Thema: VERGLEICH

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Zu keinem anderen Thema gibt es wohl so viele Vorurteile wie zu Pädophilie. Dazu passt, dass auch die Vergleiche, die im Zusammenhang mit Pädophilie angestellt werden, mitunter einfach nur absurd sind. Natürlich bedeutet Vergleichen nicht Gleichsetzen und ein Vergleich kann einen komplexen Sachverhalt niemals zu 100% erklären. Dennoch gibt es natürlich Vergleiche, die sich bei diesem Versuch besser anstellen als andere. In diesem Beitrag möchte ich ein paar dieser eher unpassenden Vegleiche nennen, die sich entweder besonders hartnäckig halten oder die ich besonders absurd fand.

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Titelbild zu Von Pädos und Alkis

Manche Leute vergleichen unsere Situation gern mit der von Alkoholikern. Andere wiederum kritisieren diesen Vergleich sehr stark. Für die Kritik gibt es dabei gute Argumente, denn die Ansicht sexuelle Bedürfnisse seien ähnlich dranghaft-unkontrollierbar wie eine Sucht ist ein Punkt, an dem unsere ganze Gesellschaft krankt. Trotzdem benutzt Prof. Beier gern in Gesprächen und Interviews einen Vergleich, der aus dieser Kategorie stammt. Ich möchte für Herrn Beier und diesen Vergleich gern einmal eine Lanze brechen und erörtern, was in meinen Augen da dran ist und was auch nicht.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Na ja, das erklärte Ziel, soll ja die Verhinderung des sexuellen Kindesmissbrauchs sein. So gesehen, wäre das Puppenverbot ein Vorfeld-Straftatbestand und ein weiterer Ausdruck des Umbaus des liberalen Rechtsstaates hin zu einem "präventiven Sicherheitsstaat". Das passiert im Terrorismusabwehrbereich auch schon seit langem. Dass die Legislative bei der Gesetzgebung, auf den Nachweis eines Zusammenhangs zwischen Puppenbesitz und sexuellem Kindesmissbrauch einfach komplett verzichtet hat, spricht natürlich dafür, dass das erklärte Ziel, in Wirklichkeit, nur als Legitimationsgrundlage für die Diskriminierung pädophiler Menschen herhalten soll.
Das Puppengesetz ist prinzipiell mit dem Homosexuellenparagraphen zu vergleichen. Der Staat hatte gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehr unter Strafe gestellt, obwohl es sich um mündige Erwachsene handelt. Im Falle der Puppe geht es indes viel weiter, da ein Objekt betroffen ist, kein Dritter involviert ist und keine Handlungen notwendig sind. Das erklärte Ziel ist aber 1:1 das Gleiche, wie damals. Es ist unmoralisch, nicht normal und eklig.
Wenn ich mir die Sprüche von Richtern so anhöre, die Pädophile verurteilen dann würde das glaube ich nichts ändern. Die wollen immer die absolute Abstinenz und am besten gleich noch den Keuchheitsgürtel auspacken.
Dazu muss man allerdings auch sagen, dass es bisher echt wenige Fälle gab, die überhaupt vor Gericht gelandet sind. Vor allem im Vergleich zu Kinderpornografie, wo es vor der letzten Reform etwa 1000x so viele Fälle gab, und trotzdem meines Wissens nach nur so 3-4 Richtervorlagen.
Ja, die Realität muss man aber auch im Blick behalten. Denn es gibt kein einziges Gericht das jemals eine Strafbarkeit als verfassungswidrig ansah. Richter haben schließlich die Möglichkeit eine Verurteilung zu verweigern, wenn sie der Meinung sind die Anwendung ist verfassungswidrig. In dem Fall geben sie es als Richtervorlage an das BVerfG. Das ist in diesem Rahmen nie passiert. Wenn es mal passierte, dann weil nicht pädophile vor Gericht antanzen mussten. Ansonsten hat keiner ein Problem damit zu glauben das Pädophile kein recht auf sexuelle Selbstbestimmung und Intimsspähre haben. Das ist schon krass. In Amerika gibt es wenigstens Gerichte, die das machen.