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Kurzfassung. Die Vereinten Nation sind kurz davor, einen internationalen Vertrag zur Bekämpfung von Computerkriminalität zu verabschieden. In einigen Kreisen verbreitet sich die Behauptung, der Vertrag würde zumindest in Teilen Kinderpornografie legalisieren und Kinder verwundbar gegenüber sexuellen Übergriffen machen. Dies basiert auf einem fundamental falschen Verständnis der Zusammenhänge: tatsächlich werden die internationalen Regeln zu Kinderpornografie durch den Vertrag wesentlich verschärft.

Was ist die Behauptung? Ausgehend von einigen rechtskonservativen US-Medien ist auch im deutschsprachigen Raum die Behauptung angekommen, die Cybercrime Convention der Vereinten Nationen sei von einer „Pädophilenlobby“ gesteuert, um gefährliche Ausnahmeregelungen in den Vertragstext zu Kinderpornografie einzubauen. Diese würde Kinder gezielt schwächen, indem Formen von Kinderpornografie legalisiert und die Ausbeutung von Kindern ermöglicht wird. Nur eine Minderheit der Mitgliedsstaaten, angeführt vom Iran soll versucht haben, dies zu verhindern, sei aber durch eine Mehrheit von Staaten rund um die EU und die USA überboten worden.

Eine Petition zu dem Thema fordert deshalb ganz konkret Bundeskanzler Olaf Scholz und die deutsche UN-Botschafterin Antje Leendertse auf, sich gegen den Vertrag zu positionieren, da dieser „einige Formen der Kinderpornografie, die lange als illegal galten“ entkriminalisieren sowie „die gesellschaftliche Wahrnehmung von Pädophilen verbessern“ würde. Zum Zeitpunkt des Schreibens dieses Artikels hatte die Petition eine Viertelmillion Unterschriften.

Etwas Kontext: Was ist die Cybercrime Convention? Die Cybercrime Convention ist ein internationaler Vertrag, der alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zur Umsetzung gemeinsamer Maßnahmen gegen Computerkriminalität verpflichtet. Zu den Inhalten gehört unter anderen auch eine Einigung über ein gemeinsames Vorgehen gegen Kinderpornografie. Der Vertrag ist ursprünglich von Russland eingebracht worden und nun nach mehr als drei Jahren Verhandlungen im August dieses Jahres vom Verhandlungskomitee verabschiedet worden. Derzeit wird auf die finale Zustimmung der letzten Entwurfsfassung durch die Generalversammlung gewartet, die noch dieses Jahr erfolgen soll. Die Konvention wird sehr kontrovers gesehen, und zahlreiche Zivilorganisationen wie der CCC, die EFF und weitere kritisieren, dass der Entwurf internationalen Menschenrechtsstandards nicht gerecht wird.

Was sagt die Cybercrime Convention zu Kinderpornografie? Die Bestimmungen zu Kinderpornografie finden sich in Artikel 14 der Konvention. Dort wird jeder Staat dazu verpflichtet, die Herstellung, Verbreitung, Finanzierung, Beschaffung und den Besitz von kinderpornografischem Material unter Strafe zu stellen. Kinderpornografie (im Entwurf als Kindesmissbrauchsmaterial oder Material der sexuellen Ausbeutung von Kindern bezeichnet) wird definiert als bildliche, auditive oder auch nur rein textuelle Darstellungen von unter 18-Jährigen, die diese entweder im Kontext sexueller Handlungen darstellt, oder deren Geschlechtsteile für sexuelle Zwecke abbildet.

Welche Ausnahmen ermöglicht die Cybercrime Convention bei Kinderpornografie? Grundsätzlich sind die Regeln sehr umfassend. Verboten werden sollen gleichermaßen Aufnahmen von Vergewaltigungen von Kleinkindern als auch fiktive erotische Geschichten, in denen 17-Jährige vorkommen. Die Konvention erlaubt Staaten aber, in vier Konstellationen von einer Kriminalisierung abzusehen:

  1. Bei fiktivem Material, das keine real existierende Person zeigt;
  2. Bei nicht-visuellen, also insbesondere rein textuellen Inhalten;
  3. In Konstellationen, in denen Minderjährige Inhalte von sich selber erstellen oder besitzen;
  4. Bei einvernehmlich erstellten Aufnahmen legaler Handlungen zum privaten Gebrauch.

