Thema: EINVERNEHMLICHKEIT

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema EINVERNEHMLICHKEIT.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Eine Reise durch die Vergangenheit: Besuch einer Ausstellung zu Pro-C – Netzwerken im Schwulen Museum Berlin

Samstagnachmittag in der Lützowstraße in Berlin. Wir stehen unter Neonbuchstaben, die in leuchtendem Pink „Schwules Museum“ buchstabieren. Ein Schild steht vor uns auf dem Bürgersteig und bewirbt eine Ausstellung über sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Zeichen von Emanzipation. Laut Beschreibung wird es in der Ausstellung um Akteure gehen, die sich teils selbst als pädophil identifiziert haben und zusammen mit der Schwulenbewegung für die Entkriminalisierung sexueller Kontakte zwischen Kindern und Jugendlichen eingetreten sind. Eine interessante Gelegenheit, etwas über die Irrwege der Vergangenheit zu erfahren – und eventuell daraus zu lernen.

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Es gibt nur wenig Menschen, die etwas Nettes über Pädophile zu sagen haben, und die gesellschaftlichen Vorurteile gegen Pädophile als Missstand betrachten. Als Pädophiler ist es fast schon eine positive Erfahrung, nicht direkt beleidigt, beschimpft und angegriffen zu werden, wenn sich andere Menschen des Themas annehmen. Umso spannender wirkt zunächst der Aufsatz zur Situation Pädophiler in Deutschland, den der Heilpraktiker Wolfgang Wedler 2022 auf seiner Webseite veröffentlichte, und der auf den ersten, flüchtigen Blick tatsächlich ein wertvoller Beitrag gegen die Stigmatisierung pädophiler Menschen zu sein scheint.

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Titelbild zu Stellungnahme eines Edelpädos

Vor einigen Tagen bin ich zufällig auf den Eintrag über Edelpädos auf der BoyWiki1 gestolpert. Für diejenigen, die sich jetzt fragen: "Was zum Teufel ist ein Edelpädo?" (nein, es handelt sich nicht um einen teuren Wein), sei hier mal die in der BoyWiki gegebene Definition zitiert:

Als Edelpädo werden manchmal pädophile Menschen in abfälliger Weise bezeichnet, die sich zwar zu Kindern hingezogen fühlen, aber dabei selbst ausdrücklich oder in den Augen anderer die sexuelle Seite übermäßig verleugnen. Sie übernehmen dabei eine Argumentation von Kinderschützern, nach der Kinder keine eigenen auf Erwachsene gerichteten sexuellen Wünsche hätten und sie die Tragweite eines sexuellen Kontaktes nicht einschätzen könnten […]

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Titelbild zu Die Sache mit dem unangenehmen Gefühl

"Wenn einem Kind etwas unangenehm ist, dann merkt man das"

Und wo kein Widerstand spürbar ist, da ist auch kein Zwang am Werk und somit alles im grünen Bereich. Eigentlich doch ganz einfach, oder?

Vor einigen Tagen habe ich eine Situation erlebt, die mir bis dato völlig unbekannt war und von der ich berichten möchte, weil ich sie sehr passend finde.

