Thema: KRANKHEIT

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Alle Beiträge zum Thema

In den letzten Tagen ist ein Missbrauchsfall groß durch die Medien gegangen, der sich um einen Hauptverdächtigen aus Münster dreht. Der Missbrauchsfall in Münster hat bundesweit für Aufsehen gesorgt, einmal weil die Täter mit einer ungeheuerlichen Professionalität ihre Missbrauchstaten organisiert haben, aber auch, weil der Haupttäter wohl pädophil ist, mehrfach wegen Kinderpornografie verurteilt wurde und sogar eine Therapie für seine Neigung gemacht hat.

Medial sorgt der Fall dafür, dass auch dem Thema Pädophilie wieder sehr viel Aufmerksamkeit gewidmet wird. Leider gibt es einige Unwahrheiten und Falschaussagen, die sich bei dem Thema regelmäßig in Medienberichten finden lassen. Ich habe mir daher mal die Zeit genommen, ein paar dieser Falschaussagen zu sammeln und zu korrigieren. Die folgende Liste erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Das Gericht gibt gerade fleißig Interviews wegen dmem 75-Jährigen Jubiläum und da betteln die förmlich um die Bestätigung des Volkes. Das sei das wichtigste Mittel um einen Angriff auf die Grundrechte zu sichern. Kann mir daher vorstellen das die einfach Schiss hatten noch mehr vertrauen zu verlieren und diffamiert zu werden, da das Vertrauen in das Gericht lt. Umfragen immer weiter sinkt. Für Menschen die hinter das Stigma schauen können wurde aber deutlich das es ein Urteil auch gegen Sie war. Habe selbst AfD-Fanboys gesehen die das Urteil nicht wegen dem Ergebnis kritisieren, sondern wegen der Begründung die alles in Zukunft ermöglicht.
Ich habe in den letzten Tagen nochmal ziemlich viel über das Urteil und insbesondere über die Definition von "Sozialbezug" in diesem Urteil nachgedacht. Es ist vor allem eine absolut radikale Neudefinition. Bisher war ein Sozialbezug ja immer so definiert, dass eine Handlung "von sich aus" Berührungspunkte mit der Allgemeinheit bzw. anderen Personen aufweisen muss, worauf Offenloch in seinem Sondervotum ja auch hingewiesen hat. Jetzt soll aber plötzlich schon ein Sozialbezug vorliegen, wenn die bloße Möglichkeit, dass eine Handlung, die komplett im Verborgenen stattfindet, ja vielleicht doch noch die Lust auf eine weitere Handlung fördern könnte (obwohl die wissenschaftlichen Ergebnisse immer deutlicher dagegen sprechen), welche dann aber immer noch einen separaten Entscheidungsprozess erfordern würde?! Das ist keine Aufweichen oder Erweitern der Definition, das ist eine komplette Neudefinition, ein eklatanter Bruch mit der bisherigen Rechtsprechung. Was das ganze aber noch krasser macht, ist die Tatsache, dass es sich hier um den absolut wichtigsten Punkt im Urteil handelt. Ohne diese sehr abenteuerliche Konstruktion eines Sozialbezuges hätte man die Puppennutzung ja zwangsweise im Kernbereich privater Lebensgestaltung einordnen MÜSSEN. Und damit wären alle anderen Punkte irrelevant, denn jeder Eingriff in diesen Kernbereich ist eben ausnahmslos verfassungswidrig. Für mich ist das ein ziemlich klarer Beweis, dass es sich hier um ein "Wunschergebnis" der Senatsmehrheit handelt. Hier waren 6 von 8 Richtern anscheinend gegen eine ordnungsgemäße Prüfung der Verfassungskonformität. Nur Offenloch (dessen Aufgabe als Berichterstatter es u. a. auch war, einen Entscheidungsentwurf vorzubereiten) und der/die weitere Richter:in, der ihm zugestimmt hat, haben hier wirklich ihre Arbeit ordnungsgemäß verrichtet. Der Rest hat, um zu einem gewünschten Ergebnis zu kommen, Fakten komplett verdreht und etablierte Begriffe radikal umdefiniert. Das ist ein massiver Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit! Klar ist das ein sehr heftiger Vorwurf an das BVerfG, aber m. E. ist es tatsächlich naheliegend, dass es genau so passiert ist. Ich werde in der nächsten Zeit mal weitere, neuere Urteile des BVerfG beobachten und auf ihre Definition von "Sozialbezug" durchsuchen (falls dies erwähnt wird). Sollte in einem dieser neueren Urteile dann plötzlich wieder die ursprüngliche Definition auftauchen, hätte sich das BVerfG endgültig verraten und komplett selbst delegitimiert.
Vielen Dank, Sirius, für diesen sehr guten Artikel mal wieder. Du bist der Beste.
Ha auch eine gute Idee. Ich dachte an eine Sonderkategorie des Pädobären für Leute, die aktiv der Hilfe entgegenwirken: den „Blutroten Pädobären“.
Ich glaube es bräuchte fast einen Sonderpreis für Experten, die schädliche Dinge sagen. Wie wäre es mit den Irving-Bieber-Gedenkpreis für psychologische Fachpersonen, die sexuelle Minderheiten pathologisieren und Stigmatisierung fördern?