Thema: ANGST

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema ANGST.

Alle Beiträge zum Thema

Immer wieder stoße ich auf großes Unverständnis, während ich mich an Diskussionen zum Thema Pädophilie beteilige. Eine der häufigsten Aussagen die ich lese ist die, dass ein Pädophiler sich einfach nicht dauerhaft im Griff haben kann. Diese Aussage zeigt deutlich, dass hier ein großes Misstrauen herrscht. Dieses beruht natürlich auf der Angst, dass Kinder grundsätzlich in Gefahr schweben, wenn sie sich in der unmittelbaren Nähe eines Pädophilen befinden. Doch wie weit geht dieses Misstrauen eigentlich, wem genau gilt es und die wichtigste Frage: Ist es berechtigt?

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Im Jahr 2010 bin ich dem Gruppenzwang erlegen. Jeder in meiner Klasse hatte einen Account bei Facebook. Ich nicht, und so musste ich mir in den Pausen scharfe Kommentare über mein soziales Desinteresse (wie es gewertet wurde), anhören. „Na du Opfer, biste zurückgeblieben?“ „Bist du irgendwann eigentlich auch mal in der Pubertät?“

Heute betrachte ich es als schade, dass ich mich von Leuten bequatschen lassen habe, die sich darüber definieren, dass sie sich in der Pubertät befinden. Damals habe ich aus irgendeinem Grund was darauf gegeben. Nach monatelangen Sticheleien, Beleidigungen, Handgreiflichkeiten, um meine Schwäche zu demonstrieren, bin ich tatsächlich schwach geworden. Ich habe getan, was sie wollten, damit sie mich nicht mehr als „schwaches Kleinkind“ bezeichneten. Als einer, der „nicht mal als Mädchen was taugt“. Ja. Das haben sie gesagt.

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Ich habe ein Problem. Du hast ein Problem. Wir alle haben ein Problem. Ein ziemlich großes und leider unsichtbares Problem. Keiner sieht es, denn keiner will es sehen.

Aber ganz von vorn.

Wie der ein oder andere sicher bereits vermutet hat, bin ich pädophil. Ich liebe Kinder. Demnach setze ich mich auch gern für ihre Rechte und ihr Wohlergehen ein. Vor einigen Monaten stieß ich auf eine Petition, die sich dafür einsetzt, dass Kindesmissbrauch nicht mehr verjährt. Wenn einer sein Leben lang unter den Folgen eines schweren Missbrauchs leidet und es irgendwann unter großer persönlicher Anstrengung schafft, den Täter von damals anzuzeigen, nur um zu erfahren, dass die Tat verjährt ist … ich maße mir nicht an, zu behaupten, dass ich verstehen kann, wie das ist. Aber ich kann sehen, wenn es einem Menschen schlecht geht. Und es tut mir in der Seele weh, das Leid dieser Menschen zu sehen.

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Vor ein paar Tagen bekamen Ruby und ich Besuch, und wir haben uns entschlossen das gute, frühsommerliche Wetter zu nutzen um ans Meer zu fahren. Dort angekommen haben wir erst einmal unser Lager nahe der endlos rauschenden Wellen aufgeschlagen. Das Wasser erwies sich schnell als zu kalt, um weiter als hüfttief hineinzugehen, also gaben wir unseren Plan zu schwimmen auf und gingen stattdessen ein wenig entlang des Wassers spazieren. 

Nach einer Weile des Laufens gingen wir schließlich auf eine Stelle zu, an der sich eine Familie mit zwei Kindern niedergelassen hatte. Das jüngere Kind (ein Mädchen von etwa sieben Jahren) sollte sich bald umziehen, und daraufhin spielte sich vor unseren Augen eine leicht skurrile Szene ab. Die beiden Eltern und der ältere Bruder stellten sich im Kreis um sie auf und bauten mit einem großen Handtuch ein von allen Seiten (oben eingeschlossen) blickdichtes Zelt auf, unter dem sich das Mädchen hektisch umzuziehen begann. Das Zelt wurde erst abgebrochen, als sie vollständig angezogen war.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Man muss die Sachen auch genau lesen: Ein Eingriff in den von Art. 8 geschützten Bereich muss auch notwendig sein. Und bei deinem Zitat aus Art. 6 geht es um "Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden" - das wird wohl kaum Gegenstand der Beschwerde sein.
Zeitverschwendung ist es eher nicht, weil selbst eine Niederlage entsprechende Reaktionen hervorrufen wird. Ich denke nicht das man das so einfach hinnehmen wird, wenn für ganz Europa geurteilt wird das es klar geht wenn man den Akt der bloßen Masturbation nicht nur verbieten, sondern regulieren, überwachen und Gegenstand der öffentlichen Sicherheit machen kann. Da werden so einige aufwachen.
_"Laut Urteil des BVerfG fällt auch die Verwendung von Kindersexpuppen in privaten Räumlichkeiten genauso nicht in diesen Kernbereich. Das Gericht begründet das damit, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Nutzung von Kindersexpuppen die Gefahr für reale sexuelle Übergriffe erhöhen kann (siehe oben). Diese potenziell erhöhte Gefahr reiche aber aus, um einen Sozialbezug herzustellen, selbst wenn die Puppennutzung selber im Verborgenen stattfindet. Hierzu stellt sich unmittelbar die Frage: für die meisten Menschen dürfte die Nutzung von Sexspielzeugen zur Masturbation so ziemlich der privateste und intimste Bereich ihres Lebens sein. Was also, wenn nicht das, soll denn Teil eines Kernbereichs privater Lebensgestaltung sein? Die Rechtfertigung für diesen Sozialbezug ist denkbar dünn."_ Die Rechtfertigung ist nicht dünn, sie ist irre. Wir leben im Mittelalter, die Erde ist eine Scheibe, wir können keine Erdkrümmung erkennen. Diese Begründung entspringt keinen rationalen Gedanken. Das kann nur so niedergeschrieben werden, weil man Pädophile hasst, sich vor ihnen ekelt, ihnen daher nicht mal ein Minimum an Privatsphäre zugesteht. Für Pädophile gilt nicht, dass auch sie Menschenwürde haben. Direkt sagen kann man das öffentlich nicht, also muss man es anders "formulieren". Man muss sie kontrollieren, selbst wenn sie völlig allein mit sich sind und sich an einem kümmerlichen Gegenstand aus Plastik reiben möchten. Das ist nicht einmal "dünn", das ist einfach nur verrückt.
Ist sowieso Zeitverschwendung und dient höchstens dafür um das Thema am Leben zu erhalten. Wer hier an einen Sieg glaubt sollte die Drogen absetzen. Ein Blick in die Menschenrechtskonvention sagt alles: Art. 8: Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer. Art. 6 wenn dies im Interesse der Moral [...] liegt Hier kann man nur auf Art. 14 hoffen, weil der besagt das diese Menschenrechte nicht aufgrund eines "sonstigen Status" verwehrt werden dürfen. Man wird das Verbot aber nicht an der Pädophilie festmachen, sondern einfach das es dem Kinderschutz dient.
Wie sieht das eig. mit der Beschwerde vor dem EGMR aus? Ich lese man muss das innerhalb von 4 Monaten nach der letzten Entscheidung vorbringen. Das gültige Datum soll wohl der Datum des Beschlusses sein, also ab dem 21.05.2026. "You must submit your application within the strict 4-month time limit of the final domestic court decision that exhausted your remedies (this was reduced from 6 months on 1 February 2022). The deadline is calculated from the date of the final decision — not when you received it." Ist das nicht etwas absurd, oder verstehe ich was falsch.