Thema: PARTNERSCHAFT

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Der Wunsch nach einem Beziehungspartner ist etwas zutiefst menschliches und daher beschäftigt er natürlich auch Menschen mit einer pädophilen Neigung. Aber passt das überhaupt zusammen?

Ich selbst bin nicht kernpädophil, ich kann hier also selbstverständlich nur von meinen eigenen Erfahrungen mit vergangenen Partnerschaften und meiner aktuellen Beziehung sprechen. Ich denke, wenn man nicht ausschließlich an Kindern sondern auch an Erwachsenen sexuelles (und/oder) romantisches Interesse hat, dann ist so eine Beziehung zu einem nicht-pädophilen Menschen durchaus möglich. Dazu ist allerdings, wie in jeder gesunden Beziehung, Offenheit und Verständnis auf beiden Seiten nötig - und die Bereitschaft Kompromisse einzugehen.

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Titelbild zu Ein seltsames Rotkäppchen

Hallo, ich bin das Rotkäppchen. Ich habe diesen Namen gewählt, weil er für mich Naivität und Unschuld ausdrückt und wohl niemand dem ich es nicht anvertraue anhand meiner Erscheinung vermuten würde, dass ich, oder überhaupt irgendeine eine Frau, pädophile Neigungen haben könnte.

Ich wuchs in einem kleinen Dorf auf in dem man jeden zumindest vom Sehen her kannte. Dort verbrachte ich meine Kindheit als Einzelkind abwechselnd bei meinen Eltern und meinen Großeltern, wenn meine Mutter gerade arbeitete. Im Grunde wurde ich von meiner Mutter und meiner Großmutter aufgezogen, da mein sogenannter Vater nicht viel davon hielt, dass es mich gab. Ich war bloß ein Unfall für ihn und deshalb ein Störfaktor, daraus machte er kein Geheimnis, besonders nicht, wenn er schlechte Laune hatte.

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Zu dem Thema Pädophilie existieren bei vielen Menschen Vorstellungen und Annahmen, die sich oft nicht wirklich mit der Realität decken. Die meisten haben höchstens ein theoretisches Wissen zu dem Thema, nur die wenigsten haben je bewusst mit einem pädophilen Menschen gesprochen. Dadurch ergeben sich nur wenige Gelegenheiten, bei denen ein Austausch mit uns statt finden kann und Fragen beantwortet werden können, die Nicht-Pädophile Menschen zu dem Thema haben. Aus dem Grund haben Ruby und ich uns im Juli dazu entschieden, auf der deutschsprachigen

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Es wird auf jeden Fall Suizide geben, wenn es negativ ausfällt. Viele Pädophile kennen die Selbsthilfecommunities nicht und leiden alleine. Wenn dann so ein Urteil kommt und überall sich über Pädos und ihrem kläglichem Versuch lustig gemachg wird kann ich mir halt vorstellen das so einige daran zerbrechen.
Dass über diese Themen an vielen Orten noch nicht einmal gesprochen werden darf, ist noch ein weiteres Problem. Man hat ja auch bei der Shein-Debatte gesehen, wie einseitig der Diskurs inzwischen geworden ist und wie schnell die leisen Stimmen, die ein Verbot infrage stellen niedergeschriehen, diskreditiert und wahlweise als naiv oder gefährlich verunglimpft werden. Ich fürchte, wenn das so weitergeht und nächste Woche in Karlsruhe kein Wunder geschieht wird der Gedanke, dass Puppen mal legal waren für die Leute genauso erschreckend erscheinen, wie es für uns heute erscheint, dass mal Vergewaltigung in der Ehe legal war. Genauso gespannt wie auf das Urteil bin ich daher auch darauf, ob und wie darüber berichtet und diskutiert wird - vor allem, wenn das Urteil positiv ausfällt.
@Sirius Hast wohl recht. Ein Thread bei Juraforum.de wo über die Puppen und der bevorstehenden Verfassungsbeschwerde diskutiert wurde, wurde einfach kommentarlos gelöscht lol. Gab keine Anfeindungen, oder so. Hab auch keine Benachrichtung im Konto, oder Mail erhalten. Da siehste mal das selbst so etwas einfach zensiert wird, wenn es dem Mod nicht passt.
Aber bei den "Verkörperungen" geht es ja um die Träger der Inhalte. Puppen sind nicht in Verkörperungen enthalten, sie sind selber Verkörperungen. Mir wäre auch nicht bekannt, dass vor dem 184l jemand wegen Puppenbesitz verurteilt wurde. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat vor dem Verbotsbeschluss ähnliches festgestellt: Grundsätzlich sind Sexpuppen als solche, und zwar auch dann, wenn sie Ähnlichkeit mit Kindern aufweisen, in Deutschland nicht Gegenstand strafrechtlicher Regulierung oder anderer gesetzlicher Verbote. Fälle, in denen die Strafverfolgungsbehörden wegen CLSD im Inland tätig geworden wären, sind bis dato allerdings nicht bekannt. Nur Bilder von Puppen in sexualisierten Posen können, wie gesagt, nach 184b strafrechtlich relevant sein, meint der Wissenschaftliche Dienst.
Und ja das Gesetz ergibt mit der Begründung keinen Sinn. Denn wenn es nur subsidiär greifen soll, warum ist die Strafe dann höher wenn es eben nicht subsidiär erfasst wird? Damals gab es ja sogar mindestens einJahr. Da in deren Augen nur Abschaum betroffen ist kommt so ein Müll bei raus.