Thema: GERECHTIGKEIT

Hi Freunde!

Ich habe mich hier noch nicht ausführlich vorgestellt. Daher möchte ich die Gelegenheit nutzen und erzählen, wer ich bin und warum ich hier schreibe.

Ich weiß seit meiner späten Kindheit, dass ich auf Jungs stehe. Zuerst war das ein bisschen außergewöhnlich, aber mehr nicht. In den 90ern war das Schwulenstigma in der Öffentlichkeit vielleicht noch ein wenig größer als heute. Besonders auf den Schulhöfen war man nicht sonderlich beliebt, wenn irgendwer auf die Idee kam, einen als schwul zu bezeichnen. Mein Glück, dass das bei mir keiner gemerkt hat, weil mein Blick beim Sport in der Vierten nicht an meinen Klassenkameraden hängen blieb. Sondern an den Erstklässlern. Insbesondere an einem von ihnen. Auf dem Flur, draußen auf dem Schulhof, oder beim Sport.

Weiterlesen…

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

Suche

Mitmachen!

Du möchtest auch einen Text auf Kinder im Herzen veröffentlichen? Dann reiche doch einen Gastbeitrag ein!

Neuste Kommentare

Das Sexualstrafrecht ist anfällig für Übertreibungen. Der Besitz eines einzigen Bildes (darunter auch fotorealistische Fakes, oder jung wirkende Erwachsene) wurde vor der Reform der Reform noch mit mindestens einem Jahr bestraft. Die versuchte Vergewaltigung eines Kindes widerum mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten. Jemand der also bereits ein Kind entführt hat, oder aktiv dabei ist, wurde weniger hart bestraft. Das gibt es auch bis heute noch in der Form das Gewalt an Kindern bspw. mentale oder körperlicher (nicht sexueller) Missbrauch durch Schläge etc. deutlich sanfter bestraft werden als Puppen (i. S. v. Höchststrafen).
@Naylee: dieser Paragraph existiert in ähnlicher Form schon seit 2004. Mir wäre nicht bekannt, dass deshalb jemals jemand verurteilt worden wäre, der von positiven sexuellen Erlebnissen in seiner Kindheit berichtet hat. Verboten ist ja auch nicht zu sagen „ich hatte als Kind Sex mit einem Erwachsenen und das hat mir nicht geschadet.“ Den Gedanken, dass da draußen ganz viele Menschen wegen des § 140 sich nicht trauen, ihre Erlebnisse zu schildern und deshalb positive Erfahrungen unterrepräsentiert sind, halte ich daher für etwas weit hergeholt.
@Sirius Das kannst du in der heutigen Zeit vergessen. Als der "durchschnittliche Bürger" von der UN-Cybercrime Convention gehört hat und das dort den Mitgliedstaaten freigestellt wird nur Inhalte zu bestrafen, die "keine existierende Personen zeigen" wurde in Deutschland wieder eine Peition mit über 250-tausend Unterschriften rausgeholt. https://archive.ph/PzyIW
Es hilft aber nicht das Erwachsene sex mit 14-Jährigen haben können. Wie kann das immer noch bestehen? Mich wundert das wirklich Das geht klar, aber ein Stück plastik ist böse?
Vielen Dank, UwU. Du bringst das sehr gut auf den Punkt. Ich sehe das genauso.