Thema: KINDERKONTAKT

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Zu keinem anderen Thema gibt es wohl so viele Vorurteile wie zu Pädophilie. Dazu passt, dass auch die Vergleiche, die im Zusammenhang mit Pädophilie angestellt werden, mitunter einfach nur absurd sind. Natürlich bedeutet Vergleichen nicht Gleichsetzen und ein Vergleich kann einen komplexen Sachverhalt niemals zu 100% erklären. Dennoch gibt es natürlich Vergleiche, die sich bei diesem Versuch besser anstellen als andere. In diesem Beitrag möchte ich ein paar dieser eher unpassenden Vegleiche nennen, die sich entweder besonders hartnäckig halten oder die ich besonders absurd fand.

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Titelbild zu Ich bin David

Hi Freunde!

Ich habe mich hier noch nicht ausführlich vorgestellt. Daher möchte ich die Gelegenheit nutzen und erzählen, wer ich bin und warum ich hier schreibe.

Ich weiß seit meiner späten Kindheit, dass ich auf Jungs stehe. Zuerst war das ein bisschen außergewöhnlich, aber mehr nicht. In den 90ern war das Schwulenstigma in der Öffentlichkeit vielleicht noch ein wenig größer als heute. Besonders auf den Schulhöfen war man nicht sonderlich beliebt, wenn irgendwer auf die Idee kam, einen als schwul zu bezeichnen. Mein Glück, dass das bei mir keiner gemerkt hat, weil mein Blick beim Sport in der Vierten nicht an meinen Klassenkameraden hängen blieb. Sondern an den Erstklässlern. Insbesondere an einem von ihnen. Auf dem Flur, draußen auf dem Schulhof, oder beim Sport.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Es auf pre-pubertäre Kinder zu beschränken und nur Kinder zu schützen, macht keinen Sinn, wenn §184 l StGB, wie man vorgab, gegen sexuelle Übergriffe schützen soll. Entweder Puppen senken "Hemmschwellen" oder eben nicht. Und das Gesetz stützt sich auf genau diese absurde "Begründung". Wenn man aber davon ausgeht, dass Hemmschwellen gesenkt werden, macht es keinen Sinn, nur davon auszugehen, dass Hemmschwellen nur durch Liebespuppenkinder gesenkt werden. Wenn eine Sexpuppe einen Menschen dazu bringen kann, gegen §176 StGB zu verstoßen, warum geht man dann wie selbstverständlich davon aus, dass eine Sexpuppe nicht auch jemanden dazu bringen kann, gegen §177 StGB zu verstoßen? Dieser Zusammenhang wurde von Jurist*innen bereits gerügt und auch hier auf KiH schon mehrfach angesprochen. Und dass das Gesetz so implementiert wurde, wie es implementiert ist, nämlich, dass nur Sexpuppen mit kindlicher Gestalt verboten sind, ist ein sehr deutliches Signal, worum es hier eigentlich geht: Man will damit keine Menschen vor Übergriffen schützen, sondern man will die als "ekelig" empfundene pädophile Sexualität unterdrücken und bestrafen und damit lediglich pädophile Menschen diskriminieren und inhaftieren, weil sexuelle Gedanken an Kinder nicht in das eigene Weltbild passen. Damit fügen diese Leute Unschuldigen - Menschen, die niemandem einen Schaden zufügen - mit voller Absicht Leid zu und machen sich damit zu Täter*innen. Es ist also nichts weiter als ein perfides Spiel auf Kosten Unschuldiger von Täter*innen, die sich hinter einer Scheinmoral verstecken. Hier sollte sich die Gesellschaft aber durchaus fragen, ob diese Täter*innen überhaupt verstanden haben, was Moral eigentlich ist.
Ich finde es unpassend und problematisch hier die Verfolgung von Missbrauchsabbildungen (die im Regelfall mit der im Kommentar oben angesprochenen „KiPo“ gemeint ist), sowie den Kauf echter Nacktabbildungen und rein fiktionaler Abbildungen und Puppen zu vermischen. Meiner Ansicht nach ist das alles differenziert zu bewerten. In diesem Artikel geht es um die Verfolgung reiner Fantasien, die mit realen Kindern nichts zu tun haben. Das ist eine ganz andere Qualität der Verfolgung und ich würde mir wünschen, wenn wir bei diesem Thema bleiben, da die strafrechtliche Verfolgung von fiktionalem Material, entgegen der Strafverfolgung aufgrund echter Materialien, ganz eindeutig nichts mehr mit Kinderschutz zu tun hat.
Es geht bei dem Gesetz nur um Puppen die wie Kinder aussehen, also U-14. Wenn auch jugendliche Körper betroffen wären dann wäre ein Handel mit Puppen absolut unmöglich. Zu diesem Ergebnis kam auch die Niederlande und hat es daher auf pre-pubertäre Kinder beschränkt.
Ja, das stimmt. Die FDP hat ihre Verdienste beim Thema Bürgerrechte bzw. individuelle Freiheitsrechte und in ihrer Opposition gegen inflationäre Ausweitung von Strafrecht und überwachungsstaatliche Begehrlichkeiten (Vorratsdatenspeicherung). Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat - im Gegensatz zum klassischen Liberalismus - allerdings eher eine linksliberale Haltung, was sich auch in ihrer Unterstützung für Alice Schwarzers moralisch-ideologischen Anti-Porno-Feldzug (PorNO-Kampagne) widerspiegelte: https://de.wikipedia.org/wiki/PorNO-Kampagne#Reaktionen
Zählen Puppen, die 14 jährigen Jungs oder Mädels nachempfunden sind, auch als Kindersexpuppen? Das Gesetz spricht nur von Kind, aber nennt anders als bei SKM und KP kein Alter. Ich vermute, es zählt nur u14.