Thema: GABRIEL MATZNEFF

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema GABRIEL MATZNEFF.

Alle Beiträge zum Thema

Liebe Leser,

diese Woche ist für mich besonders frustrierend. So habe ich in meiner Kiste zwar Haufenweise Medienberichte gesammelt, die sich stigmatisierend über Pädophilie äußern. Die meisten davon sind aber der "übliche Kleinkram", also Beiträge, die "nur" an einzelnen Stellen das Wort "pädophil" als gleichbedeutend mit "Kindesmissbrauch" benutzen. Dazu lässt sich nicht viel sagen – oder zumindest nicht viel, was ich hier nicht schon Dutzende Male zuvor gesagt habe. Zwei besonders hartnäckige Beispiele für diese unangenehme Angewohnheit von Journalisten, sich nicht zu informieren was das Wort "pädophil" überhaupt bedeutet bevor sie es benutzen, habe ich mir aber dennoch herausgegriffen und etwas ausführlicher kommentiert. Ich wünsche viel Spaß beim Lesen!

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Liebe Leser,

nach der letzten Woche, die von zwei großen Themen und vielen Medienberichten dazu gefüllt war, geht es diese Woche etwas ruhiger zum Thema Pädophilie zu. Ganz ruhig ist es aber dann doch nicht, und so habe ich dennoch das ein oder andere Fundstück in meiner Kiste gelagert. Zum einen möchte ich diese Woche einen ziemlich sachlichen Artikel über Pädophilie lobend erwähnen, dafür aber gleich zwei andere wiederum in die Kritik nehmen – was gemessen an manch anderen Einträgen meiner kleinen Kolumne gar kein so schlechtes Verhältnis ist. 

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Liebe Leser, 

diese Woche sind viele Schlagzeilen zum Thema Pädophilie durch die Medien gegangen. Wie leider zu erwarten ist, ist der Großteil dieser Schlagzeilen wieder einmal negativ. Zum Einen hat ein "Pädophilie-Skandal" in Frankreich für recht viel Aufsehen gesorgt, der aber wie wir sehen werden nicht viel mit Pädophilie zu tun hat. Außerdem hat der Bundestag einige Gesetzesverschärfungen im Bereich Kinderpornographie und Cybergrooming verabschiedet, was einige Medien ebenfalls zu weniger netten Schlagzeilen veranlasst hat. Als Entschädigung dafür gibt es aber immerhin auch einen der besten Artikel zum Thema Pädophilie, die in der letzten Zeit veröffentlicht wurden. 

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Habe das meiner Schwester gezeigt und ihre Reaktion war "das ist doch krank, oder was meinst du?". Hab dann gesagt das Gedankenverbrechen und die Gleichsetzung mit CSAM krank ist. Hat mir dann geantwortet das es ihr eig. egal ist solange es KI ist. Hab mich über die erste Reaktion gewundert, weil sie zu Besuch eig. immer meine Anime-Sammlung sieht...
Großartiger, sehr offener Bericht! Danke dir!
Der Fall ist ein weiteres Paradebeispiel dafür, dass sich Pädophile überhaupt nicht auf die Rechtsstaatlichkeit verlassen können; auch komplett legales Verhalten schützt uns nicht vor Verfolgung. Schon die Weitergabe der Daten von der Agentur für Arbeit an die Kripo war m. E. klar rechtswidrig, da Behörden sehr strengen Datenschutzregelungen unterliegen, und es in diesem Fall null Anzeichen für eine Straftat gab.
Dieser Fall aus Lüdenscheid mit dem Kinderpfleger. Gibt von der Presse einen Facebook-Post dazu und die Top-Kommentare sind eher lobend dem Kinderpfleger über, da er selbst gekündigt hat. Habe jetzt nicht alle Kommis angeguckt (1300 Stück...), da ich mich nicht einloggen will. Denke mal aber da wird auch viel Müll dabei sein, weil der Aggro-Smiley die meistgenutzte Reaktion drauf ist.
Ich bin hoffnungslos. Wartet einfach ab. Das Gericht wird einfach das hier wiederholen: Je gewichtiger der zu erwartende Schaden für das Kind oder je weitreichender mit einer Beeinträchtigung des Kindeswohls zu rechnen ist, desto geringere Anforderungen müssen an den Grad der Wahrscheinlichkeit gestellt werden, mit der auf eine drohende oder erfolgte Verletzung geschlossen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. September 2020 - 1 BvR 528/19 -, Rn. 30; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2022 - 1 BvR 1807/20 -, Rn. 45). Da hands-on-Delikte zu Lasten von Kindern schwerste Taten wie etwa den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176a StGB) einschließen und damit dem betroffenen Kind im Einzelfall massive Schäden drohen, ließe sich allein mit der vom Oberlandesgericht herangezogenen vermeintlich geringen Wahrscheinlichkeit der Begehung von hands-on-Delikten durch (bislang) Konsumenten von Kinderpornographie eine erhebliche Kindeswohlgefährdung im Einzelfall nicht ausschließen Kann man 1:1 auf alles opferlose anwenden, da es im Einzelfall nie ausgeschlossen werden kann.