Thema: TELEIOPHILIE

Immer wieder stoße ich auf großes Unverständnis, während ich mich an Diskussionen zum Thema Pädophilie beteilige. Eine der häufigsten Aussagen die ich lese ist die, dass ein Pädophiler sich einfach nicht dauerhaft im Griff haben kann. Diese Aussage zeigt deutlich, dass hier ein großes Misstrauen herrscht. Dieses beruht natürlich auf der Angst, dass Kinder grundsätzlich in Gefahr schweben, wenn sie sich in der unmittelbaren Nähe eines Pädophilen befinden. Doch wie weit geht dieses Misstrauen eigentlich, wem genau gilt es und die wichtigste Frage: Ist es berechtigt?

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Zu meinem Post von eben über den Jahresbericht des Bundesverfassungsgerichts. Die Beschwerden haben es ebenfalls in den gedruckten Jahresbericht 2024 geschafft, was bedeutet das diese von größerer Bedeutung sind was die Terminierung der Entscheidung betrifft. Von den 78 aufgeführten Verfahren wurden nur 18 in den Jahresbericht aufgenommen und darunter § 184l StGB. "Die Verfassungsbeschwerden wenden sich gegen das seit Juli 2021 geltende strafbewehrte Verbot des Inverkehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpup- pen mit kindlichem Erscheinungsbild. Der Gesetzgeber hatte die Einführung des Straftatbestands insbesondere mit der Gefahr begründet, dass Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild bei den Nutzern die Hemmschwelle zur sexuali- sierten Gewalt gegen Kinder senkten und damit zur sexualisierten Gewalt gegen Kinder mittelbar beitrügen. Die Beschwerdeführer berufen sich auf gegenteilige Studien und sehen das Verbot als unverhältnismäßigen Eingriff in ihre Intim- sphäre an." https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresbericht/jahresbericht_2024.html?nn=68124
Das Bundesverfassungsgericht hat den Jahresbericht 2024 veröffentlich und damit auch die geplanten Entscheidungen für das Jahr 2025. Ratet mal was dabei ist? Eure Verfassungsbeschwerden zu § 184l StGB. Dieses Jahr ist es also so weit. Hab Gänsehaut bekommen, weil die Ungewissheit bald sein Ende findet - hoffentlich ein schönes. "Verfassungsbeschwerden gegen das in § 184l Strafgesetzbuch (StGB) strafbewehrte Verbot des Inverkehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild, das als Teil des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder am 1. Juli 2021 in Kraft trat. Die Beschwerdeführer sehen sich unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt." https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html
Diese Verfassungsbeschwerden, wenn sie erfolgreich sind, wecken hoffentlich die Politiker endlich mal auf damit sie realisieren, wie absolut unverhältnismäßig das gesamte StGB mittlerweile ist. Das öffentliche verbreiten von echten Missbrauchsaufnahmen einer 14 Jährigen Person wird sanfter bestraft als das Teilen einer 13 Jahre alten Strichmännchenfigur, oder ein Text wo eine fiktive 13 Jährige erwähnt wird. Das ergibt im Kontext des Rechtsgüterprinzips eines Rechtstaates 0 Sinn. Das eine hat ein nachweisbares, reales Opfer das andere nicht. Das allein ist aufgrund des Strafrahmens m. E. verfassungswidrig. Insbesondere, wenn man weiß das es nicht um das Merkmal "Kind" geht, sondern um den Körperbau. Wenn z. B. eine Fantasiekreatur die wie 13 aussieht und im unrealistischen Stil gezeichnet ist, dann ist die Strafe trotzdem höher als wenn jemand Vergewaltigungsaufnahmen einer 14 Jährigen ins Netz stellt.
Den dummen Wutbürger wird es immer geben. Es war für den Auschuss leichter den Antrag abzulehnen, weil ein identischer Antrag der CDU vorhanden ist der den Fokus auf das Löschen von Missbrauchsbildern konzentriert. Das gleiche Ziel, nur weniger schizophren und keine "Denk doch an die Kinder" vibes einer explodierenden Karen - auch wenn die geforderte Massenüberwachung dabei ist. Was mich am Antrag der AfD wundert ist das dieser sich mit der Verharmlosung der AfD nicht übereinstimmt. Dort steht "um den Fokus auf reale Missbrauchsopfer zu konzentrieren und keine Ressourcen zu verschwenden für ein Kind das nicht existiert". Waren die nicht gegen Zeichnungen? Wieso ist das verfolgen von Strichmännchen was in vielen Staaten legal verbreitet wird insb. auf deren Lieblingsplattform X denn keine Verschwendung von Ressourcen? Da sollen die mal an Elon Musk und ihm bitte sagen er solle aufhören die Accounts von japanischen Künstlern mit extremer Reichweite aktiv zu lassen. Im Anschluss dann bitte ermitteln und löschen lassen, die echten Kinder können auch mal warten.
Der in den Ausschuss des Inneren und Sport überführte Antrag der AfD, wo "Wir sind auch Menschen" diffamiert wurde ist abgelehnt worden: Den Kampf gegen Kinderpornografie intensivieren und noch entschlossener durch- führen! Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 19/6521 Der Ausschuss beschließt mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimme des Vertreters der Fraktion der AfD, die Beratung über den Antrag abzuschließen. Er empfiehlt dem Landtag, diesen abzulehnen. Zustimmung: SPD, CDU, GRÜNE Ablehnung: AfD Enthaltung: - Mal sehen, was die AfD jetzt daraus zaubert.