Option 1 und 2 ermöglicht es Mitgliedstaaten also, die Strafverfolgung auf die bildliche Darstellung real existierender Minderjähriger zu beschränken. Option 3 und 4 wiederum erlauben Ausnahmeregelungen, um die Kriminalisierung von Minderjährigen für von sich selbst erstellte Aufnahmen zu verhindern.

Legalisiert die Cybercrime Convention also Formen von Kinderpornografie? Nein. Zunächst einmal sind diese Ausnahmen nicht verpflichtend. Wenn Mitgliedstaaten Kinder strafrechtlich verfolgen oder kinderpornografische Geschichten und Zeichnungen verbieten wollen, dann steht ihnen das auch nach Verabschiedung der Konvention frei. Staaten dürfen in diesen Fällen von einer Strafverfolgung absehen, müssen es aber nicht. Dass der Artikel 14 ausdrücklich die Kriminalisierung Minderjähriger und künstlerischer Darstellungen ermöglicht, wurde unter anderem von der EFF und dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte kritisiert. In dem Artikel findet sich außerdem ein Zusatz, dass nichts in der Konvention der Umsetzung von Richtlinien im Wege stehen soll, die für die Wahrung von Kinderrechten als sinnvoller erachtet werden. Praktisch heißt dies, dass der Artikel nur das absolute Mindestmaß definiert, das überall auf der Welt verboten werden muss. Es steht jedem Land aber frei, eigene Regeln zu erfinden, die beliebig hart über dieses Mindestmaß hinausgehen können.

An keiner Stelle in dem Entwurf werden Arten von Darstellungen beschrieben, die unbedingt legal bleiben müssen.

Auch historisch stellt die Cybercrime Convention keine Entschärfung des Umgangs mit Kinderpornografie dar, im Gegenteil. Der Vorgängervertrag der Cybercrime Convention ist die bereits 2001 beschlossene Budapest Convention, die aber nur lückenhaft von den Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Auch hier finden sich (in Artikel 9) Bestimmungen für den Umgang mit Kinderpornografie, und bereits dort wurden Ausnahmen für rein fiktive Darstellungen ermöglicht. Darüber hinaus ermöglicht die alte Budapest Convention es den unterzeichnenden Staaten sogar, den Besitz auch realer Missbrauchsabbildungen straffrei zu lassen. Dies ist mit der Cybercrime Convention nicht mehr möglich. Außerdem wird mit der Cybercrime Convention die Definition von Kinderpornografie deutlich erweitert und umfasst dort auch reine Nacktaufnahmen, die in der Budapest Convention noch unerwähnt bleiben.

Die internationalen Regeln für den Umgang mit Kinderpornografie werden von der Cybercrime Convention also nicht gelockert, sondern im Gegenteil deutlich erweitert.

Was hat es mit dem Iran auf sich? Es stimmt, dass der Iran noch in der letzten Verhandlungssitzung versucht hat, die Ausnahmeregelungen für Minderjährige und Fiktivpornografie aus der Cybercrime Convention zu streichen. Der iranische Repräsentant argumentierte unter anderen, dass kein nennenswerter Unterschied zwischen der Aufnahme realen Kindesmissbrauchs und fiktiven Darstellungen existiere und beide gleich schädlich seien. Zusammen mit einigen anderen Ländern war der Iran bis zum Schluss bemüht, weitere Passagen streichen zu lassen, die den Schutz von grundlegenden Menschenrechten gewährleisten sollen. All diese Vorschläge konnten keine Mehrheit finden.

Die Kritik an den möglichen Ausnahmen muss außerdem im Kontext der im Iran vorherrschenden Sexualmoral betrachtet werden. Voreheliche Beziehungen zwischen Männern und Frauen werden strikt reguliert, dass Jugendliche ihre eigene Sexualität vor der Eheschließung erkunden ist staatlich unerwünscht. Homosexuellen Menschen droht die öffentliche Hinrichtung. Gleichzeitig sind im Iran Kinderehen legal, was die Darstellung des Landes als globale Vorkämpfer in Sachen Kinderschutz besonders fragwürdig erscheinen lässt.

