Thema: KINDHEIT

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema KINDHEIT.

Alle Beiträge zum Thema

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Titelbild zu Eine unbeschwerte(re) Kindheit

Es handelt sich hier um eine von mir verfasste fiktive Geschichte, die lose an die Kindheit meines früheren Freundes angelehnt ist. Ich habe sie schon einmal in einem anderen Kontext veröffentlicht, finde sie aber auch ganz passend für KiH, weshalb ich sie hier noch einmal mit den Leuten teilen möchte. Ein paar Kleinigkeiten habe ich etwas überarbeitet.

An diesem Tag wurde ich durch das ungewöhnlich laute Gezwitscher der Vögel geweckt. Ich kniff die Augen zusammen und wollte mir meine Decke über den Kopf ziehen um noch ein wenig weiterschlafen zu können, doch griff dabei ins Leere – 'Wohl schon wieder vom Bett gefallen', dachte ich bei mir, kauerte mich zusammen und schlang fröstelnd die Arme um meine Beine um mich auf diese Art zu wärmen. Schlimmer noch, als die Tatsache, dass meine Decke nicht da war, war jedoch diese unbequeme Matratze. War die schon immer so hart gewesen...Und wieso fühlte sie sich auf einmal so kühl an?

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Titelbild zu Ein seltsames Rotkäppchen

Hallo, ich bin das Rotkäppchen. Ich habe diesen Namen gewählt, weil er für mich Naivität und Unschuld ausdrückt und wohl niemand dem ich es nicht anvertraue anhand meiner Erscheinung vermuten würde, dass ich, oder überhaupt irgendeine eine Frau, pädophile Neigungen haben könnte.

Ich wuchs in einem kleinen Dorf auf in dem man jeden zumindest vom Sehen her kannte. Dort verbrachte ich meine Kindheit als Einzelkind abwechselnd bei meinen Eltern und meinen Großeltern, wenn meine Mutter gerade arbeitete. Im Grunde wurde ich von meiner Mutter und meiner Großmutter aufgezogen, da mein sogenannter Vater nicht viel davon hielt, dass es mich gab. Ich war bloß ein Unfall für ihn und deshalb ein Störfaktor, daraus machte er kein Geheimnis, besonders nicht, wenn er schlechte Laune hatte.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Ich kann dieses Buch, welches offiziell von dem Verlag kostenlos hier abrufbar ist: https://www.seritatyo.fi/wp-content/uploads/2023/06/Mielihalu_ja_jarkimina_Ulla-Konttila.pdf Es ist in der finnischen Sprache, aber es lohnt sich dieses Buch durch DeepL etc. übersetzen zu lassen. Es diskutiert die Pädophilie auf eine humane Weise und unterscheidet somit zwischen Missbrauch und der Neigung an sich. Ebenfalls thematisieren die Autoren auch Ersatzmaterialien und kommen im Kontext von CLSD zu dem schockierendem Ergebnis das "Wenn du ein Stück Plastik in Form bringst, dann ist es immer noch nur ein Stück Plastik."
Das lustige ist das Teile des Transsexuellengesetz ganze fünfmal als verfassungswidrig erklärt wurden: 1993: 1 BvL 38/92 2005: 1 BvL 3/03 2006: 1 BvL 1/04 und 1 BvL 12/04 2008: 1 BvL 10/05 2011: 1 BvR 32957/07 Ich kann mir nicht vorstellen das es das Gesetz als ganzes für nichtig erklärt, daher wird § 184l eine gleiche Laufbahn erleben, wenn man es darauf anlegen möchte.
Nicht nur das! Jetzt ist auch der Schutz von Gefühlen ein Staatsziel: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/hessen-polizei-gesetz-sicherheitsgefuehl-verfassungswidrig-kriminalitaet-gefahr
Das ist doch alles nutzlos. Das EGMR, die höchstmögliche Instanz die wir gehen können, hat doch im Jahre 2012 bei der Inzest-Strafbarkeit folgendes geurteilt: "Deutschland habe einen weiten Entscheidungsspielraum zum Schutz der Moral, entschied der Menschenrechtsgerichtshof [...] Das vom deutschen Gesetzgeber mit dem Inzestverbot verfolgte Ziel, den Schutz der Moral und der Rechte anderer zu gewährleisten, sei ein legitimes Ziel" Die "Moral" wird auch durch das Puppenverbot geschützt. Rechtsgüter sind also ausdrücklich absolut egal, denn die "Moral" ist ein Rechtsgut. So paradox es auch klingen mag, aber Minderheiten wie wir, dessen Existenz für viele schon ein Problem ist können zum "Schutz der Moral" diskriminiert werden. Das wurde vom EGMR so bestätigt. Warum sollte das BVerfG das bei pädophilen Fantasien anders sehen? Seien wir ehrlich. Das Gericht hat ja schließlich EXPLIZIT die Moral als Rechtfertigung genannt. Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/egmr-inzestverbot-geschwister-sexuelle-selbstbestimmung