Ich spazierte abends in der Gegend umher und entschied mich spontan dazu, in einem nahegelegenden Restaurant noch ein Bier zu trinken, was ungewöhnlich für mich war.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Man muss das schon etwas neutraler betrachten, was durch diese ganze Empörung und Stigmatisierung aber unmöglich ist. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetzespaket vom 2021 das Schutzalter für Gleichaltrige flexibler gestaltet, so dass bspw. ein 14 Jähriger nicht mehr automatisch zu einem Sexualstraftäter wird, wenn er mit einer 12/13 Jährigen verkehrt. Über solche Konstellation muss und sollte man sprechen, denn durch diese angst wurden Jahrzehentelang sehr viele Jugendliche unnötig kriminalisiert. Ein großer Teil von "sexuellem Missbrauch" an Kindern im Ausland, also Hands-On-Delikte, werden übrigens an 14+ Jährigen verübt (ca. 17-40%), diese Fälle sind in DE nicht immer illegal. Ob es den Jugendlichen hier mit diesem Schutzalter jetzt schlechter, oder besser geht als bspw. in Amerika kann ich nicht beurteilen.
Zu Monika Frommel muss man der Vollständigkeit halber allerdings auch erwähnen, dass sie sich noch 2013 bei der humanistischen Union einige fragwürdige Äußerungen getätigt und sich für ein Schutzalter von 12 Jahren ausgesprochen hat: Zum anderen wird seit etwa einem Jahrzehnt versucht, den juristischen Begriff des Kindes als „Person unter 18 Jahren“ zu definieren, um ein flächendeckend hohes Schutzalter in der Europäischen Union zu etablieren. Dieser Strategie kann man nicht mehr Homophobie vorwerfen, aber unter der Flagge des „Kinderschutzes“ wird die Infantilisierung der Gesellschaft angestrebt. […] Es droht eine moralisierende Ideologie, welche „Opferschutz“ sagt und eine verklemmte Sexualmoral meint. So gesehen sollten alle Diskutanten die Steine behalten, da sie alle im Glashaus sitzen. Unstreitig müssen Kinder (ein realistisches Schutzalter wäre 12 Jahre) absolut geschützt werden, 12-14jährige bedürfen eines starken Schutzes, Aber die Phase zwischen 15 und 18 Jahre bleibt schwierig. Es ist ein mit strafrechtlichen Mitteln unlösbares Dilemma, dass sie als sexuelle Subjekte zwar das Recht haben sich zu entfalten, zugleich aber noch nicht die Reife und Erfahrung, die nötig wäre, um tatsächlich nur das auszuleben, was ihnen zuträglich ist. https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/203-vorgaenge/publikation/paedosexualitaet-und-sexualpolitik-der-parteien/ Es ist ein seltsamer Text, finde ich, der zwar einen interessanten historischen Überblick gibt und viele richtige Dinge sagt, aber sich an einigen anderen Stellen auch in sehr komische Richtungen verirrt. Die HU selber ist da leider auch vorbelastet und war einst in die Pro-C Bewegung integriert - zu den Beiratsmitgliedern zählte u.a. Helmut Kentler, für den noch 2008 ein von Rüdiger Lautmann verfasster Nachruf von der HU publiziert wurde. Erst so ab 2010 fing die HU an, sich von Pro-C Ansichten öffentlich zu distanzieren.
@UwU Es ist schon etwas merkwürdig, so im Nachgang die privaten Kommentare von Fr. Frommel zu lesen. Sie war auf jeden Fall eine Frau die ihre Meinung hart raushaut und gerne Menschen beleidigt (was ich amüsant finde). Schade, denn genau solche Menschen brauchen Minderheiten: https://taz.de/!ku41876/ Die dort hinterlegte Mail-Adresse stimmt mit der von der Universität Kiel überein (https://www.uni-kiel.de/en/law/research/criminal-sciences) https://www.jstor.org/stable/27283547 Dort stellt sie folgendes fest: Im Folgenden geht es nur um die Tathandlung des Besitzes; denn Besitzstrafbarkeit ist in besonderem Maße begründungspflichtig. Dass die Rechtsordnung sittenwidrige Geschäfte nicht duldet und ggf. bestraft, ist leicht zu begründen. Aber eine reine Besitzstrafbarkeit ist weder unter dem Gesichtspunkt des Rechtsgüterschutzes legitimierbar noch ist ersichtlich, welche soziale Norm strafrechtlich stabilisiert werden soll, denn sexuelle Handlungen mit oder unter Benutzung von Puppen sind weder schädlich noch stören sie die gesellschaftliche Ordnung, da sie privat bleiben. Sie propagieren nicht, dass strafbare Handlungen des sexuellen Missbrauchs „normal“ seien, sondern folgen einer tragischen sexuellen Orientierung. [...] Pädophilie ist ein tragisches Schicksal. Die Gesellschaft verlangt aus gutem Grund von Menschen mit dieser Veranlagung Abstinenz. Aber wieso darf dann eine Kompensation mit einem Spielzeug strafrechtlich verboten werden? Deswegen gehe ich auch davon aus das §184l StGB nur in Teilen aufgehoben wird. Ein legaler Besitz ist bei einem physischen Objekt natürlich nicht viel Wert, da die Anschaffung illegal wäre, aber Fr. Frommel argumentiert eben mit der gesellschaftlichen Ordnung als Rechtsgut, so dass man da durchaus sowas verbieten könnte.
Ja, das es solche Diskussionen überhaupt gibt zeigt ja schon gut auf, wie es um das Bestimmtheitsgebot geht. Wenn es nur ein Paar Privatleute sind dann ist das ja i. O., denn Gesetze kann nicht jeder verstehen. Aber das erstreckt sich ja schon auf Gerichte, wo jemand wegen dem Handel mit Schaufensterpuppen verurteilt wurde. Ein Strafverteidiger aus Niedersachsen berichtet auch von skurillen Polizeieinsätzen, wo die Beamten zur Hausdurchsuchung ein Maßband mitbringen und die Puppe an Ort und Stelle vermessen lt. dem Anwalt hat sich wohl eine Größe unter 150cm als Verdachtsfall etabliert. Meine 25 Jahre alte Schwester ist mit 146cm damit ein Kind in den Augen von Günther und Thomas. Das ist einfach nur lächerlich mittlerweile und nichts weiter als pädophobe, als auch rassistische Politik.
Man kann Gesetze unterschiedlich interpretieren. Wenn ich vom (vorgeschobenen) Sinn und Zweck des Gesetzes ausgehe, also der "Verhinderung des Einübens von Geschlechtsverkehr mit Kindern", dann verstehe ich es so, dass es für die Anwendung der Strafnorm nicht ausreicht, dass irgendwelche Kinderpuppen theoretisch zur Vornahme irgendwelcher sexueller Handlungen geeignet sein könnten, oder auch praktisch dazu genutzt werden, sondern dass die Bestimmung zur Vornahme sexueller Handlungen sich direkt aus entsprechenden Eigenschaften hinsichtlich ihrer Beschaffenheit ableitet, die diese Puppen letztlich als Sexpuppen qualifizieren. (Kinderspielzeug und Sammlerpuppen, hatte der Gesetzgeber dabei sicher nicht im Visier.) Außerdem beschreibt "Beschaffenheit" ja nun eindeutig einen Ist-Zustand und keinen "Könnte-vielleicht-werden-Zustand". Ändert natürlich nichts daran, dass die Strafnorm insgesamt Schrott ist und schnellstmöglich abgeschafft gehört.