Thema: CYBERCRIME CONVENTION

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Titelbild zu Nein, die UN will Kinderpornografie nicht legalisieren

Kurzfassung. Die Vereinten Nation sind kurz davor, einen internationalen Vertrag zur Bekämpfung von Computerkriminalität zu verabschieden. In einigen Kreisen verbreitet sich die Behauptung, der Vertrag würde zumindest in Teilen Kinderpornografie legalisieren und Kinder verwundbar gegenüber sexuellen Übergriffen machen. Dies basiert auf einem fundamental falschen Verständnis der Zusammenhänge: tatsächlich werden die internationalen Regeln zu Kinderpornografie durch den Vertrag wesentlich verschärft.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Perfekt auf den Punkt gebracht! Die ganze Aufregung um Shein zeigt mal wieder, dass sich Politik und Gesellschaft für tatsächlichen Kinderschutz einen Scheißdreck interessieren. Es ist meistens einfach nur ein Vorwand, um Gegner solcher Maßnahmen dämonisieren zu können. Wenn die es mit dem Thema Kinderschutz erst meinen würden, würde man nicht bei jeder Gelegenheit Expertenmeinungen ignorieren. Mir fällt kein anderes Thema ein, bei dem so konsequent entgegen jeglicher wissenschaftlicher Erkenntnisse gehandelt wird. Es ist gerade als Anti-C-Pädo wirklich mehrfach frustrierend. Das immer mehr unschädliche Alternativen, die eigene Sexualität auszuleben, verboten werden, ist schon schlimm genug, aber dass sogar nachweislich Risikofaktoren für Missbrauch gefördert werden, bringt mich wirklich in Rage!
Guter Artikel! Was ich traurig finde ist das auch nicht-pädophile durch solche Verbote leiden. Sei es teiliophile die solche Puppen als Kinderersatz kaufen, oder Fiktophile/Fiktosexuelle Menschen die sich zu realen Menschen und somit Kindern nicht hingezogen fühlen. Sie haben tatsächlich als einzige Quelle der Liebe und Befriedigung ihre Fiktion. https://de.wikipedia.org/wiki/Fiktosexualit%C3%A4t
Das krasse an der Debatte ist ja das auf Shein auch Schusswaffen usw. verkauft wurden. Die sind ja jetzt auch Teil der Untersuchungen gegen Shein, aber die gesamte Aufmerksamkeit widmet man einem Stück Plastik. Nicht dem illegalen Waffenhandel womit auch tatsächlich schreckliche Verbrechen begangen werden können. Eine Entscheidung vom BVerfG wäre jetzt echt günstig gewesen. Schade!
Moral Panic zu Scheinbare Objektivität
Machen wir es kurz: It shall be within the discretion of Member States to decide whether paragraphs 2 and 6 of this Article apply to cases where it is established that pornographic material as referred to in Article 2(c)(iv) is produced and possessed by the producer solely for his or her private use in so far as no pornographic material as referred to in Article 2(c)(i), (ii) or (iii) has been used for the purpose of its production and provided that the act involves no risk of dissemination of the material. Warum stellt die EU eine Ausnahme für (iv) zur Verfügung solange kein Material aus (i), oder (ii) für dessen Herstellung genutzt wurde? Damit wird doch schon deutlich das sich (ii) auf reales Material bezieht. Sirius, du hast hier zu dieser chaotischen Debatte beigetragen.
Also sorry, aber wenn wir jetzt alles vermischen, US-, EU- und nationale Gesetze, Besitz und Verkauf, Puppen und Mangas, macht jede weitere Diskussion keinen Sinn mehr.