Thema: BERGISCH-GLADBACH

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema BERGISCH-GLADBACH.

Alle Beiträge zum Thema

Letzte Woche wurde vor dem Landesgericht in Köln ein Urteil im Missbrauchskomplex Bergisch-Gladbach gesprochen. Ein 43-jähriger Vater wurde des wiederholten Missbrauchs seiner heute drei Jahre alten Tochter schuldig gesprochen und zu 12 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. 

Dieser Fall ist für sich genommen schon erschütternd genug, doch die Ermittlungen haben außerdem den Blick auf eine Parallelwelt eröffnet, deren Ausmaß bundesweit für Schock und Entsetzen gesorgt hat. Eine Sonderkommission der Polizei, die BAO Berg, hat mit hunderten Ermittlern insgesamt über 200 Tatverdächtige in allen 16 Bundesländern ermittelt, die in diversen Chaträumen Kinderpornographie ausgetauscht, mit Missbrauch geprahlt oder sich teilweise gegenseitig zum Missbrauch angestachelt und verabredet haben. Eine dieser Chatgruppen auf Threema hatte alleine schon 76 Teilnehmer.

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Lieber Leser,

wir leben in schwierigen Zeiten. Die Medien werden regelmäßig von Missbrauchsskandalen erschüttert – wenn das Echo zu einem Fall gerade etwas abgeklungen ist, gibt es etwas Neues zu einem anderen Fall zu berichten, was die Maschinerie wieder ans Laufen bringt. Im Zuge dieser Berichterstattungen sind stigmatisierende Äußerungen gegen Pädophile zum Alltag geworden. Man liest öffentliche Forderungen nach Meldepflichten für Pädophile, und härteren Strafen. Im besten Fall findet man noch das ein oder andere Interview mit einem Therapeuten, der versichert, dass man mit ganz viel Glück und Therapie einen Pädophilen vielleicht doch entschärfen kann. Ich habe den Eindruck, mit jeder verstreichenden Woche werden die Aussagen gegen Pädophile in den Medien stärker und diskriminierender, und es ist nicht abzusehen, dass sich dieser Kurs in naher Zukunft ändert.  

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Liebe Leser,

was ist diese Woche nur los? Eine regelrechte Welle an Artikeln zum Thema Pädophilie ist auf diversen Seiten veröffentlicht worden, es scheint fast so, als ob die Journalisten die Flaute an Berichten während der Corona-Hochzeit nun ausgleichen wollen. Tatsächlich gibt es diese Woche so viel zu berichten, dass ich dem alleine nicht mehr Herr werden konnte und mir die Hilfe von ilytul und Ruby geholt habe. Diese Sonntagskiste ist also nicht das Werk einer einzelnen Person, sondern eine gemeinsame Anstrengung. Und das ist auch notwendig, denn es sind mal wieder alle gesammelten Inhalte – von einer sehr erfreulichen Ausnahme abgesehen – ziemlich kritikwürdig.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Ich halte ihn, anhand seiner Selbstbeschreibung, auch für voreingenommen: Opferanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Christian Steffgen, hat seit 2001 viele Fälle auf Seiten der Opfer in Nebenklagen und Adhäsionsverfahren vertreten. Schade, dass gefühlt kein "Kinderschützer" oder "Opferanwalt" etwas Toleranz zeigen und über den Tellerrand schauen kann...
Einmal bitte mit 1 Stern bewerten, weil das ein echt schlechter Artikel ist: https://www.anwalt.de/rechtstipps/bundesverfassungsgericht-bestaetigt-verbot-von-sexpuppen-mit-kindlichem-erscheinungsbild-expertenbericht-277204.html Mit seinem Beschluss vom 21.05.2026 stärkt das Bundesverfassungsgericht den präventiven Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt. Immer geil diese Annahme. Die Wissenschaft suggeriert ja eben das die Puppen präventiv wirken können, also kann man hier wohl eher von einem Schaden sprechen. Die Entscheidung dürfte für die zukünftige Anwendung des § 184l StGB richtungsweisend sein und setzt zugleich Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Bewertung präventiver Strafnormen im Bereich des Sexualstrafrechts. Übersetzt: Mehr Verbote! Strafbar seien ausschließlich objektiv nach außen tretende Handlungen wie Herstellung, Vertrieb, Erwerb oder Besitz entsprechender Gegenstände. Die Vorschrift erfasse somit kein reines Gedankenstrafrecht. Gedankenstrafrecht bedeutet eben viel mehr, wie z. B. "predictive policing" und genau das wird mit § 184l StGB gemacht. Meine Fresse.
@Anonym Habe ich gestern auch gesehen. Noch besser: ALLE bisherigen Kommentare dort lehnen das Urteil (und das Puppenverbot allgemein) ab.
Hey Breaky, der Kollege hat deinen Kommentar und so einige andere tatsächlich freigegeben. Finde ich schon lustig
@Sirius Was heißt das konkret? Sind damit Pädophile gemeint, oder soll es in Zeitungen / Fernsehformaten diskutiert werden? Eine Doku über diese Puppen bzw. das Verfahren wäre schon cool. Dann kann man das endlich mal aus Sicht der Betroffenen gestalten.