Thema: GABRIEL MATZNEFF

Liebe Leser,

diese Woche ist für mich besonders frustrierend. So habe ich in meiner Kiste zwar Haufenweise Medienberichte gesammelt, die sich stigmatisierend über Pädophilie äußern. Die meisten davon sind aber der "übliche Kleinkram", also Beiträge, die "nur" an einzelnen Stellen das Wort "pädophil" als gleichbedeutend mit "Kindesmissbrauch" benutzen. Dazu lässt sich nicht viel sagen – oder zumindest nicht viel, was ich hier nicht schon Dutzende Male zuvor gesagt habe. Zwei besonders hartnäckige Beispiele für diese unangenehme Angewohnheit von Journalisten, sich nicht zu informieren was das Wort "pädophil" überhaupt bedeutet bevor sie es benutzen, habe ich mir aber dennoch herausgegriffen und etwas ausführlicher kommentiert. Ich wünsche viel Spaß beim Lesen!

Weiterlesen…

Liebe Leser,

nach der letzten Woche, die von zwei großen Themen und vielen Medienberichten dazu gefüllt war, geht es diese Woche etwas ruhiger zum Thema Pädophilie zu. Ganz ruhig ist es aber dann doch nicht, und so habe ich dennoch das ein oder andere Fundstück in meiner Kiste gelagert. Zum einen möchte ich diese Woche einen ziemlich sachlichen Artikel über Pädophilie lobend erwähnen, dafür aber gleich zwei andere wiederum in die Kritik nehmen – was gemessen an manch anderen Einträgen meiner kleinen Kolumne gar kein so schlechtes Verhältnis ist. 

Weiterlesen…

Liebe Leser, 

diese Woche sind viele Schlagzeilen zum Thema Pädophilie durch die Medien gegangen. Wie leider zu erwarten ist, ist der Großteil dieser Schlagzeilen wieder einmal negativ. Zum Einen hat ein "Pädophilie-Skandal" in Frankreich für recht viel Aufsehen gesorgt, der aber wie wir sehen werden nicht viel mit Pädophilie zu tun hat. Außerdem hat der Bundestag einige Gesetzesverschärfungen im Bereich Kinderpornographie und Cybergrooming verabschiedet, was einige Medien ebenfalls zu weniger netten Schlagzeilen veranlasst hat. Als Entschädigung dafür gibt es aber immerhin auch einen der besten Artikel zum Thema Pädophilie, die in der letzten Zeit veröffentlicht wurden. 

Weiterlesen…

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

Suche

Mitmachen!

Du möchtest auch einen Text auf Kinder im Herzen veröffentlichen? Dann reiche doch einen Gastbeitrag ein!

Neuste Kommentare

Ja, denn der ICD-11 ist seit dem 01.01.2022 in Kraft. In Deutschland wird er noch nicht im Alltag angwendet, da das ganze Gesundheitssystem umstrukturiert werden muss. Logischerweise heißt das nicht, das man das nicht einfach ignorieren kann, denn es ist in Kraft. Deutschland muss es nur umsetzen und hat dafür 5 Jahre Zeit - es wird also kommen. Das man jetzt an alten wissenschaftlichen Erkenntnissen verweist nur weil die Bürokratie/Politik so langsam ist wäre absurd. In 2 BvR 686/19, Zeile 18 wird bspw. auf den ICD-11 verwiesen (dort war es nicht einmal in Kraft getreten). Ich hoffe daher das der ICD-11 in den Verfassungsbeschwerden benannt wurden, denn diese ganzen Gesetze verfolgen somit gesunde Menschen ohne Erkrankung, aber auch solche mit einer pädophilen Störung. Es ist daher doppelt Scheiße.
Wie sieht es eig. mit dem ICD-11 aus? Muss sich das BVerfG daran orientieren? Denn sonst wird es doch wieder nur den ICD-10 nutzen und von Präferenzstörung reden und ggf. die Entscheidung negativ beeinflussen. In all den Entscheidungen, wo Pädophilie erwähnt wird geht es immer um Störung und die Gefahr einer pädophilen Neigung. Eindach selbat mal "pädophil" auf der Seite des BVerfG suchen. Im Jahr 2020 ist in einem Urteil von "schwere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB" die Rede (- 2 BvR 2473/17 - - 2 BvR 2696/18 -)
Unsere Verfassung ist einfach nicht so sehr auf den Schutz eines Individuums gerichtet. In den USA wurde letzte Woche geurteilt dass das Verbot von KI generierter KiPo verfassungswidrig ist, da keine realen Kinder betroffen und es somit eine opferlose Straftat ist. Abstrakte Gefährdungen rechtfertigen nicht die Verweigerung von essentiellen Grundrechten: https://www.techpolicy.press/court-rules-that-constitution-protects-private-possession-of-aigenerated-csam/ Damit dürften auch die ganzen Puppengesetze in enigen der Bundesstaaten nichtig sein.
Regenbogenfisch zu Paravielfalt: Ein Post Mortem
@Phil Daher hat es mittlerweile für mich einen äußert faden Beigeschmack, wenn queere Verbände und -Organisiationen von Toleranz, Akzeptanz, Menschenrechten und Menschenwürde reden. Geht mir genauso. Ich kann das schlichtweg nicht mehr ernst nehmen, weil ich genau weiß, dass das nicht für uns gilt. @Anonym Bei uns ist das alles mit den Pro-Contact Leuten vergleichbar, die alle in den Dreck ziehen obwohl der Großteil in Ruhe leben möchte ohne Kontakt zu Kindern. Ich würde hier spezifizieren, dass es um sexuellen Kontakt geht. Normalen Kontakt zu Kindern sehen Anti-Cs nicht zwangsläufig als problematisch und viele hätten ihn auch gerne.