Auch hier gilt der Hinweis, dass die Cybercrime Convention es dem Iran nicht verbietet, für sich selber Fiktivpornografie zu verfolgen.

Was hat das mit Pädophilie zu tun? Nichts. Erzählungen von Pädophilen, die insgeheim die Weltgeschichte lenken, sind insbesondere in rechten Kreisen weit verbreitet. Diese Erzählungen bedienen sich dem gesellschaftlichen Stigma gegen Pädophilie, nach dem Pädophile als gesellschaftliche Bedrohung gelten, und der weit verbreiteten fehlenden Differenzierung zwischen Pädophilie und Sexualstraftaten gegen Kinder. Tatsächlich sind die meisten Menschen, die im Darknet nach Kinderpornografie suchen, nicht pädophil, und ein Großteil der Tatverdächtigen ist selber minderjährig. Es gibt keine politische Organisation pädophiler Menschen mit nennenswertem Einfluss, und keinen Hinweis darauf, dass pädophile Menschen an der Erstellung des Vertragstextes beteiligt waren. Im Entwurfstext selber ist an keine Stelle von Pädophilie die Rede.

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3 Kommentare

Ich lehne natürlich jeden wie auch immer gearteten Herrschaftsanspruch der UN vollumfänglich ab. Ich lehne auch jeden Herrschaftsanspruch jeder Organisation ab, die sich als "Regierung" bezeichnet. Denn kein Mensch hat einen legitimen gewaltsamen Herrschaftanspruch gegenüber einem anderen Menschen ohne dessen individuelle Zustimmung. Und ich für meinen Teil gebe diese Zustimmung keinem anderen Menschen. Also auch nicht der UN, der EU, dem Bundestag oder dem Bundesverfassungsgericht. Und natürlich auch keiner anderen gewaltkriminellen Organisation, egal welche Uniformen sie tragen. Es gelten ausschließlich die Menschenrechte.

Die Menschenrechte sind genau von solchen Organisationen aufgestellt worden: Der EU, der UN, dem Europarat (der hat mit der EU gar nix am Hut, Politiker sind nicht so sonderlich gut im Namen einfallen lassen), oder der Parlamentarische Rat.

Menschenrechte alleine bringen niemanden etwas, wenn es nicht jemanden gibt, der sie durchsetzt, der an der Seite der Schwachen steht, damit die Menschenrechte gelten und nicht das Recht des Stärkeren. Das ist das Versprechen des Rechtstaates in einer Freiheitlichen-Demokratischen Grundordnung. Dieses Versprechen wird leider nicht immer eingelöst, weshalb es Kontrolle braucht, Kontrolle durch die Medien, Kontrolle durch das Volk, Kontrolle durch Zwischenstaatliche Organisationen.

Die Budapest-Konvention ist, im Gegensatz zur Cybercrime-Konvention ein Vertrag des Council of Europes, des Europarates, einer Art europäischen "Mini-UN" (vereinfacht gesagt). Die Cybercrimekonvention hebt diese europäische Konvention nun auf ein neues Level und baut sie auf und um, erneuert sie, passt sie an die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte an. Nichtsdestotrotz sind beide Verträge unabhängig, es wird also nicht einfach Budapest durch die Cybercrime-Konvention ersetzt, sondern beide existieren nebeneinander.

Sirius

Mein Name hier ist Sirius – angelehnt an den Doppelstern im Großen Hund. Ich bin etwa Anfang 30, und studierter Informatiker. Seit meiner Jugend weiß ich, dass ich mich zu Kindern – vor allem Mädchen – besonders hingezogen fühle. Und auch wenn der Umgang damit nicht immer einfach war, so hat es mich doch auch unter anderem zu meinem Rotkäppchen geführt, mit der ich in einer glücklichen Beziehung lebe. In meiner Freizeit versuche ich einen Beitrag zur Selbsthilfe und Destigmatisierung von Pädophilie zu leisten, mache gerne Musik und verzweifle gelegentlich an der Gesellschaft.

