Thema: FREIWILLIGKEIT

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Titelbild zu Die Sache mit dem unangenehmen Gefühl

"Wenn einem Kind etwas unangenehm ist, dann merkt man das"

Und wo kein Widerstand spürbar ist, da ist auch kein Zwang am Werk und somit alles im grünen Bereich. Eigentlich doch ganz einfach, oder?

Vor einigen Tagen habe ich eine Situation erlebt, die mir bis dato völlig unbekannt war und von der ich berichten möchte, weil ich sie sehr passend finde.

Ich spazierte abends in der Gegend umher und entschied mich spontan dazu, in einem nahegelegenden Restaurant noch ein Bier zu trinken, was ungewöhnlich für mich war.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

@Kitsune Kein Problem. Ich beschäftige mich fast täglich mit diesem Thema und frage so ziemlich alle ehrlich und direkt dazu. Das BVerfG bearbeitet die Beschwerden schon seit längerem, da sie Repräsentanten an alllerlei Wissenschaftler entsendet hat. Der Richterwechsel kann das ganze etwas verzögern, aber muss es nicht, denn der Berichterstatter ist noch da und gibt sich anscheinend viel Mühe. Denn es wurden so ziemlich alle befragt, die sich zu diesem Thema geäußert haben. Ein absolutes Verbot kann man einfach bei der aktuellen Studienlage nicht rechtfertigen. Dafür ist der Eingriff zu stark. Leider würde ich auch eine "kontrollierte Abgabe" als keinen Erfolg sehen, denn dann muss man sich irgendwo outen, steht irgendwo auf einer Liste zwecks Kontrolle (Polizist: oh Sie haben eine Lizenz, dann lassen wir die Puppe mal stehen). Das ist absurd.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/048/2004865.pdf "Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik*" Die Einführung der Puppenstrafbarkeit feiert die Bundesregierung als einen Erfolg für ihre Menschenrechtspolitik. Solche Dokumente sammele ich um sie im Falle einer Verfassungswidrigkeit in Relation zu stellen. Menschenrechtspolitik durch den Verstoß der Menschenwürde. So ein Zusammenhang lässt sich dann herstellen.
Vielen Dank für das Update. Ich finde es allein deshalb schon positiv, weil man sich anscheinend bereits mit dem Thema befasst.
@Sirius @UwU Das Bundesverfassungsgericht hat wissenschaftliche Mitarbeiter zu Johannes Fuss und Jeanne Desbuleux entsandt, um sie aufgrund ihrer Studie zu den Puppen zu befragen (https://www.nature.com/articles/s41443-024-00979-3). Da die Studie eher eine positive Eigenschaft der Puppen feststellen konnte und keine nachweisbaren Gefahren ist das ja schon einmal positiv.
Diesen Wechsel scheint es wohl in der Schweiz zu geben, denn sowohl die Therapheuten als auch der dortige Kinderschutzbund befürworten eine Legalisierung von fiktiver Pornographie inkl. KI wenn diese für therapheutische Zwecke eingebettet werden. Die gefährlichste Konsumentengruppe seien wohl nicht-Pädophile Sadisten, die aber auch das interesse verlieren wenn sie erfahren die Bilder seien nicht real. https://www.srf.ch/news/schweiz/paedosexualitaet-soll-bestraft-werden-wer-gezeichnete-oder-ki-kinderpornos-guckt