Thema: ARBEIT MIT KINDERN

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Liebe KiH-Leser,
meine Ankündigung von letzter Woche war zum Glück etwas voreilig; und so wird es diese und in den nächsten Wochen wie gewohnt jeden Sonntag meine Sonntagskiste hier auf KiH geben. Zudem gibt es die Sonntagskiste diese Woche auch gleich mit einem neuen Bild (vielen Dank an Ruby dafür!)

Diese Woche habe ich nicht allzu viele Fundstücke in meiner Kiste mitgebracht. Zunächst geht es um zwei vorgeschlagene Gesetzesänderungen, welche einmal Ermittlern die Nutzung illegaler Bilder ermöglichen, und Sexualstraftätern die Arbeit mit Kindern für immer verbieten sollen. Zudem habe ich noch einige Beispiele für die stigmatisierende Erwähnung von Pädophilen in den Medien mitgebracht.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Ich bin hoffnungslos. Wartet einfach ab. Das Gericht wird einfach das hier wiederholen: Je gewichtiger der zu erwartende Schaden für das Kind oder je weitreichender mit einer Beeinträchtigung des Kindeswohls zu rechnen ist, desto geringere Anforderungen müssen an den Grad der Wahrscheinlichkeit gestellt werden, mit der auf eine drohende oder erfolgte Verletzung geschlossen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. September 2020 - 1 BvR 528/19 -, Rn. 30; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2022 - 1 BvR 1807/20 -, Rn. 45). Da hands-on-Delikte zu Lasten von Kindern schwerste Taten wie etwa den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176a StGB) einschließen und damit dem betroffenen Kind im Einzelfall massive Schäden drohen, ließe sich allein mit der vom Oberlandesgericht herangezogenen vermeintlich geringen Wahrscheinlichkeit der Begehung von hands-on-Delikten durch (bislang) Konsumenten von Kinderpornographie eine erhebliche Kindeswohlgefährdung im Einzelfall nicht ausschließen Kann man 1:1 auf alles opferlose anwenden, da es im Einzelfall nie ausgeschlossen werden kann.
Danke für die Info. Hängt das vielleicht damit zusammen? https://dserver.bundestag.de/btd/20/119/2011984.pdf "Die Verfassungsbeschwerden betreffen das Verbot des Inver­kehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpuppen mit kind­lichem Erscheinungsbild gemäß § 184l StGB." "Bericht der Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Elisabeth Winkelmeier-Becker Der Rechtsausschuss hat in seiner 110. Sitzung am 26. Juni 2024 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD und der Gruppe Die Linke bei Abwesenheit der Gruppe BSW beschlossen zu empfehlen, in den Verfahren, die in dieser Streitsachenübersicht aufgeführt sind, keine Stellungnahme abzugeben und nicht beizutreten"
Gerade gelesen. WTF?? Der ganze Artikel ist ja das reinste Geschwurbel. So ein Dreck steht auf einer Seite, die sich vor allem an medizinisches Fachpersonal richtet?!
Ich habe den Film jetzt auch endlich gesehen. Es ist bisher zwar der einzige Film zum Thema Pädophilie, den ich gesehen habe, daher kann ich ihn nicht mit anderen Filmen vergleichen - aber er ist sofort zu einem meiner Lieblingsfilme geworden. An vielen Stellen konnte ich mich sehr gut mit Gabo indentifizieren. Als Gabo dann auf der Straße zusammenbricht und sich schließlich bei seiner Schwester outet, kamen mir auch die Tränen. Für mich ist der Film auch kein "klares Plädoyer für mehr Prävention", sondern vor allem ein Argument für die Entstigmatisierung von Pädophilie. Es bräuchte viel mehr Filme dieser Art. Dass der Film nur so eingeschränkt verfügbar ist (in der ZDF-Mediathek z.B. nur ab 22 Uhr), ist echt schade. Carlo Krammling hat für seine Rolle als Gabo übrigens den Deutschen Schauspielpreis 2025 in der Kategorie "Nachwuchs" erhalten. Absolut verdient!
Alter lest Euch mal den DocCheck Flexikon Eintrag zur Pädophilie durch... Man soll sich für seine Neigung schlecht fühlen und das Ziel der Behandlung sei es Patienten dazu zu bringen das sie Erwachsene attraktiv finden sollen. Bin absolut schockiert. Natürlich wird auf ICD-10 verwiesen...