt werden darf. Im Besitz bekommt es aber keiner mit und ebenfalls wird keiner geschädigt. Daher hätte man auch hier eine Grundsatzfrage klären können. Leider ein großes, verschwendetes Potential, vor allem da ja gefühlt alles was geht aufgegriffen wurde.