Thema: BAO BERG

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Letzte Woche wurde vor dem Landesgericht in Köln ein Urteil im Missbrauchskomplex Bergisch-Gladbach gesprochen. Ein 43-jähriger Vater wurde des wiederholten Missbrauchs seiner heute drei Jahre alten Tochter schuldig gesprochen und zu 12 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. 

Dieser Fall ist für sich genommen schon erschütternd genug, doch die Ermittlungen haben außerdem den Blick auf eine Parallelwelt eröffnet, deren Ausmaß bundesweit für Schock und Entsetzen gesorgt hat. Eine Sonderkommission der Polizei, die BAO Berg, hat mit hunderten Ermittlern insgesamt über 200 Tatverdächtige in allen 16 Bundesländern ermittelt, die in diversen Chaträumen Kinderpornographie ausgetauscht, mit Missbrauch geprahlt oder sich teilweise gegenseitig zum Missbrauch angestachelt und verabredet haben. Eine dieser Chatgruppen auf Threema hatte alleine schon 76 Teilnehmer.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Karin zu Flagge bekennen
Jeder mag seine Überlegungen anstellen, warum auch nicht, aber dieser allgenwärtige Impuls, Regelungen und Definitionen zu ersinnen die dann einfach richtig sein sollen, moralisch vor allem überlgen sein sollen, ist das zugrundeliegende große Problem. Vielleicht sollte man mehr darüber nachdenken wie Menschen, Gesellschaften damit umgehen können daß es auch ganz andere Sichtweisen, Erfahrungen, kulturelle Wirklichkeiten gab und gibt.
Wie gesagt es ist per eines der drei Definition von Kunst des BVerfG eben genau das; Kunst. Genau so wie Pornografie eben Kunst ist, da es ein schöpferisches Werk ist. Nur weil eine aufwendige Skulptur bspw. ebenfalls in der Lage ist "Sex zu haben" macht es dessen Erschaffung nicht weniger Wert. Ebenfalls haben viele Cosplay-Puppen ebenfalls solche Öffnungen, da sich die Hersteller so auf dem Markt besser durchsetzen und Kosten sparen. Statt verschiedener Produktionsarten, haste eben eine einheitliche. Es gibt auch viele Kunden, die kaufen sich Sexpuppen aber haben nie Sex mit ihnen. Sie dominieren halt den Markt.
Puppen müssen "nach ihrer Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt" sein, damit sie strafbar sind. Ich könnte mir vorstellen, dass es schwer wäre zu argumentieren, dass dies hinreichend tief in die Kunstfreiheit einschneidet - schließlich müssen Puppen zu künstlerischen Zwecken nicht zwingend funktionierende Körperöffnungen haben.
Was ich Schade finde ist das die Verfassungsbeschwerden nicht ebenfalls Art. 5 GG aufgegriffen haben. Eine Nutzung zu sexuellen Zwecken ist schließlich lt. Gesetz nicht notwendig. Da bereits der bloße Besitz ausreicht. Die Herstellung ist ein künstlerischer Prozess, da sie ein Erzeugnis menschlicher Arbeit und der Ausdruck einer Person ist. Überraschend ist auch wie viele selbst solche Puppen skulptieren (ca. 20% der Strafverfahren). Die Kunstfreiheit ist verletzt, da sie schrankenlos ist und nur unter Abwägung zu anderen Grundrechten eingeschränkt werden darf. Im Besitz bekommt es aber keiner mit und ebenfalls wird keiner geschädigt. Daher hätte man auch hier eine Grundsatzfrage klären können. Leider ein großes, verschwendetes Potential, vor allem da ja gefühlt alles was geht aufgegriffen wurde.
Man sollte auch nicht erwarten das es einen gesellschaftlichen Wandel, oder so geben wird. In Amerika ist das Ashcroft-Urteil 29 Jahre her (was ein Verbot von fiktiver Pornographie kippte) und dort ist der Hass auf Pädophile noch viel größer.