Thema: BERGISCH-GLADBACH

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Alle Beiträge zum Thema

Letzte Woche wurde vor dem Landesgericht in Köln ein Urteil im Missbrauchskomplex Bergisch-Gladbach gesprochen. Ein 43-jähriger Vater wurde des wiederholten Missbrauchs seiner heute drei Jahre alten Tochter schuldig gesprochen und zu 12 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. 

Dieser Fall ist für sich genommen schon erschütternd genug, doch die Ermittlungen haben außerdem den Blick auf eine Parallelwelt eröffnet, deren Ausmaß bundesweit für Schock und Entsetzen gesorgt hat. Eine Sonderkommission der Polizei, die BAO Berg, hat mit hunderten Ermittlern insgesamt über 200 Tatverdächtige in allen 16 Bundesländern ermittelt, die in diversen Chaträumen Kinderpornographie ausgetauscht, mit Missbrauch geprahlt oder sich teilweise gegenseitig zum Missbrauch angestachelt und verabredet haben. Eine dieser Chatgruppen auf Threema hatte alleine schon 76 Teilnehmer.

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Lieber Leser,

wir leben in schwierigen Zeiten. Die Medien werden regelmäßig von Missbrauchsskandalen erschüttert – wenn das Echo zu einem Fall gerade etwas abgeklungen ist, gibt es etwas Neues zu einem anderen Fall zu berichten, was die Maschinerie wieder ans Laufen bringt. Im Zuge dieser Berichterstattungen sind stigmatisierende Äußerungen gegen Pädophile zum Alltag geworden. Man liest öffentliche Forderungen nach Meldepflichten für Pädophile, und härteren Strafen. Im besten Fall findet man noch das ein oder andere Interview mit einem Therapeuten, der versichert, dass man mit ganz viel Glück und Therapie einen Pädophilen vielleicht doch entschärfen kann. Ich habe den Eindruck, mit jeder verstreichenden Woche werden die Aussagen gegen Pädophile in den Medien stärker und diskriminierender, und es ist nicht abzusehen, dass sich dieser Kurs in naher Zukunft ändert.  

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Liebe Leser,

was ist diese Woche nur los? Eine regelrechte Welle an Artikeln zum Thema Pädophilie ist auf diversen Seiten veröffentlicht worden, es scheint fast so, als ob die Journalisten die Flaute an Berichten während der Corona-Hochzeit nun ausgleichen wollen. Tatsächlich gibt es diese Woche so viel zu berichten, dass ich dem alleine nicht mehr Herr werden konnte und mir die Hilfe von ilytul und Ruby geholt habe. Diese Sonntagskiste ist also nicht das Werk einer einzelnen Person, sondern eine gemeinsame Anstrengung. Und das ist auch notwendig, denn es sind mal wieder alle gesammelten Inhalte – von einer sehr erfreulichen Ausnahme abgesehen – ziemlich kritikwürdig.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Ich kann dieses Buch, welches offiziell von dem Verlag kostenlos hier abrufbar ist: https://www.seritatyo.fi/wp-content/uploads/2023/06/Mielihalu_ja_jarkimina_Ulla-Konttila.pdf Es ist in der finnischen Sprache, aber es lohnt sich dieses Buch durch DeepL etc. übersetzen zu lassen. Es diskutiert die Pädophilie auf eine humane Weise und unterscheidet somit zwischen Missbrauch und der Neigung an sich. Ebenfalls thematisieren die Autoren auch Ersatzmaterialien und kommen im Kontext von CLSD zu dem schockierendem Ergebnis das "Wenn du ein Stück Plastik in Form bringst, dann ist es immer noch nur ein Stück Plastik."
Das lustige ist das Teile des Transsexuellengesetz ganze fünfmal als verfassungswidrig erklärt wurden: 1993: 1 BvL 38/92 2005: 1 BvL 3/03 2006: 1 BvL 1/04 und 1 BvL 12/04 2008: 1 BvL 10/05 2011: 1 BvR 32957/07 Ich kann mir nicht vorstellen das es das Gesetz als ganzes für nichtig erklärt, daher wird § 184l eine gleiche Laufbahn erleben, wenn man es darauf anlegen möchte.
Nicht nur das! Jetzt ist auch der Schutz von Gefühlen ein Staatsziel: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/hessen-polizei-gesetz-sicherheitsgefuehl-verfassungswidrig-kriminalitaet-gefahr
Das ist doch alles nutzlos. Das EGMR, die höchstmögliche Instanz die wir gehen können, hat doch im Jahre 2012 bei der Inzest-Strafbarkeit folgendes geurteilt: "Deutschland habe einen weiten Entscheidungsspielraum zum Schutz der Moral, entschied der Menschenrechtsgerichtshof [...] Das vom deutschen Gesetzgeber mit dem Inzestverbot verfolgte Ziel, den Schutz der Moral und der Rechte anderer zu gewährleisten, sei ein legitimes Ziel" Die "Moral" wird auch durch das Puppenverbot geschützt. Rechtsgüter sind also ausdrücklich absolut egal, denn die "Moral" ist ein Rechtsgut. So paradox es auch klingen mag, aber Minderheiten wie wir, dessen Existenz für viele schon ein Problem ist können zum "Schutz der Moral" diskriminiert werden. Das wurde vom EGMR so bestätigt. Warum sollte das BVerfG das bei pädophilen Fantasien anders sehen? Seien wir ehrlich. Das Gericht hat ja schließlich EXPLIZIT die Moral als Rechtfertigung genannt. Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/egmr-inzestverbot-geschwister-sexuelle-selbstbestimmung