Thema: LAMBRECHT

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Ich habe ein Problem. Du hast ein Problem. Wir alle haben ein Problem. Ein ziemlich großes und leider unsichtbares Problem. Keiner sieht es, denn keiner will es sehen.

Aber ganz von vorn.

Wie der ein oder andere sicher bereits vermutet hat, bin ich pädophil. Ich liebe Kinder. Demnach setze ich mich auch gern für ihre Rechte und ihr Wohlergehen ein. Vor einigen Monaten stieß ich auf eine Petition, die sich dafür einsetzt, dass Kindesmissbrauch nicht mehr verjährt. Wenn einer sein Leben lang unter den Folgen eines schweren Missbrauchs leidet und es irgendwann unter großer persönlicher Anstrengung schafft, den Täter von damals anzuzeigen, nur um zu erfahren, dass die Tat verjährt ist … ich maße mir nicht an, zu behaupten, dass ich verstehen kann, wie das ist. Aber ich kann sehen, wenn es einem Menschen schlecht geht. Und es tut mir in der Seele weh, das Leid dieser Menschen zu sehen.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Vor dem Urteil gab es das schon. Es ist halt jetzt für nicht-Juristen unmöglich, weil das Urteil vom BVerfG es bestätigt und das Gericht die gleichen Argumente wie die radikalen "Kinderschützer" reproduziert. Evidenzbasierte Kriminalpolitik gibt es (leider) nicht mehr und jetzt wurde es von oben abgesegnet. Klar war das schon lange Praxis, aber kritisieren kann man das fehlen solcher Kriminalpolitik nur noch schwer.
Ich halte ihn, anhand seiner Selbstbeschreibung, auch für voreingenommen: Opferanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Christian Steffgen, hat seit 2001 viele Fälle auf Seiten der Opfer in Nebenklagen und Adhäsionsverfahren vertreten. Schade, dass gefühlt kein "Kinderschützer" oder "Opferanwalt" etwas Toleranz zeigen und über den Tellerrand schauen kann...
Einmal bitte mit 1 Stern bewerten, weil das ein echt schlechter Artikel ist: https://www.anwalt.de/rechtstipps/bundesverfassungsgericht-bestaetigt-verbot-von-sexpuppen-mit-kindlichem-erscheinungsbild-expertenbericht-277204.html Mit seinem Beschluss vom 21.05.2026 stärkt das Bundesverfassungsgericht den präventiven Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt. Immer geil diese Annahme. Die Wissenschaft suggeriert ja eben das die Puppen präventiv wirken können, also kann man hier wohl eher von einem Schaden sprechen. Die Entscheidung dürfte für die zukünftige Anwendung des § 184l StGB richtungsweisend sein und setzt zugleich Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Bewertung präventiver Strafnormen im Bereich des Sexualstrafrechts. Übersetzt: Mehr Verbote! Strafbar seien ausschließlich objektiv nach außen tretende Handlungen wie Herstellung, Vertrieb, Erwerb oder Besitz entsprechender Gegenstände. Die Vorschrift erfasse somit kein reines Gedankenstrafrecht. Gedankenstrafrecht bedeutet eben viel mehr, wie z. B. "predictive policing" und genau das wird mit § 184l StGB gemacht. Meine Fresse.
@Anonym Habe ich gestern auch gesehen. Noch besser: ALLE bisherigen Kommentare dort lehnen das Urteil (und das Puppenverbot allgemein) ab.
Hey Breaky, der Kollege hat deinen Kommentar und so einige andere tatsächlich freigegeben. Finde ich schon lustig