Thema: PÄDOPHILIE VS MISSBRAUCH

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema PÄDOPHILIE VS MISSBRAUCH.

Alle Beiträge zum Thema

In den letzten Tagen ist ein Missbrauchsfall groß durch die Medien gegangen, der sich um einen Hauptverdächtigen aus Münster dreht. Der Missbrauchsfall in Münster hat bundesweit für Aufsehen gesorgt, einmal weil die Täter mit einer ungeheuerlichen Professionalität ihre Missbrauchstaten organisiert haben, aber auch, weil der Haupttäter wohl pädophil ist, mehrfach wegen Kinderpornografie verurteilt wurde und sogar eine Therapie für seine Neigung gemacht hat.

Medial sorgt der Fall dafür, dass auch dem Thema Pädophilie wieder sehr viel Aufmerksamkeit gewidmet wird. Leider gibt es einige Unwahrheiten und Falschaussagen, die sich bei dem Thema regelmäßig in Medienberichten finden lassen. Ich habe mir daher mal die Zeit genommen, ein paar dieser Falschaussagen zu sammeln und zu korrigieren. Die folgende Liste erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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Gastbeitrag

Ja, ich hab's gesagt, denn beide Begriffe sieht man überall in den Medien. Es macht mich verrückt. Niemand versteht, was sie bedeuten.

Man sieht sogar "Interview mit einem Pädophilen" und ähnlichen Müll, und meistens reden sie dabei von einem verurteilten Kindesvergewaltiger, und nicht von jemanden mit Pädophilie, einer sexuellen Neigung zu Kindern. Wenn man von Pädophilen und Pädophilie hört, dann meistens in Nachrichten, welche diese beiden Begriffe absolut falsch verwenden und damit eigentlich sexuellen Kindesmissbrauch meinen.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

@Nixda Das Puppenverbot und §184b sind für mich schon miteinander verzweigt bin ich ganz ehrlich. Das muss man auch anerkennen, denn genau diesen "Anfangsverdacht" kann man tatsächlich konstruieren, wenn die Puppen wieder legal werden sollten. Wenn man eine hochrealistische Puppe nämlich auf bestimmte Art und Weise fotografiert wäre §184b StGB erfüllt... Ich kann mir so kein "ruhiges" leben mit einer Puppe vorstellen, da ich auch gerne Momente festhalten wollen würde. Es wäre auch für mich etwas widersprüchlich wenn Liebespuppen legal werden, aber fiktive Bilder weiterverfolgt werden, da man die Puppe ja entsprechend in Szene setzen kann - was dann wie dem betrachten eines fiktiven Bildes entspricht.
@Klase "Ich finde es unpassend und problematisch ..." - Von mir aus gerne. Kann jeder finden, wie er will. Meine Kernaussage war, dass eben auch moralisch hochtrabende Persönlichkeiten, die öffentlichkeitswirksam gern das Schild des Progressivismus vor sich her tragen, ganz schnell Hakenkreuze in den Augen bekommen können, wenn es ums Thema "Pädo" geht. Btw: Im Fall Edathy wurde ein - zum damaligen Zeitpunkt - legales Verhalten zum Anlass für Ermittlungen und Durchsuchungen. Nicht auszuschließen, dass nach etwaiger Aufhebung des Puppenverbots, ein Anfangsverdacht auf ähnliche Weise konstruiert wird. Nach dem Motto: Wer solche Puppen besitzt, der besitzt wahrscheinlich auch noch irgendwas Verbotenes. Und da schließt sich der Kreis wieder. Ok, wer sich gern durchsuchen lässt: Why not? Beste Grüße :+)
Salus ist da nicht die einzige App die mit Missbrauchsabbildungen trainiert wird. Deutschland verwendet auch so eine KI und erwirbt sie sogar kommerziell, sie finanziert also ein Unternehmen was aktiv Missbrauchsabbildungen für ihr Produkt nutzt. Darüber hinaus steht mit „Griffeye Brain“ auch eine werkseigene KI zur Verfügung, die hinsichtlich inkriminierten Materials trainiert ist. [...] Heute ist die Software „Griffeye Analyze DI Pro“ in Schleswig-Holstein sowie auch in mehreren weiteren Länderpolizeien flächendeckend im Einsatz. Die Polizei in Niedersachsen hat eine Eigenentwicklung im Einsatz "KiPo-Analyzer". Finde es interessant wie man die Verwendung für "das gute" rechtfertigen kann, so als ob die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen plötzlich ein Dreck wert sind.
Auch dann ergibt das keinen Sinn. Pädophilie ist kein Verhalten.
Das kann man so verstehen, oder so das "Pädophilie" gesellschaftlich als "unmoralisch" empfunden wird. Das ist halt die Realität und daher auch der Grund warum das Gesetz eingeführt wurde. Man hätte es vlt. so formulieren sollen "ein unmoralisch empfundenes Verhalten".