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Die Leute verstehen gar nicht, was für ein großes Glück es ist, dass ihre eigenen Vorurteile nicht zutreffen. Würde tatsächlich jede:r Pädophile mindestens einmal ein Kind missbrauchen, würde es bei der schieren Masse an pädophilen Menschen, die es gibt, kaum noch Kinder geben, die keine Missbrauchserfahrungen machen - vor allem, da dazu ja nochmal die nicht-pädophilen Täter:innen kommen. Und ich sage bewusst Glück, weil solche Personen exakt gar nichts dazu beitragen, dass Menschen keine Übergriffe begehen. Pro Tip: der erste Schritt, um als Gesellschaft Straftaten zu verhindern besteht nicht darin, Leuten irgendwelche Therapien aufzudrängen (egal ob sie diese brauchen oder nicht) sondern darin, dass man Menschen, die keine Straftaten begehen überhaupt erst einmal nicht so behandelt, als wären sie Straftäter.
Die Budapest-Konvention ist, im Gegensatz zur Cybercrime-Konvention ein Vertrag des Council of Europes, des Europarates, einer Art europäischen "Mini-UN" (vereinfacht gesagt). Die Cybercrimekonvention hebt diese europäische Konvention nun auf ein neues Level und baut sie auf und um, erneuert sie, passt sie an die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte an. Nichtsdestotrotz sind beide Verträge unabhängig, es wird also nicht einfach Budapest durch die Cybercrime-Konvention ersetzt, sondern beide existieren nebeneinander.
Die Menschenrechte sind genau von solchen Organisationen aufgestellt worden: Der EU, der UN, dem Europarat (der hat mit der EU gar nix am Hut, Politiker sind nicht so sonderlich gut im Namen einfallen lassen), oder der Parlamentarische Rat. Menschenrechte alleine bringen niemanden etwas, wenn es nicht jemanden gibt, der sie durchsetzt, der an der Seite der Schwachen steht, damit die Menschenrechte gelten und nicht das Recht des Stärkeren. Das ist das Versprechen des Rechtstaates in einer Freiheitlichen-Demokratischen Grundordnung. Dieses Versprechen wird leider nicht immer eingelöst, weshalb es Kontrolle braucht, Kontrolle durch die Medien, Kontrolle durch das Volk, Kontrolle durch Zwischenstaatliche Organisationen.
Ich verstehe nur eines nicht. Einerseits ärgerst du dich darüber, wie die Homosexuellen mit den Pädophilen umgegangen sind, und auf der anderen Seite tust du genau dasselbe mit deinen letzten Absätzen über die Pro-C-Pädophilen. Damit schlägst du genau in dieselbe Kerbe. Im Gegensatz zum pädophil sein kann man sich seine Meinungen und Ansichten aussuchen und auch aktiv ändern. Schon daher hinkt der Vergleich. Stellung zu beziehen gegenüber einer Haltung, die man ablehnt, ist nicht dasselbe wie gegen Menschen mit einer abweichenden Sexualität undifferenziert zu stigmatisieren. Was bringt es dir, auf die Pädophilen herabzuschauen, die eine andere Einstellung haben als du selbst? Die Einstellung, dass es einvernehmliche Sexualkontakte mit Kindern gibt, hat großen Schaden angerichtet - und zwar einmal bei den Kindern, die Opfer von Menschen wurden, die aus der Theorie Praxis gemacht haben. Aber auch für die Pädophilenszene selber. Heute noch kämpfen wir mit dem historischen Ballast von über einem Jahrhundert politischen Aktivismus, der versucht hat, das Schutzalter abzuschaffen. Dazu kommt, das ein militanter Flügel der Pro-C-Aktivisten regelmwäßig versucht, über Angriffe und Unterdrückungsmethoden den Anti-C-Flügel zum Schweigen zu bringen. Die Schwulenszene, die Grünen, die linke Szene oder die evangelische Kirche hat bei all ihren moralischen Versagen in der Vergangenheit und der Überkorrektur in den Distanzierungsversuchen, die regelmäßig in Hetzkampagnen gegen Pädophile Menschen im Allgemeinen münden, zumindest schon lange verstanden, dass einvernehmliche Sexualität zwischen Erwachsenen und Kindern nur ein Wunschtraum war - genauso wie der Rest der Gesellschaft und die überwiegende