Thema: FREIWILLIGKEIT

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Titelbild zu Die Sache mit dem unangenehmen Gefühl

"Wenn einem Kind etwas unangenehm ist, dann merkt man das"

Und wo kein Widerstand spürbar ist, da ist auch kein Zwang am Werk und somit alles im grünen Bereich. Eigentlich doch ganz einfach, oder?

Vor einigen Tagen habe ich eine Situation erlebt, die mir bis dato völlig unbekannt war und von der ich berichten möchte, weil ich sie sehr passend finde.

Ich spazierte abends in der Gegend umher und entschied mich spontan dazu, in einem nahegelegenden Restaurant noch ein Bier zu trinken, was ungewöhnlich für mich war.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Zählen Puppen, die 14 jährigen Jungs oder Mädels nachempfunden sind, auch als Kindersexpuppen? Das Gesetz spricht nur von Kind, aber nennt anders als bei SKM und KP kein Alter. Ich vermute, es zählt nur u14.
Korrektur zu meinem Kommentar von eben: Es war die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie ist auch von der FDP, aber der Nachfolger hat den gleichen Kurs gehalten. Also können sich auch die ganzen Lolicons bei der FDP bedanken.
@Nixda @Anonym Also ich finde es ehrlich gesagt auch Schade das die FDP "gestorben" ist. Auch wenn es viel zu kritisieren gibt, so war sie tatsächlich (früher zumindest) eine Stimme der Vernunft. So ist es bspw. der ehemalige Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig von der FDP der die Besitzstrafbarkeit von erkennbar fiktiven Inhalten abgelehnt hatte, obwohl der Bundesrat das aggressiv forderte. Solche sachlichen und evidenzbasierten Politiker gibt es leider kaum bis gar nicht mehr. Nach Auffassung der Bundesregierung sollte der Tatbestand der Besitzverschaffung und des Besitzes von Kinderpornographie auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen durch Videofilm, Film oder Photo ein tatsächliches Geschehen wiedergegeben wird. [...] Der Strafgrund für den neuen Besitztatbestand liegt daher nicht vor. Die in der Stellungnahme des Bundesrates befürchteten Beweisschwierigkeiten dürften nicht bestehen Quelle: 03.07.1992, Drucksache 12/3001, S.10
Ja, das neuste Beispiel ist die Folge von Böhmermann über Fr. Behrendt bzw. Kinderschutz und Rechtsextremismus. Da hat er pädophile in "Gefahr für Kinder" übersetzt, also im Kontext "Sie vergleicht hier homosexuelle mit einer Gefahr für Kinder". Er war in der Hinsicht nicht besser als Fr. Behrendt. Die FDP war und ist eig. im Strafrecht immer ziemlich progressiv gewesen und war ja auch die Partei die die "Modernisierung des StGB" vorangebracht hat und dieser Prozess bis heute noch durchgeführt wird.
Apropos moralische Überlegenheit: Ich hab früher mal gedacht, das Thema Pädophilie vs. sexueller Kindesmissbrauch wäre doch mal was für Böhmermanns Sendung und dass es dort eigentlich auch ganz gut ins Konzept passen würde - aber spätestens seit der Sendung mit Toyah Diebel, bei der es um Kinderbilder im Netz ging, war mir klar, dass Böhmi, beim Thema Pädo, voll auf Mainstreamkurs schwimmt. Eigentlich auch schon seit Edathy. Damals hatte Böhmermann geargwöhnt, dass illegale Musikdownloads härter bestraft würden, als KiPo-Downloads. Dass Edathy insgesamt viel zu billig davongekommen sei, war ja damals ohnehin fast schon allgemeiner Konsens. Dankenswerterweise hat Wolfgang Kubicki in einer Talkshow differenziert, dass Edathy ja keinen direkten sex. Missbrauch begangen hat, sondern eine Besitzstraftat und dafür Strafe und soziale Ächtung zu hart sind. Leider werden solche Stimmen, die differenziert und ohne Schaum vorm Mund argumentieren (gefühlt) immer seltener.