Thema: VEREINTE NATIONEN

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema VEREINTE NATIONEN.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Nein, die UN will Kinderpornografie nicht legalisieren

Kurzfassung. Die Vereinten Nation sind kurz davor, einen internationalen Vertrag zur Bekämpfung von Computerkriminalität zu verabschieden. In einigen Kreisen verbreitet sich die Behauptung, der Vertrag würde zumindest in Teilen Kinderpornografie legalisieren und Kinder verwundbar gegenüber sexuellen Übergriffen machen. Dies basiert auf einem fundamental falschen Verständnis der Zusammenhänge: tatsächlich werden die internationalen Regeln zu Kinderpornografie durch den Vertrag wesentlich verschärft.

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Liebe Leser,

was ist diese Woche nur los? Eine regelrechte Welle an Artikeln zum Thema Pädophilie ist auf diversen Seiten veröffentlicht worden, es scheint fast so, als ob die Journalisten die Flaute an Berichten während der Corona-Hochzeit nun ausgleichen wollen. Tatsächlich gibt es diese Woche so viel zu berichten, dass ich dem alleine nicht mehr Herr werden konnte und mir die Hilfe von ilytul und Ruby geholt habe. Diese Sonntagskiste ist also nicht das Werk einer einzelnen Person, sondern eine gemeinsame Anstrengung. Und das ist auch notwendig, denn es sind mal wieder alle gesammelten Inhalte – von einer sehr erfreulichen Ausnahme abgesehen – ziemlich kritikwürdig.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Ich habe in den letzten Tagen nochmal ziemlich viel über das Urteil und insbesondere über die Definition von "Sozialbezug" in diesem Urteil nachgedacht. Es ist vor allem eine absolut radikale Neudefinition. Bisher war ein Sozialbezug ja immer so definiert, dass eine Handlung "von sich aus" Berührungspunkte mit der Allgemeinheit bzw. anderen Personen aufweisen muss, worauf Offenloch in seinem Sondervotum ja auch hingewiesen hat. Jetzt soll aber plötzlich schon ein Sozialbezug vorliegen, wenn die bloße Möglichkeit, dass eine Handlung, die komplett im Verborgenen stattfindet, ja vielleicht doch noch die Lust auf eine weitere Handlung fördern könnte (obwohl die wissenschaftlichen Ergebnisse immer deutlicher dagegen sprechen), welche dann aber immer noch einen separaten Entscheidungsprozess erfordern würde?! Das ist keine Aufweichen oder Erweitern der Definition, das ist eine komplette Neudefinition, ein eklatanter Bruch mit der bisherigen Rechtsprechung. Was das ganze aber noch krasser macht, ist die Tatsache, dass es sich hier um den absolut wichtigsten Punkt im Urteil handelt. Ohne diese sehr abenteuerliche Konstruktion eines Sozialbezuges hätte man die Puppennutzung ja zwangsweise im Kernbereich privater Lebensgestaltung einordnen MÜSSEN. Und damit wären alle anderen Punkte irrelevant, denn jeder Eingriff in diesen Kernbereich ist eben ausnahmslos verfassungswidrig. Für mich ist das ein ziemlich klarer Beweis, dass es sich hier um ein "Wunschergebnis" der Senatsmehrheit handelt. Hier waren 6 von 8 Richtern anscheinend gegen eine ordnungsgemäße Prüfung der Verfassungskonformität. Nur Offenloch (dessen Aufgabe als Berichterstatter es u. a. auch war, einen Entscheidungsentwurf vorzubereiten) und der/die weitere Richter:in, der ihm zugestimmt hat, haben hier wirklich ihre Arbeit ordnungsgemäß verrichtet. Der Rest hat, um zu einem gewünschten Ergebnis zu kommen, Fakten komplett verdreht und etablierte Begriffe radikal umdefiniert. Das ist ein massiver Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit! Klar ist das ein sehr heftiger Vorwurf an das BVerfG, aber m. E. ist es tatsächlich naheliegend, dass es genau so passiert ist. Ich werde in der nächsten Zeit mal weitere, neuere Urteile des BVerfG beobachten und auf ihre Definition von "Sozialbezug" durchsuchen (falls dies erwähnt wird). Sollte in einem dieser neueren Urteile dann plötzlich wieder die ursprüngliche Definition auftauchen, hätte sich das BVerfG endgültig verraten und komplett selbst delegitimiert.
Vielen Dank, Sirius, für diesen sehr guten Artikel mal wieder. Du bist der Beste.
Ha auch eine gute Idee. Ich dachte an eine Sonderkategorie des Pädobären für Leute, die aktiv der Hilfe entgegenwirken: den „Blutroten Pädobären“.
Ich glaube es bräuchte fast einen Sonderpreis für Experten, die schädliche Dinge sagen. Wie wäre es mit den Irving-Bieber-Gedenkpreis für psychologische Fachpersonen, die sexuelle Minderheiten pathologisieren und Stigmatisierung fördern?
Die Existenzberechtigung von diesen Leuten ist eben "Kinderschutz" und auch sie haben angst vor dem Stigma.