Mehrheit der Wissenschaftler. Warum können ausgerechnet wir uns nicht davon lösen und führen immer noch die gleichen Debatten, die vor 50 Jahren schon hätte begraben werden sollen? Solange wir diese Trennung von diesem Gedankengut nicht hinbekommen bin ich überzeugt davon, dass die Pädophile Gemeinschaft keine Zukunft in der Gesellschaft hat. Und dazu gehört aus meiner Sicht, klare Haltung zu beziehen und diese zu verteidigen. Und dass du die frauenfeindlichen Äußerungen "einiger" Nutzer im Girlloverforum hier in diesem Artikel so prominent erwähnst, empfinde ich als äußerst deplatziert. Es geht bei weitem nicht nur um das GLF, frauenfeindliche Ansichten sind mir leider schon in sehr vielen Bereichen der Szene begegnet. Der Beitrag ist exepmplarisch für ein größeres Problem, dem leider oft kaum Einhalt geboten wird. Das GLF war mir in der Hinsicht nach meinen kurzen Aufenthalten dort besonders negativ in Erinnerung geblieben, und so hat es passenderweise auch nicht lange gedauert, bis ich das Beispiel dort gefunden habe. Wenn man nicht möchte, dass das Forum mit frauenverachtenden Aussagen in Verbindung gebracht wird, sollte man frauenverachtenden Aussagen vielleicht einfach keine Plattform geben? Denn das nimmt uns allen letztendlich unsere Glaubwürdigkeit und unsere Integrität. Im Gegenteil: an Glaubwürdigkeit und Integrität verlieren wir, wenn wir unkritisch und undifferenziert alles akzeptieren und keine eigene Haltung zu Postionen innerhalb der Szene einnehmen, und uns vor Kritik scheuen aus einer falsch verstandenen Solidarität mit Menschen, mit denen uns am Ende nicht viel verbindet außer unserer sexuellen Orientierung. Und wenn wir ehrlich sind heißt "Solidarität" in dem Zusammenhang doch auch nichts anderes als dass Anti-Cs aufhören sollen zu existieren, damit die Szene die ca. 20 Jahre zurück in die Vergangenheit gehen und wieder so tun kann, als gäbe es uns gar nicht.
Hallo, vielen Dank für diesen wirklich informativen und ausführlichen Artikel. Ich verstehe nur eines nicht. Einerseits ärgerst du dich darüber, wie die Homosexuellen mit den Pädophilen umgegangen sind, und auf der anderen Seite tust du genau dasselbe mit deinen letzten Absätzen über die Pro-C-Pädophilen. Damit schlägst du genau in dieselbe Kerbe. Und warum? Genau aus denselben Gründen, warum die LGTB-Leute mit uns Pädos nicht mehr reden. Aus Opportunismus. Zeige mir, auf wen ich spucken kann, um mich besser zu fühlen. Was bringt es dir, auf die Pädophilen herabzuschauen, die eine andere Einstellung haben als du selbst? Zumal Pro-C ja nicht bedeutet, generell sexuelle Kontakte zu Kindern forcieren zu wollen. Pro-C bedeutet lediglich, dass man die Möglichkeit eines sexuellen Kontaktes als angenehme Erfahrung für das Kind nicht ausschließt. Wenn du ein wenig im Girlloverforum gelesen hättest, dann wüsstest du das sicherlich auch. Es gibt dort derzeit niemanden, der Sex mit Kindern als oberstes Gebot betrachtet, oder der für eine Herabsenkung des Schutzalters eintreten würde. Und dass du die frauenfeindlichen Äußerungen "einiger" Nutzer im Girlloverforum hier in diesem Artikel so prominent erwähnst, empfinde ich als äußerst deplatziert. Du hast genau den einen User zitiert, der andauernd verwarnt und gesperrt worden ist und der sich zigmal unter neuem Namen wieder angemeldet hat. Dieser Nutzer und auch ein weiterer, der manchmal frauenfeindliche Beiträge einstellt, können nun wirklich nicht für das GLF stehen. Zumal solche Beiträge nicht nur von mir heftig kritisiert wurden und werden. Du hast es aber so hingestellt. Warum? Ich glaube nicht, dass ein Diskurs über Pädophilie und deren gesellschaftlich zu erreichende Akzeptanz dauerhaft und ehrlich geführt werden kann, wenn man sich derart über in Teilen andersdenkende Pädophile stellt. Denn das nimmt uns allen letztendlich unsere Glaubwürdigkeit und unsere Integrität.