Thema: HOMOSEXUALITÄT

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Titelbild zu Eine Reise durch die Vergangenheit: Besuch einer Ausstellung zu Pro-C – Netzwerken im Schwulen Museum Berlin

Samstagnachmittag in der Lützowstraße in Berlin. Wir stehen unter Neonbuchstaben, die in leuchtendem Pink „Schwules Museum“ buchstabieren. Ein Schild steht vor uns auf dem Bürgersteig und bewirbt eine Ausstellung über sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Zeichen von Emanzipation. Laut Beschreibung wird es in der Ausstellung um Akteure gehen, die sich teils selbst als pädophil identifiziert haben und zusammen mit der Schwulenbewegung für die Entkriminalisierung sexueller Kontakte zwischen Kindern und Jugendlichen eingetreten sind. Eine interessante Gelegenheit, etwas über die Irrwege der Vergangenheit zu erfahren – und eventuell daraus zu lernen.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Das lustige ist das Teile des Transsexuellengesetz ganze fünfmal als verfassungswidrig erklärt wurden: 1993: 1 BvL 38/92 2005: 1 BvL 3/03 2006: 1 BvL 1/04 und 1 BvL 12/04 2008: 1 BvL 10/05 2011: 1 BvR 32957/07 Ich kann mir nicht vorstellen das es das Gesetz als ganzes für nichtig erklärt, daher wird § 184l eine gleiche Laufbahn erleben, wenn man es darauf anlegen möchte.
Nicht nur das! Jetzt ist auch der Schutz von Gefühlen ein Staatsziel: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/hessen-polizei-gesetz-sicherheitsgefuehl-verfassungswidrig-kriminalitaet-gefahr
Das ist doch alles nutzlos. Das EGMR, die höchstmögliche Instanz die wir gehen können, hat doch im Jahre 2012 bei der Inzest-Strafbarkeit folgendes geurteilt: "Deutschland habe einen weiten Entscheidungsspielraum zum Schutz der Moral, entschied der Menschenrechtsgerichtshof [...] Das vom deutschen Gesetzgeber mit dem Inzestverbot verfolgte Ziel, den Schutz der Moral und der Rechte anderer zu gewährleisten, sei ein legitimes Ziel" Die "Moral" wird auch durch das Puppenverbot geschützt. Rechtsgüter sind also ausdrücklich absolut egal, denn die "Moral" ist ein Rechtsgut. So paradox es auch klingen mag, aber Minderheiten wie wir, dessen Existenz für viele schon ein Problem ist können zum "Schutz der Moral" diskriminiert werden. Das wurde vom EGMR so bestätigt. Warum sollte das BVerfG das bei pädophilen Fantasien anders sehen? Seien wir ehrlich. Das Gericht hat ja schließlich EXPLIZIT die Moral als Rechtfertigung genannt. Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/egmr-inzestverbot-geschwister-sexuelle-selbstbestimmung
"Mein persönliches Fazit über SuH ist leider, dass ihr derzeit überwiegend keinen positiven Beitrag mehr zur Entstigmatisierung leistet. Schade." Das empfinde ich auch so. Als ich noch im inneren Forum angemeldet war wurde auch immer gegen bestimmte Dinge argumentiert, weil es der Öffentlichkeit nicht gefallen könnte. SuH versucht krampfhaft das was sich die Gesellschaft wünscht zu verinnerlichen anstatt sie aufzuklären und eine starke Gegenstimme zu sein. Wenn SuH untergeht, dann würde mich das mittlerweile nicht mehr jucken.